Nachlassregelungen:
Worauf sollte man achten?

Mit einer durchdachten Nachlassregelung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen.

Die entsprechenden Dokumente helfen, Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden und Interpretationen vorzubeugen, und rechtliche und steuerliche Fallstricke zu umgehen.

Was gehört zur Nachlassregelung?

Zur Nachlassregelung zählen alle Schritte, mit denen Sie Ihre Vermögensnachfolge zu Lebzeiten gestalten können:

Testament

Sie bestimmen individuell als Erblasser, wer welchen Teil Ihres Vermögens erbt.

Erbvertrag

An einem Erbvertrag sind immer mindestens zwei Personen beteiligt. Wichtig ist, dass alle mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden sind. Alles wird gemeinsam entschieden.

Vermächtnisse & Auflagen

Sie müssen nicht alles im Ganzen an eine Person vererben. Geben Sie stattdessen einzelne Gegenstände/ Teile Ihres Vermögens weiter – wahlweise unter bestimmten Auflagen.

Schenkungen zu Lebzeiten

Alternativ zum klassischen Erbe können Sie Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen. Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch über steuerliche Vorgaben und Vorteile.

Allgemeine Nachlassregelung

Die allgemeine Nachlassregelung bildet die Basis für Ihre Vermögensnachfolge.

Stiftung

Über eine Stiftung können Sie Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck oder bestimmten Begünstigten widmen und so dessen Verwendung, wenn besagte Stiftung zu Lebzeiten realisiert wird, langfristig kontrollieren.

Das Testament als „Klassiker“ der Nachlassregelung

Beim Testament handelt es sich um die gängigste Lösung, wenn es darum geht, seinen Letzten Willen rechtssicher festzulegen und die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, in deren Zusammenhang Wünsche nicht berücksichtigt werden. Das Testament bietet in diesem Zusammenhang deutlich mehr Flexibilität. Es bietet dem Erblasser die Möglichkeit, zu bestimmen,…:
• wer erbt • wie die einzelnen Vermögenswerte aufgeteilt werden • ob die Erben bestimmte Auflagen erfüllen müssen.

Gerade bei eher komplexen Vermögensverhältnissen, in Patchwork-Familien oder wenn Immobilien zum Erbe gehören, schafft ein solches Schriftstück Klarheit und beugt oft Missverständnissen (und Diskussionen) vor. Das „eine, klassische“ Testament gibt es jedoch nicht. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die verschiedenen Varianten voneinander unterscheiden.

 
Testament Gemein-schaftliches Ehegattent-testament Sonderfall Berliner Testament Einseitiges Testament= Ehegatten- testament Privatschriftliches Testament Eigenhändig geschrieben und privat verwahrt Eigenhändig geschrieben und privat verwahrt Öffentliches
Testament Vom Notar beurkundet und beim Nachlassgericht bzw. Notar verwahrt möglich als

Grundsätzlich wird zwischen dem privatschriftlichen (eigenhändigen) und dem notariellen (öffentlichen) Testament unterschieden. Das privatschriftliche Testament wird komplett handschriftlich verfasst und muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können dieses Dokument durchaus zu Hause oder bei einer nahestehenden Person verwahren. Allerdings ist die Gefahr, dass das Schriftstück im Laufe der Zeit verloren geht, hoch. Manchmal passieren im Rahmen einer privaten Anfertigung auch Formfehler, die dafür sorgen, dass das komplette Testament rechtlich ungültig wird.

Als Alternative können Sie sich auch für das notarielle Testament entscheiden. Hier berät der beauftragte Notar den Erblasser umfassend rund um rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, klärt über Pflichtanteile auf und stellt sicher, dass alle Vorgaben gewahrt werden. In den meisten Fällen wird das notarielle Testament beim Nachlassgericht oder beim Notar selbst verwahrt.

 
„In meinem Alltag als Anwalt für Erbrecht erlebe ich immer wieder, dass fehlerhafte Testamente zu erheblichen Konflikten führen können. Daher gehört eine rechtssichere Gestaltung für mich klar zu einer verantwortungsvollen Vorsorge dazu.“

Neben dem einseitigen Testament, das (wie die Bezeichnung schon sagt) von einer Person aufgesetzt wird, gibt es auch die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament (zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern) zu schreiben.

Eine Sonderform stellt das sogenannte Berliner Testament dar. Hier setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die gemeinsamen Kinder erst als Schlusserben nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners.

Der Vorteil: Der überlebende Partner ist wirtschaftlich abgesichert und kann frei über den Nachlass verfügen. Gleichzeitig können die Kinder jedoch Ansprüche auf den Pflichtanteil nach dem ersten Todesfall stellen.

 

Warum lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassregelung auseinanderzusetzen?

Zugegeben: Es gibt viele verlockende Gründe, die Nachlassregelung in Bezug auf das eigene Vermögen immer wieder zu verschieben. Umgekehrt gilt: Wer das Ganze einmal umfassend für sich abarbeitet, profitiert am Ende von dem guten Gefühl, sich und seine Lieben entlastet zu haben.
Streit vermeiden

Klare Regelungen verhindern Konflikte zwischen Angehörigen.

Eigene Wünsche sichern

Sie bestimmen selbst, wer was erhält.

Komplexe Vermögen strukturieren

Immobilien, Unternehmen oder größere Werte brauchen Planung.

Flexibel bleiben

Solange Sie leben, können Sie vieles jederzeit ändern.

So helfen wir Ihnen weiter

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten bei jedem Schritt zum Thema Nachlassregelung zu begleiten. Daher decken wir in unserer Kanzlei alle dazugehörigen Bereiche ab.

 
1
Testament erstellen oder prüfen
2
Erbvertrag gestalten
3
individuelle Nachlassregelung entwickeln
4
Beratung zu Verwaltung, Pflege oder Testamentsvollstreckung

Soforthilfe

Wenn rechtliche Probleme dringend werden, zählt jede Minute. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und bieten schnelle, kompetente Beratung – genau dann, wenn Sie sie am meisten benötigen. Ob im Erbrecht in Chemnitz oder Familienrecht in Chemnitz – wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Brauchen sie weitere Hilfe?

Wenn Sie die benötigten Informationen nicht finden oder zusätzliche Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@raitzsch.de für weitere Unterstützung.

Was passiert, wenn keine Nachlassregelung getroffen wurde?
Wenn keine Nachlassregelung vorhanden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Der Nachteil: Diese berücksichtigt persönliche Wünsche und individuelle Lebenssituationen oft nicht ausreichend. Die Wünsche des Verstorbenen werden dann gegebenenfalls nicht zu 100% erfüllt. Hinzu kommt, dass eine unerwartete Verteilung des Erbes bei den Hinterbliebenen oft zu Konflikten führen kann.
Wenn keine Nachlassregelung vorhanden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Der Nachteil: Diese berücksichtigt persönliche Wünsche und individuelle Lebenssituationen oft nicht ausreichend. Die Wünsche des Verstorbenen werden dann gegebenenfalls nicht zu 100% erfüllt. Hinzu kommt, dass eine unerwartete Verteilung des Erbes bei den Hinterbliebenen oft zu Konflikten führen kann.
In der Regel haben Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Anspruch auf einen Pflichtanteil bei einem Erbe. Unter bestimmten Umständen steht jedoch auch den Eltern des Verstorbenen ein Pflichtanteil zu. Unabhängig davon greift besagter Pflichtanteil auch dann, wenn die betreffenden Personen überhaupt nicht im Testament erwähnt wurden.
Es gibt verschiedene Umstände, die die Nachlassregelung beeinflussen und in gewisser Weise auch durcheinanderbringen können. Typische Ereignisse, die in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle spielen, sind unter anderem Hochzeiten, Scheidungen und Geburten. Aber auch Veränderungen in Bezug auf das Vermögen machen es erforderlich, gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Wer auf eine klare Nachlassregelung setzt, lässt wenig Raum für Interpretationsspielräume. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Erben genau wissen, welche Ansprüche sie haben und wie der Nachlass verteilt wird. Zudem bietet ein transparentes Vorgehen direkt die Chance, auch Pflichtanteile von vornherein zu berücksichtigen. Auf diese Weise ist es möglich, das Risiko rund um langwierige und kostspielige Streitigkeiten zwischen den Nachkommen zu reduzieren.

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