Erbrecht
Jeder Fall wird mit einer individuellen Strategie angegangen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod auf andere Personen übergeht. Der Erbe tritt in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein und wird dessen Rechtsnachfolger. Diese Rechtsnachfolge kann auf vertraglichen Vereinbarungen basieren oder durch gesetzliche Vorschriften bestimmt werden. Es handelt sich dabei um eine wichtige Regelung, die sicherstellt, dass das Vermögen und die Verpflichtungen des Verstorbenen ordnungsgemäß weitergegeben werden.
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Hierbei bestimmt das Gesetz, welche Verwandten des Erblassers erben. Zu den gesetzlichen Erben gehören alle Verwandten, die in direkter Linie vom Erblasser abstammen, wie Kinder, Enkel oder Urenkel, sowie Verwandte in der Seitenlinie wie Eltern, Geschwister oder Cousins. Diese Regelung stellt sicher, dass das Vermögen des Verstorbenen in einem vorgegebenen rechtlichen Rahmen an die nächsten Angehörigen übergeht.
Das gesetzliche Ehegattenerbrecht
Der Ehegatte des Erblassers hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht, das nicht durch Verwandtschaft, sondern durch die Ehebeziehung begründet wird. Dieses Erbrecht besteht nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch besteht. Im Falle einer rechtskräftigen Scheidung oder wenn der Ehegatte einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, erlischt das Erbrecht. Auch wenn ein Scheidungsantrag gestellt wurde und die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind, verliert der Ehegatte seine Erbenstellung, sofern er dem Antrag zustimmt oder selbst einen Antrag auf Scheidung gestellt hat.
Unsere Leistungen
Nachlassregelung
Ich unterstütze Sie bei der umfassenden Regelung des Nachlasses, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten nach dem Tod des Erblassers ordnungsgemäß geklärt werden.
Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
Unsere Kanzlei hilft bei der rechtlichen Klärung und Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft, um faire und transparente Lösungen zu erreichen.
Testament
Ich berate Sie bei der Erstellung eines Testaments, damit Ihre Wünsche hinsichtlich der Vermögensverteilung rechtsgültig festgehalten werden.
Erbvertrag
Ich helfe Ihnen beim Abschluss eines Erbvertrags, der verbindliche Regelungen für die Nachlassverteilung trifft und dabei Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Testamentvollstreckung
Ich übernehme die Aufgabe der Testamentvollstreckung, um sicherzustellen, dass die im Testament festgelegten Wünsche korrekt und effizient umgesetzt werden.
Nachlasspflege/Verwaltung
Ich biete professionelle Nachlasspflege und verwaltung, um den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und zu sichern, bis alle Angelegenheiten geklärt sind.
Erbenermittlung
Wenn die Erben eines Nachlasses unklar sind, führe ich gründliche Recherchen durch, um alle rechtmäßigen Erben zu ermitteln und deren Ansprüche zu klären.
Vor dem Erbfall
Testament erstellen: Planung und rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments, um Ihre Wünsche für die Nachlassverteilung festzuhalten.
Erbvertrag abschließen: Rechtlich
verbindliche Vereinbarungen treffen,
die die Verteilung Ihres Vermögens
regeln.Nachlassplanung: Strategische
Planung zur optimalen Verteilung
Ihres Vermögens und Minimierung
von Erbschaftssteuern.
Nach dem Erbfall
-
Erbenermittlung: Feststellung und Benachrichtigung aller berechtigten Erben, wenn die Erbenstellung unklar ist.
-
Nachlassregelung: Organisation und rechtliche Klärung der Vermögensverteilung gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge.
-
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Unterstützung bei der Einigung und Aufteilung des Nachlasses unter den Erben.
-
Testamentvollstreckung: Durchführung der im Testament festgelegten Anweisungen und Verwaltung des Nachlasses bis zur endgültigen Verteilung.
Vertrauen und Klarheit in emotionalen Zeiten
Die Regelung von Nachlässen kann besonders emotional und komplex sein. Ich verstehe, dass Vertrauen in einem solchen Kontext von größter Bedeutung ist, darum biete ich Ihnen nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein offenes Ohr und Unterstützung, um durch die emotionalen Herausforderungen zu navigieren. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Klarheit und Sicherheit in einer Zeit zu finden, die oft von Unsicherheit und emotionalem Stress geprägt ist.
Die Bedeutung einer rechtssicheren Nachlassplanung
Eine rechtssichere Nachlassplanung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird und rechtliche Streitigkeiten vermieden werden. Durch sorgfältige Planung können Sie Ihre Erben vor Konflikten und finanziellen Belastungen schützen. Ein gut gestaltetes Testament oder ein präziser Erbvertrag gewährleistet, dass Ihre Vermögenswerte effizient und nach Ihren Vorstellungen aufgeteilt werden. Zudem kann eine durchdachte Nachlassplanung steuerliche Vorteile bieten und die Belastungen durch Erbschaftssteuer minimieren. Fehlt eine solche Planung, können Missverständnisse, Streitigkeiten und unerwünschte rechtliche Folgen auftreten. Daher ist es wichtig, frühzeitig klare und rechtlich einwandfreie Regelungen zu treffen, um Ihre Wünsche zu sichern und Ihre Familie im Erbfall zu entlasten.
Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Erbstreitigkeiten können emotional und finanziell belastend sein. Klare Regelungen durch ein detailliertes, rechtssicheres Testament oder einen verbindlichen Erbvertrag können Missverständnisse und Konflikte unter den Erben erheblich reduzieren. Die frühzeitige Beratung durch einen Rechtsexperten und offene Kommunikation helfen, potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche klar sind und Ihre Erben gut informiert sind, um Streitigkeiten zu minimieren und den Familienfrieden zu wahren.
Der Prozess der Testamentvollstreckung
Die Testamentvollstreckung sorgt dafür, dass die im Testament festgelegten Wünsche des Erblassers korrekt umgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker prüft und nimmt das Testament an, erfasst und bewertet das Vermögen, begleicht Schulden und verwaltet die Nachlasswerte. Er sorgt dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden und die Erben gemäß den Anweisungen des Testaments berücksichtigt werden. Wesentlich ist auch die transparente Kommunikation mit den Erben. Der Testamentsvollstrecker informiert regelmäßig über den Fortschritt und steht bei Fragen zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität und des zeitlichen Aufwands ist es ratsam, professionelle Unterstützung zu nutzen, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung sicherzustellen. So werden Ihre Wünsche respektiert und die Erben fair behandelt.
Erbschaftssteuer und -abgaben
Erbschaftssteuer und -abgaben beeinflussen die Übertragung von Vermögenswerten nach dem Tod eines Erblassers. In Deutschland variiert die Erbschaftssteuer je nach Wert des Nachlasses, der Beziehung zwischen Erblasser und Erben sowie dem Wohnsitz. Die Steuer ist progressiv und hängt von der Steuerklasse des Erben ab. Eine durchdachte Nachlassplanung kann helfen, die steuerliche Belastung zu reduzieren. Dazu gehören die Nutzung von Freibeträgen, gezielte Testament- und Erbvertraggestaltungen sowie strategische Schenkungen zu Lebzeiten. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zur Steuerplanung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Übertragung Ihres Vermögens optimal zu gestalten.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie regelt, wie das Vermögen eines Verstorbenen unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt wird. Diese Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und bestimmt, welche Verwandten des Erblassers
erben, falls keine anderen Regelungen getroffen wurden.
Die gesetzliche Erbfolge gliedert sich in mehrere Erbenklassen:
- Erben erster Ordnung: Dazu gehören die Kinder des Erblassers sowie deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Diese Verwandten erben bevorzugt und teilen sich das Vermögen zu gleichen Teilen.
- Erben zweiter Ordnung: Sollten keine Erben erster Ordnung vorhanden sein, treten die Eltern des Erblassers sowie deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers) in die Erbfolge ein.
- Erben dritter Ordnung: Falls weder Erben erster noch zweiter Ordnung vorhanden sind, erben die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins).
- Ehegatte: Der Ehegatte des Erblassers ist ebenfalls ein gesetzlicher Erbe, der zusätzlich zu den Verwandten erbt. Der Ehegatte hat je nach Güterstand und Verwandtschaftsgrad der anderen Erben einen bestimmten Anteil am Nachlass.
Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür, dass in Abwesenheit eines Testaments eine klare Regelung für die Nachlassverteilung besteht. Sie kann jedoch in vielen Fällen durch individuelle Testamente oder Erbverträge geändert werden, um eine persönliche und maßgeschneiderte Vermögensaufteilung zu ermöglichen.
Soforthilfe vom Anwalt
Soforthilfe vom Anwalt
Terminbuchung

Buchen Sie jetzt direkt und verbindlich Ihren Beratungstermin in unseren spezialisierten Rechtsgebieten über unser Online-Terminbuchungsportal.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne vorab.
Rechtsgebiete
Thomas Raitzsch

Anfahrt
Aktuelles
Häufig gestellte Fragen
Brauchen sie weitere Hilfe?
Wenn Sie die benötigten Informationen nicht finden oder zusätzliche Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@raitzsch.de für weitere Unterstützung.
Was sollte in einem Testament festgehalten werden?
In einem Testament sollten Sie festhalten, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Dazu gehören:
Erbenbenennung: Wer soll Ihr Vermögen erhalten?
Verfügungen über spezifische Gegenstände: Wer soll bestimmte Besitztümer oder Vermögenswerte erhalten?
Verantwortlichkeiten: Bestimmung eines Testamentsvollstreckers,
falls gewünscht, der dafür sorgt, dass Ihr letzter Wille ausgeführt wird.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt wird, wobei in der Regel Verwandte ersten Grades (wie Ehepartner und Kinder) vorrangig berücksichtigt werden. Die gesetzliche Erbfolge kann in vielen Fällen nicht die Wünsche des Verstorbenen widerspiegeln, weshalb es ratsam ist, ein Testament zu erstellen.
Was ist ein Erbvertrag und wie unterscheidet er sich von einem Testament?
Ein Erbvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der zwischen dem Erblasser
und einem oder mehreren Personen abgeschlossen wird und die Erbfolge regelt.
Im Gegensatz zu einem Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden. Beide Parteien müssen sich einig sein, und der Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.
Was tun, wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten möchte?
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten möchte, kann er das Erbe ausschlagen. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt werden. Falls mehrere Erben vorhanden sind, wird der Anteil des ausgeschlagene Erbes unter den verbleibenden Erben verteilt.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Erbschaft zu beachten?
Erbschaften können Erbschaftsteuer auslösen, deren Höhe von der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zu dem Erblasser abhängt. Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Freibeträge und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Was passiert bei Streitigkeiten unter Erben?
Streitigkeiten unter Erben können durch Mediation oder rechtliche Verfahren geklärt werden. Oft ist es hilfreich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder Ihre Ansprüche im Streitfall durchzusetzen.
Wie kann ich die Kanzlei Raitzsch erreichen?
Für eine Beratung, die sowohl lokal in Chemnitz als auch bundesweit möglich ist, können Sie mich per Telefon oder über das Kontaktformular auf meiner Website erreichen. Ich stehe Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, um Ihre rechtlichen Fragen zu besprechen und Ihnen bei Ihrem Anliegen im Erbrecht weiterzuhelfen.