Anwälte für Erbrecht in Chemnitz
Kanzlei mit Rechtsanwälten für Testamente, Erbscheine, Enterbung, Pflichtteile und Erbengemeinschaften etc.
Schutz Ihrer Rechte
Sofortige Hilfe
Weil Ihr letzter Wille in guten Händen sein soll.
Langjährige Expertise, strategische Klarheit und maßgeschneiderte Betreuung bilden das Fundament unserer Arbeit. Wir vertreten Ihre Interessen mit juristischer Präzision, ergebnisorientiert, verlässlich und stets auf Ihren Erfolg fokussiert.
Rechtssichere Gestaltung und Prüfung Ihrer letztwilligen Verfügungen wie Einzeltestamente, Berliner Testament, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge.
Erbschein und Nachlassabwicklung
Umfassende Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins, Klärung rechtlicher Fragen sowie Erstellung der notwendigen Erbschaftsteuererklärung.
Enterbung und Pflichtteilsrecht
Beratung und strategische Planung bei Enterbung von Angehörigen sowie Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Gezielte Vertretung und Beratung bei Konflikten innerhalb von Erbengemeinschaften, Vermittlung bei Auseinandersetzungen und Unterstützung bei Teilungsverträgen.
Steuerliche Nachfolgeoptimierung
Individuelle Strategien zur Reduzierung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuer im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen.
Unternehmensnachfolge
Spezialisierte Lösungen für Betriebsvermögen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, einschließlich Stiftungen zur langfristigen Sicherung des Unternehmens.
Das dürfen Sie von unseren Rechtsanwälten in Chemnitz erwarten
Erfahrung seit 1991
Fundiertes Fachwissen
In Chemnitz für Sie da
Ob im Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg oder in den umliegenden Stadtteilen – ich bin in ganz Chemnitz für Sie im Einsatz und biete Ihnen vor Ort eine persönliche Rechtsberatung

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei in Chemnitz
Thomas Raitzsch
Rechtsanwalt
Soforthilfe
Wenn rechtliche Probleme dringend werden, zählt jede Minute. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und bieten schnelle, kompetente Beratung – genau dann, wenn Sie sie am meisten benötigen. Ob im Familienrecht in Chemnitz, im Erbrecht in Chemnitz oder im Medizinrecht in Chemnitz – wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.
So buchen Sie Ihren verbindlichen Video-Termin
Termin auswählen
Wählen Sie im Kalender unten das gewünschte Datum und die Uhrzeit für Ihren Video-Termin aus.
Beschreibung des Anliegens
Füllen Sie den kurzen Fragebogen aus, um alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall bereitzustellen. Hier können Sie auch notwendige Dokumente hochladen.
Buchung bestätigen
Bestätigen Sie Ihre Buchung. Der Termin ist verbindlich und kostet 190 Euro netto. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Am Microsoft Teams-Gespräch teilnehmen
Der Video-Termin findet über Microsoft Teams statt. Sie benötigen dafür keinen zusätzlichen Teams-Account. Zum vereinbarten Zeitpunkt klicken Sie einfach auf den Link in Ihrer Bestätigungs-E Mail. Achten Sie darauf, dass Sie eine stabile Internetverbindung, ein funktionierendes Mikrofon und optional eine Webcam haben.
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Unveränderte Freibeträge und steigende Vermögenswerte belasten mehr Erben; die SPD will große Vermögen stärker besteuern, während die CDU/CSU generell entlasten will.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie die benötigten Informationen nicht finden oder zusätzliche Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@raitzsch.de für weitere Unterstützung.
Wie buchen Sie einen Online-Termin bei unserer Kanzlei für Erbrecht in Chemnitz?
So buchen Sie Ihre Videoberatung bei unserer Kanzlei für Erbrecht Chemnitz:
1. Termin auswählen
Besuchen Sie die Terminbuchungsseite unserer Kanzlei.
Wählen Sie dort im Online-Kalender ein verfügbares Datum und eine Uhrzeit aus.
2. Angaben zu Ihrem Anliegen machen
Beschreiben Sie Ihr rechtliches Anliegen im bereitgestellten kurzen Formular.
3. Buchung bestätigen
Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie von unserer Kanzlei eine Bestätigung per E-Mail.
Die Videoberatung kostet 190 Euro netto.
4. Teilnahme am Video-Termin (Microsoft Teams)
Zum vereinbarten Zeitpunkt klicken Sie auf den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.
Das Online-Meeting findet über Microsoft Teams statt und ist via PC, Laptop, Tablet oder Smartphone möglich.
Wichtige Tipps zur Vorbereitung:
✔️ Halten Sie relevante Dokumente bereit, um die Beratung effizient zu gestalten.
✔️ Notieren Sie Ihre wichtigsten Fragen.
✔️ Stellen Sie sicher, dass Ihre Technik (stabile Internetverbindung, Mikrofon, Kamera) funktioniert.
Falls Sie technische Probleme oder Schwierigkeiten bei der Buchung haben,
unterstützt Sie das Team unserer Kanzlei gerne telefonisch unter 0371 4790847
oder per E-Mail: info@raitzsch.de.
Was muss ich nach einem Todesfall in Chemnitz tun?
Nach einem Todesfall in Chemnitz sollten Hinterbliebene zügig einige wichtige Schritte einleiten, um den Nachlass korrekt zu regeln. Im Folgenden die wichtigsten Punkte in der Reihenfolge ihres Auftretens:
1. Sterbefall beim Standesamt Chemnitz anzeigen:
Ein Todesfall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod dem Standesamt gemeldet werden (Samstage zählen dabei nicht als Werktag). In Chemnitz ist hierfür das Standesamt (Bürgeramt, Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, Tel. 0371 488-3321) zuständig. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus, die für alle weiteren Erledigungen benötigt wird. In der Regel übernimmt ein Bestatter die Anzeige des Sterbefalls und die Beantragung der Sterbeurkunden, doch Sie können dies auch selbst veranlassen.
2. Benachrichtigung des Nachlassgerichts und anderer Stellen:
Sobald der Sterbefall beurkundet ist, informiert das Standesamt Chemnitz von Amts wegen das Nachlassgericht, das Finanzamt sowie die Meldebehörde des Wohnorts der verstorbenen Person. Sie müssen sich also nicht selbst sofort an diese Behörden wenden – das Nachlassgericht (beim Amtsgericht Chemnitz) erhält automatisch Kenntnis und wird aktiv, falls ein Testament vorliegt oder andere Nachlassmaßnahmen erforderlich sind. Dennoch ist es sinnvoll, zeitnah selbst den Überblick über den Nachlass zu gewinnen.
3. Prüfen, ob ein Testament vorhanden ist:
Suchen Sie nach einem Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen. Mögliche Aufbewahrungsorte sind z.B. ein Bankschließfach, ein privater Tresor oder bei Unterlagen im Haushalt. Jeder, der ein Testament des Verstorbenen findet, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Amtsgericht Chemnitz nimmt gefundene Testamente entgegen und verwahrt sie für die offizielle Eröffnung. Zur Abgabe können Sie direkt beim Nachlassgericht erscheinen oder das Testament per Post einsenden. Kommen Sie dieser Ablieferungspflicht unentschuldigt nicht nach, da das Nachlassgericht andernfalls ein Zwangsgeld verhängen kann.
4. Erbscheinbedarf klären:
Überlegen Sie, ob für die Nachlassabwicklung ein Erbschein benötigt wird. Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis, das Sie als Erben ausweist. Banken, Versicherungen oder Grundbuchämter verlangen häufig einen Erbschein, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Sie müssen noch keinen Erbschein beantragen, bevor nicht geklärt ist, wer Erbe wird und ob das Erbe angenommen wird – erste Informationen dazu erhalten Sie ggf. im Rahmen der Testamentseröffnung oder aus der gesetzlichen Erbfolge (siehe unten). Details zur Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht Chemnitz finden Sie in einer eigenen Frage weiter unten.
5. Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft:
Überschuldeter Nachlass? Wenn unsicher ist, ob das Erbe Vermögen oder Schulden beinhaltet, prüfen Sie die Nachlasswerte möglichst genau. Sie haben nur eine kurze Frist von 6 Wochen, um die Erbschaft auszuschlagen (ab Kenntnis des Erbfalls bzw. ab Testamentseröffnung). Für im Ausland lebende Erben oder bei Auslandsnachlässen beträgt die Frist 6 Monate. Diese Fristen sind gesetzlich und gelten auch in Chemnitz. Läuft die Frist ab, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Mehr zur Ausschlagung erfahren Sie ebenfalls in einer separaten FAQ-Frage unten. Falls Sie das Erbe annehmen, sollten Sie anschließend notwendige Schritte zur Nachlassabwicklung einleiten (z.B. Erbschein beantragen, Banken informieren, Verträge kündigen etc.).
6. Erbschaftssteuerliche Pflichten beachten:
Auch wenn das Chemnitzer Standesamt das Finanzamt informiert hat, sind Erben gesetzlich verpflichtet, einen erbschaftssteuerlichen Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (sofern ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt). In Chemnitz ist für Erbschaftssteuer-Angelegenheiten das Finanzamt Chemnitz-Mitte (Str. der Nationen 2, 09111 Chemnitz) zuständig. Dieses wird sich in vielen Fällen von selbst bei den Erben melden, sobald es vom Sterbefall erfährt. Achten Sie dennoch darauf, Fristen einzuhalten und gegebenenfalls eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, falls der Nachlasswert die Freibeträge übersteigt. Näheres zur Erbschaftsteuer finden Sie in einer eigenen Frage weiter unten.
Tipp: Sobald die dringlichsten Formalitäten erledigt sind, verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über den Nachlass (Konten, Immobilien, Versicherungen, Schulden). So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie die Erbschaft antreten möchten und welche weiteren Maßnahmen (Erbschein, Nachlassverwaltung etc.) erforderlich sind. Bei Unsicherheiten helfen Ihnen erfahrene Fachkanzleien für Erbrecht – in Chemnitz gibt es spezialisierte Anwälte für Testamente und Erbverträge, die Sie unterstützen können.
Wer ist in Chemnitz für Nachlass und Erbschaften zuständig?
Die zentrale Anlaufstelle für Nachlassangelegenheiten in Chemnitz ist das Nachlassgericht Chemnitz, welches bei dem Amtsgericht Chemnitz angesiedelt ist. Dieses Gericht ist örtlich zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Stadt Chemnitz hatte. Das bedeutet, alle Erbfälle von Personen, die in Chemnitz lebten, werden vom Amtsgericht Chemnitz – Nachlassabteilung – bearbeitet.
Adresse und Kontakt:
Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.
Telefonisch ist das Gericht über die Zentrale unter Tel. 0371 453-0 erreichbar. Die Nachlassabteilung hat i.d.R. vormittags Sprechzeiten (werktags meist 08:30–12:00 Uhr, dienstags oft auch nachmittags) – genaue Öffnungszeiten können auf der Website des Amtsgerichts Chemnitz eingesehen oder telefonisch erfragt werden.
Schriftliche Anträge oder Dokumente (z.B. Testamentsübersendungen) können an die Postanschrift Postfach 524, 09005 Chemnitz gesendet werden.
Aufgaben des Nachlassgerichts:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Chemnitz übernimmt alle amtlichen Aufgaben rund um einen Nachlass. Dazu gehören insbesondere:
- Verwahrung und Eröffnung von Testamenten: Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, so sorgt das Nachlassgericht für die amtliche Testamentseröffnung und informiert die Erben über den Inhalt erbrechtsinfo.com.
(Details zum Ablauf der Testamentseröffnung siehe nächste Frage.) - Erteilung von Erbscheinen: Auf Antrag der Erben stellt das Nachlassgericht Erbscheine aus, die als Nachweis der Erbenstellung dienen justiz.sachsen.de.
- Entgegennahme von Erbausschlagungen: Möchten Erben die Erbschaft ablehnen, können sie dies durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht tun. Die Nachlassabteilung nimmt solche Ausschlagungserklärungen auf und beurkundet sie justiz.sachsen.de.
- Nachlasssicherung und -verwaltung: In bestimmten Fällen wird das Gericht von Amts wegen tätig, um den Nachlass zu sichern – etwa durch Versiegelung einer Wohnung oder Bestellung eines Nachlasspflegers, wenn Erben unbekannt sind. Auch die gerichtliche Anordnung einer Nachlassverwaltung (bei Überschuldung des Nachlasses) oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers fällt in die gerichtliche Zuständigkeit, sofern im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde steuerklassen.com.
- Verwahrung von letztwilligen Verfügungen zu Lebzeiten: Chemnitzer Bürger können eigenhändige Testamente zu Lebzeiten beim Amtsgericht Chemnitz in besondere amtliche Verwahrung geben. Das Gericht bewahrt diese Testamente sicher auf, bis sie im Todesfall eröffnet werden justiz.sachsen.de.
Das Nachlassgericht Chemnitz arbeitet gebührenpflichtig – für Amtsgeschäfte wie Testamentseröffnung, Erbscheinerteilung usw. fallen also Gerichtsgebühren an (nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz). Diese sind jedoch bundesweit einheitlich und richten sich z.B. nach dem Nachlasswert. Wichtig zu wissen: In den meisten Nachlassangelegenheiten wird das Gericht nur auf Antrag tätig justiz.sachsen.de.
Von sich aus wird es nur dann aktiv, wenn ein Testament abzuliefern und zu eröffnen ist oder wenn Maßnahmen zur Nachlasssicherung erforderlich sind justiz.sachsen.de.
Für die meisten weiteren Schritte – etwa Erbschein oder Erbausschlagung – müssen die Beteiligten selbst einen Antrag stellen oder persönlich beim Gericht vorstellig werden.
Hinweis: Das Amtsgericht Chemnitz (Nachlassgericht) ist die offizielle Behörde für Erbfälle in Chemnitz. Notare übernehmen in diesem Zusammenhang lediglich Beurkundungen (z.B. von Erbausschlagungen oder Erbscheinsanträgen) und leiten diese an das Gericht weiter. Sie können sich aber auch direkt an das Nachlassgericht wenden, ohne einen Notar zwischenschalten zu müssen. Die Nachlassrichter und Rechtspfleger beraten allerdings nicht inhaltlich zum Erbrecht – ihre Aufgabe ist die Amtsabwicklung. Für rechtliche Beratung im Erbrecht in Chemnitz (etwa zu Streit unter Erben, Testamentsgestaltung oder Unklarheiten zur Erbfolge) sollten Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzuziehen (siehe letzte Frage).