Anwalt für Familienrecht in Chemnitz
Kanzlei mit Rechtsanwälten für Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt etc.
Schutz Ihrer Rechte
Sofortige Hilfe
Ihre Kanzlei für Familienrecht in Chemnitz
Das Familienrecht betrifft die persönlichsten Bereiche unseres Lebens – Ehe, Partnerschaft, Trennung, Kinder und Vermögensfragen. Gerade weil familiäre Konflikte emotional belastend, rechtlich anspruchsvoll und oft existenziell sind, ist es wichtig, einen erfahrenen rechtlichen Beistand an Ihrer Seite zu wissen. Unsere Kanzlei steht Ihnen seit über 30 Jahren in Chemnitz mit fundierter Expertise und einem klaren Blick für Ihre individuelle Situation zur Seite.
Unsere Leistungen im Familenrecht für
Mandanten aus Chemnitz
Scheidung & Scheidungsfolgen
Begleitung im gesamten Scheidungsverfahren – von der Einreichung bis zum rechtskräftigen Beschluss. Klare Regelung von Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Wir sichern Ihre Rechte mit Nachdruck und Weitsicht.
Trennungs- und Eheverträge
Rechtssichere Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen sowie Trennungsfolgenvereinbarungen zur Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Unterhalt – Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt
Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen – sowohl für Kinder als auch für Ehepartner. Wir schaffen verlässliche Lösungen nach den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle.
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
Strategische Planung und rechtliche Umsetzung des Zugewinnausgleichs – sowohl bei einvernehmlicher Regelung als auch in streitigen Verfahren. Schutz Ihres Vermögens, transparente Bewertung und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Warum wir Ihre erste Wahl
im Chemnitz sind
- Wir beraten und vertreten Sie in allen Aspekten des Familienrechts
- Schnelle Terminvergabe für eine rechtliche Erstberatung in Chemnitz
- Erfahrene Anwälte geben Ihnen Struktur für Ihr Vorgehen
- Wir erarbeiten mit Ihnen solide Entscheidungsgrundlagen
- Wir fühlen uns in Ihre Lebenssituation ein, um Sie optimal zu beraten
- Unser Ziel sind tragfähige Lösungen zu Ihrem langfristigen Wohl
- Wenn es darauf ankommt, kämpfen wir mit allem Nachdruck für Sie
- Wir bieten auch Onlinetermine für sie an
Das können Sie von unserer
Familenrechtskanzlei erwarten.
Erfahrung seit 1991
Seit über 30 Jahren vertrete ich die Interessen meiner Mandanten mit höchster Spezialisierung und Expertise.
Fundiertes Fachwissen
Durch regelmäßige Fortbildungen und den Zugang zu den neuesten Gerichtsurteilen und juristischen Online-Datenbanken biete ich Ihnen fundierte und aktuelle Rechtsberatung.
In Chemnitz für Sie da
Ob im Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg oder in den umliegenden Stadtteilen – ich bin in ganz Chemnitz für Sie im Einsatz und biete Ihnen vor Ort eine persönliche Rechtsberatung

Ihr Familienrechts Anwalt in der Kanzlei in Chemnitz
+49 (371) 4790847
Thomas Raitzsch
Rechtsanwalt
Rechtzeitig vorsorgen – mit klaren Regelungen im Familienrecht Chemnitz
Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht in Chemnitz beraten wir Sie bereits vor einer Trennung oder Scheidung zu allen relevanten rechtlichen Fragen.
Eine frühzeitige Regelung zentraler Themen wie Vermögensverteilung, Sorgerecht oder Unterhalt spart ihnen langwierige Auseinandersetzungen und schafft ihnen rechtliche Sicherheit.
Der Ehevertrag bietet zudem die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich und Rentenanwartschaften individuell und rechtssicher zu gestalten. Ebenso empfehlen wir, frühzeitig eine vollständige Dokumentation gemeinsamer Vermögenswerte wie Immobilien, Konten und Wertgegenstände zu erstellen.
Für Eltern ist es besonders wichtig, bereits in stabilen Verhältnissen über Sorgerechts- und Umgangsregelungen nachzudenken. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einvernehmlicher Lösungen im Sinne des Kindeswohls.
In belastenden Beziehungskonstellationen – etwa bei drohender häuslicher Gewalt – entwickeln wir mit Ihnen frühzeitig rechtlich wirksame Schutzstrategien.
Verlässlich an Ihrer Seite – rechtliche Unterstützung im Trennungs- und Scheidungsfall in Chemnitz
Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist eine strukturierte juristische Begleitung entscheidend.
Als Kanzlei für Familienrecht in Chemnitz vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und rechtlicher Präzision – ob bei außergerichtlichen Einigungen oder vor Gericht.
Wir unterstützen Sie bei der Vermögensauseinandersetzung, der Zuweisung von Immobilien sowie bei der Klärung gemeinsamer Schulden. Auch bei Unterhaltsfragen – sei es Kindes- oder Ehegattenunterhalt – beraten wir umfassend und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Wenn Kinder betroffen sind, steht das Kindeswohl im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir entwickeln mit Ihnen tragfähige Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht und vertreten Ihre Position im Familiengericht.
Darüber hinaus begleiten wir Sie im Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich – sowohl bei einvernehmlichen Lösungen als auch bei streitigen Verfahren.
Sollte häusliche Gewalt eine Rolle spielen, sorgen wir umgehend für rechtlichen Schutz und setzen Schutzanordnungen durch. In jeder Phase der Trennung stehen wir Ihnen mit juristischer Klarheit und menschlichem Verständnis zur Seite.
Familienrecht in Chemnitz –
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn Sie die benötigten Informationen nicht finden oder zusätzliche Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@raitzsch.de für weitere Unterstützung.
Welches Gericht ist für eine Scheidung in Chemnitz zuständig?
Für Scheidungsverfahren in Chemnitz ist das Familiengericht am Amtsgericht Chemnitz zuständig. Den Scheidungsantrag müssen Sie – vertreten durch einen Anwalt/Anwältin – beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen.
Wie läuft das Scheidungsverfahren in Chemnitz ab und welche Fristen sind zu beachten?
Der Ablauf einer Scheidung in Chemnitz entspricht dem bundesweit üblichen Verfahren. Zunächst reicht Ihr Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Chemnitz (Familiengericht) ein.
Daraufhin stellt das Gericht Ihnen zunächst Gerichtskosten in Rechnung, die einzuzahlen sind, bevor es weitergeht. Nach Zahlung der Gerichtsgebühr wird der Scheidungsantrag dem/der anderen Ehepartnerin zugestellt.
Die gegnerische Partei erhält dabei meist eine Frist von 14 Tagen, um zum Antrag Stellung zu nehmen: Häufige Fragen [Link].
In einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren genügt es, wenn der/die andere Ehepartnerin innerhalb dieser Frist einfach die Zustimmung zur Scheidung mitteilt. Möchte er/sie eigene Anträge stellen (etwa zu Unterhalt oder Vermögensaufteilung), besteht dafür Anwaltszwang, d.h. dann bräuchten beide Seiten eine anwaltliche Vertretung. Parallel dazu versendet das Gericht an beide Ehegatten Fragebögen zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche).
Diese müssen ausgefüllt werden, um alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufzuschlüsseln. Die ausgefüllten Formulare werden zwischen den Parteien ausgetauscht und anschließend vom Gericht an die jeweiligen Rentenversicherungen geschickt. Die Einholung der Auskünfte von den Rententrägern nimmt erfahrungsgemäß 3–6 Monate in Anspruch, da jede Versicherung die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche berechnen muss.
Erst wenn alle Auskünfte vorliegen und keine Einwände bestehen, bestimmt das Amtsgericht Chemnitz einen Termin zur mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin).
Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Im Termin selbst prüft das Gericht noch einmal die Personalien (Ausweise) und beispielsweise die originale Heiratsurkunde, und es werden ggf. kurz Fragen gestellt. Anschließend wird in der Regel unmittelbar der Scheidungsbeschluss verkündet. Dieser Beschluss wird den Parteien schriftlich ausgestellt. Nach Zustellung läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist, nach deren Ablauf die Scheidung rechtskräftig wird.
Wie lange dauert eine Scheidung in Chemnitz in der Regel?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens in Chemnitz hängt von vielen Faktoren ab. In einem einvernehmlichen Scheidungsfall – also, wenn Sie und Ihre Ehepartnerin sich über alle wichtigen Punkte einig sind – liegt die Verfahrensdauer meist bei etwa 6 bis 9 Monaten ab Einreichung des Scheidungsantrags.
Diese Zeitspanne ergibt sich vor allem durch die gesetzlichen Abläufe, insbesondere die Durchführung des Versorgungsausgleichs, der einige Monate beansprucht.
Bei streitigen Scheidungen, in denen über Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung gestritten wird, kann sich das Verfahren deutlich verlängern – in komplizierten Fällen auf über ein Jahr bis hin zu mehreren Jahren, abhängig vom Umfang der Streitpunkte.
Als Faustregel gilt: Je umfassender sich beide Ehepartner bereits im Vorfeld einigen konnten, desto schneller kann das Scheidungsverfahren abgeschlossen werden.
Allerdings sollte man nicht vorschnell Abstriche bei berechtigten Ansprüchen machen, nur um Zeit zu sparen – die Einigung sollte stets fair und angemessen sein.
Ein weiterer Faktor ist die Auslastung des Familiengerichts Chemnitz: Ist das Gericht stark ausgelastet, können Termine etwas länger auf sich warten lassen, was Sie als Beteiligte aber kaum beeinflussen können. Insgesamt bemühen sich die Gerichte jedoch, Scheidungsverfahren zügig zu terminieren, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte vorliegen.
Was ist Beratungshilfe und wie bekomme ich sie in Chemnitz?
Beratungshilfe ermöglicht Personen mit geringem Einkommen, kostengünstig rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn Sie in Chemnitz leben und sich eine anwaltliche Beratung im Familienrecht (z.B. zur Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht) nicht leisten können, können Sie beim Amtsgericht Chemnitz einen Beratungshilfe-Antrag stellen.
Sie müssen dafür Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen (Einkünfte, Ausgaben, Vermögen), damit das Gericht prüfen kann, ob Sie die erforderlichen Mittel für eine Beratung nicht selbst aufbringen können.
Auch darf keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung stehen – haben Sie z.B. eine Rechtsschutzversicherung, die den Fall abdecken würde, erhalten Sie keine Beratungshilfe. Ebenso wird Beratungshilfe verweigert, wenn das Anliegen offensichtlich aussichtslos oder mutwillig ist.
Wird Beratungshilfe bewilligt, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Damit können Sie zu einer anwaltlichen Beratung gehen und müssen selbst nur einen geringen Eigenbeitrag von 15 Euro zahlen – die restlichen Kosten der außergerichtlichen Beratung übernimmt der Staat.
Wichtig: Beratungshilfe deckt nur die außergerichtliche Beratung und gegebenenfalls einfache anwaltliche Schreiben ab, nicht jedoch eine Vertretung vor Gericht.
Für gerichtliche Verfahren gibt es stattdessen die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe).
Solange jedoch kein Gerichtsverfahren läuft und Sie lediglich rechtlichen Rat oder Unterstützung beim Verfassen von Schreiben brauchen, kann Beratungshilfe in Chemnitz Ihnen finanziell den Weg zum Anwalt ebnen.
Den Antrag und weitere Infos erhalten Sie direkt beim Amtsgericht oder online auf den Seiten der Justiz Sachsen.