Das Wichtigste in Kürze
Personengruppe | Freibetrag | Hinweis |
---|---|---|
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | steuerfrei |
Kinder und Kinder von vorverstorbenen Kindern | 400.000 € | z. B. leibliche, adoptierte, Stiefkinder |
Enkelkinder | 200.000 € | 400.000 €, falls ein Elternteil bereits verstorben war |
Eltern & Großeltern | 100.000 € | im Erbfall aufwärts, z. B. wenn sie vom Kind erben |
Übrige Empfänger | 20.000 € | z. B. Geschwister, Neffen/Nichten, entfernte Verwandte |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen SPD und CDU/CSU
Gemeinsamkeiten: Beide Parteien betonen, dass Familien und Erben normaler Vermögen nicht übermäßig belastet werden sollen. Kleine und mittlere Erbschaften sollen weiterhin steuerfrei bleiben – hierin sind sich SPD und CDU/CSU einig. Zudem erkennen beide das Problem der seit 2009 unveränderten Freibeträge an: Sowohl SPD-geführte als auch unionsgeführte Regierungen haben in den vergangenen Jahren über eine Anhebung diskutiert. Ein moderater Inflationsausgleich bei den Freibeträgen wird von beiden Lagern zumindest prinzipiell befürwortet oder nicht ausgeschlossen. Keiner der beiden möchte Freibeträge kürzen; im Gegenteil, eine Erhöhung zur Entlastung der Mitte wird erwogen.
Unterschiede: Die SPD knüpft eine etwaige Freibetragserhöhung an eine umfassende Reform der Vermögensbesteuerung. Ihr Fokus liegt darauf, sehr große Erbschaften stärker heranzuziehen und Steuerschlupflöcher zu schließen, während Durchschnittserben geschützt bleiben. Zusätzliche Steueraufkommen aus hohen Erbschaften sieht sie als Mittel, um die breite Bevölkerung zu entlasten (z. B. durch Entlastungen bei der Einkommensteuer).
Die CDU/CSU hingegen legt den Schwerpunkt einseitig auf Steuersenkung und Entlastung der Erben. Sie fordert höhere Freibeträge und neue Ausnahmen (etwa für Wohneigentum), lehnt aber jede Mehrbelastung reicher Erben ab. Während SPD-Vertreter offen über eine Milliardärssteuer oder Vermögensabgabe für Superreiche nachdenken, positioniert sich die Union klar dagegen und warnt vor negativen wirtschaftlichen Folgen solcher Maßnahmen.
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Zusammenfassung
Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert geblieben, was angesichts stark gestiegener Vermögenswerte, insbesondere bei Immobilien, zunehmend zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt. Dies trifft insbesondere Familien mit mittleren Vermögen, die heute häufiger steuerpflichtig werden als noch vor einigen Jahren.
Die politischen Parteien in Deutschland erkennen grundsätzlich Handlungsbedarf, vertreten jedoch unterschiedliche Ansätze zur Anpassung der Freibeträge. Während die SPD eine umfassende Reform mit einer stärkeren Belastung großer Vermögen zur Entlastung der breiten Bevölkerung favorisiert, spricht sich die CDU/CSU für eine allgemeine Erhöhung der Freibeträge und neue steuerliche Ausnahmen aus, um Familienvermögen und Unternehmenssubstanz besser zu schützen.
Die Diskussion bleibt aktuell und erfordert eine fundierte, rechtzeitige Planung bei der Vermögensnachfolge. Insbesondere angesichts möglicher politischer Veränderungen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung und Gestaltung der Vermögensübertragung.
Als Rechtsanwälte stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre Nachfolgeplanung steueroptimal und rechtssicher zu gestalten.