Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein komplexes Vorhaben – rechtlich anspruchsvoll, wirtschaftlich bedeutend und oft emotional belastend. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie im Bereich Erbrecht auf erfahrene Experten vertrauen, die Ihre persönliche Situation verstehen und Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten. Unsere Kanzlei begleitet seit mehr als 30 Jahren Mandanten umfassend bei allen Fragen rund um das Erben und Vererben – von der sorgfältigen Planung Ihres Testaments über die Beantragung eines Erbscheins bis hin zur gezielten Unterstützung bei Konflikten wie Enterbung, Pflichtteilsansprüchen oder Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Rechtssichere Gestaltung und Prüfung Ihrer letztwilligen Verfügungen wie Einzeltestamente, Berliner Testament, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge.
Umfassende Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins, Klärung rechtlicher Fragen sowie Erstellung der notwendigen Erbschaftsteuererklärung.
Beratung und strategische Planung bei Enterbung von Angehörigen sowie Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Gezielte Vertretung und Beratung bei Konflikten innerhalb von Erbengemeinschaften, Vermittlung bei Auseinandersetzungen und Unterstützung bei Teilungsverträgen.
Individuelle Strategien zur Reduzierung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuer im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen.
Spezialisierte Lösungen für Betriebsvermögen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, einschließlich Stiftungen zur langfristigen Sicherung des Unternehmens.
Seit über 30 Jahren vertrete ich die Interessen meiner Mandanten mit höchster Spezialisierung und Expertise.
Durch regelmäßige Fortbildungen und den Zugang zu den neuesten Gerichtsurteilen und juristischen Online-Datenbanken biete ich Ihnen fundierte und aktuelle Rechtsberatung.
Ob in Striesen, Neustadt oder Blasewitz, unsere Kanzlei bietet Ihnen eine flexible und umfassende Beratung.
Mit einer vorausschauenden Nachfolgeplanung sicheren Sie Ihr Familenvermögen und schaffen sicher für die Zukunft, unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Dresden beraten Sie umfassend bei der Erstellung rechtssicherer Testamente. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament (z. B. Berliner Testament) oder ein Erbvertrag, für Sie die sinnvollste Lösung darstellt. Auch spezifische Regelungen wie Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnisse gestalten wir entsprechend Ihren individuellen Wünschen.
In Dresden ist das Amtsgericht in der Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, als Nachlassgericht für sämtliche Nachlassangelegenheiten zuständig.
In manchen Fällen sollen nahe Angehörige bewusst enterbt werden. Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie zu Pflichtteilsansprüchen und entwickeln wirksame Strategien, diese zu reduzieren. Dazu zählt insbesondere auch die professionelle Gestaltung und Umsetzung von Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Eine frühzeitige Übergabe von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen kann steuerliche Vorteile bringen. Wir entwickeln für Sie individuelle Strategien, die langfristig zu einer steuerlichen Optimierung von Schenkungs- und Erbschaftsteuer führen.
Auch bei der Unternehmensnachfolge spielt das Erbrecht eine entscheidende Rolle. Durch unser interdisziplinäres Expertenteam sichern wir die Kontinuität Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie von der Nachfolgeplanung bis hin zur konkreten Umsetzung.
Als Erbe stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte begleiten Sie bei allen wichtigen Schritten, einschließlich der Beantragung des Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht in der Roßbachstraße 6 in Dresden.
Darüber hinaus erstellen wir mit unseren Steuerexperten Ihre Erbschaftsteuererklärung und vertreten Sie bei Bedarf gegenüber dem zuständigen Finanzamt.
Auf Wunsch übernimmt einer unserer spezialisierten Rechtsanwälte auch die Testamentsvollstreckung.
Nicht selten führen erbrechtliche Auseinandersetzungen zu Konflikten innerhalb der Familie oder Erbengemeinschaft. Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen zielgerichtet.
Dies umfasst:
Neben testamentarischen Regelungen helfen wir Ihnen bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. So treffen Sie klare und verbindliche Entscheidungen für den Fall, dass Sie diese später nicht mehr selbst äußern können.
Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns direkt telefonisch oder vereinbaren Sie bequem einen Termin über unser Buchungssystem, um den ersten Schritt zu einer fundierten rechtlichen Beratung zu machen.
Erstgespräch
In einem Erstgespräch hören wir uns Ihre
Situation an und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
Ausarbeitung einer Strategie
Basierend auf den gesammelten Informationen erstelle wir
eine präzise rechtliche Strategie, die speziell auf Ihren Fall
zugeschnitten ist. Jede Option wird sorgfältig abgewogen –
von einer effizienten außergerichtlichen Einigung bis hin zur
gezielten Vorbereitung auf weiterführende rechtliche Schritte.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Erbrecht sind in Deutschland grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In der Praxis liegt der Richtwert für eine Erstberatung oft zwischen 190 und 250 Euro netto (zuzüglich Mehrwertsteuer). Wir berechnen für die Erstberatung 190 Euro netto.
Allgemeine Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Rechtsanwalts- und Notarkammern, in Verbraucherzentralen oder auf seriösen Rechtsportalen im Internet. Für eine persönliche und individuelle Beratung ist jedoch der Gang zu einem Anwalt für Erbrecht ratsam, da jeder Erbfall unterschiedliche Anforderungen stellt.
Die Gebühren für Notare richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert ab – in Erbsachen meist dem Wert des Nachlasses. Für eine genaue Kostenschätzung empfiehlt es sich, den Notar vorab zu kontaktieren. Auch hier gilt: Je höher der Nachlasswert, desto höher können die Gebühren ausfallen.
Sobald Unstimmigkeiten unter Erben auftreten, ein Testament angefochten werden soll oder Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen möchten, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
Grundsätzlich gilt: Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für Kinder bedeutet das, dass sie – falls sie enterbt wurden oder weniger als den gesetzlichen Anteil erhalten sollen – in der Regel die Hälfte dessen beanspruchen können, was sie laut gesetzlicher Erbfolge erhalten hätten. Die exakte Höhe hängt jedoch von der Anzahl weiterer Erbberechtigter und der gesetzlichen Erbquote ab.
Standort Chemnitz
Theodor-Körner-Platz 12,
09130 Chemnitz,
Deutschland
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