Anwalt für Erbrecht:
Ihr Experte rund ums Erbe

Ob nach einem Todesfall in der Familie oder zur eigenen Vorsorge: Wer sich mit dem Thema Erbrecht beschäftigt, erkennt schnell, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer den persönlichen Vorstellungen entspricht.
Wir helfen Ihnen, klare und rechtssichere Regelungen zu treffen.

Was ist das Erbrecht

Das Erbrecht bestimmt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf deren Rechtsnachfolger übergeht. Der Erbe tritt an die Stelle des Erblassers und übernimmt dessen Rechte und Pflichten. Die Erbfolge kann durch testamentarische oder vertragliche Verfügung geregelt sein – fehlt eine solche, greifen die gesetzlichen Vorschriften. Ziel des Erbrechts ist es, eine geordnete und rechtssichere Vermögensnachfolge zu gewährleisten.

Unsere Leistungen

Nachlassregelung

Nach dem Tod des Erblassers ist eine geordnete und rechtssichere Nachlassregelung unerlässlich. Die Klärung vermögensrechtlicher und sonstiger Angelegenheiten erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden familiären, wirtschaftlichen und testamentarischen Gegebenheiten.

So helfen wir bei der Nachlassregelung

Auseinandersetzung Erbengemeinschaft

Kommt es zur Bildung einer Erbengemeinschaft, sind Regelungen zur Auseinandersetzung des Nachlasses zu treffen. Die Begleitung dieses Prozesses umfasst die Bewertung, Aufteilung und Abwicklung sämtlicher Nachlassbestandteile unter Wahrung der gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Miterben.

So helfen wir bei Auseinander­setzungen der Erbengemeinschaft

Testament

Für die wirksame Umsetzung des letzten Willens bietet sich die Errichtung eines Testaments an. Die Ausarbeitung orientiert sich an den individuellen Verhältnissen und stellt sicher, dass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge eine auf die persönlichen Vorstellungen zugeschnittene Regelung getroffen wird.

So helfen wir beim Testament

Erbvertrag

Der Erbvertrag erlaubt eine verbindliche Gestaltung der Erbfolge unter Einbeziehung mehrerer Beteiligter. Im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung können hiermit komplexe familiäre und unternehmerische Konstellationen rechtssicher geregelt werden.

So helfen wir beim Erbvertrag

Testamentvollstreckung

Durch eine Testamentsvollstreckung lässt sich gewährleisten, dass die im Testament getroffenen Verfügungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dies schließt die Verwaltung des Nachlasses ebenso ein wie die Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen.

So helfen wir bei der Testamentvollstreckung

Nachlasspflege/Verwaltung

Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Erbenstellung oder ist der Nachlass vor dem Zugriff Dritter zu schützen, kann eine Nachlasspflegschaft oder -verwaltung eingerichtet werden. Ziel ist eine strukturierte Sicherung, Sichtung und Abwicklung des Vermögens.

So helfen wir bei der Nachlasspflege/Verwaltung

Erbenermittlung

Ist nicht eindeutig feststellbar, wer Erbe geworden ist, bedarf es einer systematischen Erbenermittlung. Diese dient der Feststellung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge sowie der abschließenden Klärung der damit verbundenen Ansprüche.

So helfen wir bei der Erbenermittlung

Vor dem Erbfall

  • Testament erstellen: Planung und rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments, um Ihre Wünsche für die Nachlassverteilung festzuhalten.
  • Erbvertrag abschließen: Rechtlichverbindliche Vereinbarungen treffen, die die Verteilung Ihres Vermögens regeln.
  • Nachlassplanung: Strategische Planung zur optimalen Verteilung Ihres Vermögens und Minimierung von Erbschaftssteuern. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­
  • Testamentvollstreckung: Durch­führung der im Testament festgelegten Anweisungen und Verwaltung des Nachlasses bis zur endgültigen Verteilung.

Nach dem Erbfall

  • Erbenermittlung: Feststellung und Benachrichtigung aller berechtigten Erben, wenn die Erbenstellung unklar ist.

  • Nachlassregelung: Organisation und rechtliche Klärung der Vermögensverteilung gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge.

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Unter­stützung bei der Einigung und Aufteilung des Nachlasses unter den Erben.
  • Testamentvollstreckung: Durch­führung der im Testament festgelegten Anweisungen und Verwaltung des Nachlasses bis zur endgültigen Verteilung.

Die Regelung von Nachlässen kann besonders emotional und komplex sein. Ich verstehe, dass Vertrauen in einem solchen Kontext von größter Bedeutung ist, darum biete ich Ihnen nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein offenes Ohr und Unterstützung, um durch die emotionalen Herausforderungen zu navigieren. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Klarheit und Sicherheit in einer Zeit zu finden, die oft von Unsicherheit und emotionalem Stress geprägt ist.

Eine rechtssichere Nachlassplanung ist entscheidend, um  sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird und rechtliche Streitigkeiten vermieden werden. Durch sorgfältige Planung können Sie Ihre Erben vor Konflikten und finanziellen Belastungen schützen. Ein gut gestaltetes Testament oder ein präziser Erbvertrag gewährleistet, dass Ihre Vermögenswerte effizient und nach Ihren Vorstellungen aufgeteilt werden. Zudem kann eine durchdachte Nachlassplanung steuerliche Vorteile bieten und die Belastungen durch Erbschaftssteuer minimieren. Fehlt eine solche Planung, können Missverständnisse, Streitigkeiten und unerwünschte rechtliche Folgen auftreten. Daher ist es wichtig, frühzeitig klare und rechtlich einwandfreie Regelungen zu treffen, um Ihre Wünsche zu sichern und Ihre Familie im Erbfall zu entlasten.

Erbstreitigkeiten können emotional und finanziell belastend sein. Klare Regelungen durch ein detailliertes, rechtssicheres Testament oder einen verbindlichen Erbvertrag können Missverständnisse und Konflikte unter den Erben erheblich reduzieren. Die frühzeitige Beratung durch einen Rechtsexperten und offene Kommunikation helfen, potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche klar sind und Ihre Erben gut informiert sind, um Streitigkeiten zu minimieren und den Familienfrieden zu wahren.

Die Testamentvollstreckung sorgt dafür, dass die im Testament festgelegten Wünsche des Erblassers korrekt umgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker prüft und nimmt das Testament an, erfasst und bewertet das Vermögen, begleicht Schulden und verwaltet die Nachlasswerte. Er sorgt dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden und die Erben gemäß den Anweisungen des Testaments berücksichtigt werden. Wesentlich ist auch die transparente Kommunikation mit den Erben. Der Testamentsvollstrecker informiert regelmäßig über den Fortschritt und steht bei Fragen zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität und des zeitlichen Aufwands ist es ratsam, professionelle Unterstützung zu nutzen, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung sicherzustellen. So werden Ihre Wünsche respektiert und die Erben fair behandelt.

Erbschaftssteuer und -abgaben beeinflussen die Übertragung von Vermögenswerten nach dem Tod eines Erblassers. In Deutschland variiert die Erbschaftssteuer je nach Wert des Nachlasses, der Beziehung zwischen Erblasser und Erben sowie dem Wohnsitz. Die Steuer ist progressiv und hängt von der Steuerklasse des Erben ab. Eine durchdachte Nachlassplanung kann helfen, die steuerliche Belastung zu reduzieren. Dazu gehören die Nutzung von Freibeträgen, gezielte Testament- und Erbvertraggestaltungen sowie strategische Schenkungen zu Lebzeiten. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zur Steuerplanung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Übertragung Ihres Vermögens optimal zu gestalten.

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie regelt, wie das Vermögen eines Verstorbenen unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt wird. Diese Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und bestimmt, welche Verwandten des Erblassers
erben, falls keine anderen Regelungen getroffen wurden.

Die gesetzliche Erbfolge gliedert sich in mehrere Erbenklassen:

  • Erben erster Ordnung: Dazu gehören die Kinder des Erblassers sowie deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Diese Verwandten erben bevorzugt und teilen sich das Vermögen zu gleichen Teilen.
  • Erben zweiter Ordnung: Sollten keine Erben erster Ordnung vorhanden sein, treten die Eltern des Erblassers sowie deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers) in die Erbfolge ein.
  • Erben dritter Ordnung: Falls weder Erben erster noch zweiter Ordnung vorhanden sind, erben die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins).
  • Ehegatte: Der Ehegatte des Erblassers ist ebenfalls ein gesetzlicher Erbe, der zusätzlich zu den Verwandten erbt. Der Ehegatte hat je nach Güterstand und Verwandtschaftsgrad der anderen Erben einen bestimmten Anteil am Nachlass.

Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür, dass in Abwesenheit eines Testaments eine klare Regelung für die Nachlassverteilung besteht. Sie kann jedoch in vielen Fällen durch individuelle Testamente oder Erbverträge geändert werden, um eine persönliche und maßgeschneiderte Vermögensaufteilung zu ermöglichen.

Soforthilfe vom Anwalt

Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.

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