Gesetzliche Erbfolge

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Erbschaftssteuer 2025

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge spielt immer dann eine Rolle, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wurde. Sie legt fest, wer im Todesfall eines Menschen erbberechtigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Erben werden nach sogenannten „Ordnungen“ eingeteilt – je näher verwandt, desto höher das Erbrecht.
  • Ehegatten erhalten einen gesonderten Anteil, abhängig vom Güterstand.
  • Pflichtteile sichern Angehörigen auch wenn die im Testament nicht berücksichtig werden einen Mindestanteil.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie greift automatisch, wenn keine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Grundprinzip: Je näher eine Person mit dem Erblasser verwandt ist, desto eher ist sie zur Erbschaft berufen. Diese Nähe wird in sogenannten Erbenordnungen abgebildet. Innerhalb dieser Ordnungen gelten bestimmte Regeln zur Verteilung des Erbes.

Erbordnung im Überblick

Ordnung Wer gehört dazu? Wann erben sie?
1. Ordnung Abkömmlinge des Verstorbenen: Kinder, Enkelkinder, Urenkel usw Erben, wenn der Verstorbene Nachkommen hinterlässt. Sie schließen alle anderen Ordnungen aus
2. Ordnung Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge: Geschwister, Nichten, Neffen Erben, wenn keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind (d. h. der Verstorbene hatte keine Kinder oder Enkel)
3. Ordnung Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge: Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen Erben, wenn keine Erben 1. oder 2. Ordnung vorhanden sind
4. Ordnung Urgroßeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Großonkel, Großtanten, Cousins 2. Grades etc.) Erben, wenn keine Erben 1. bis 3. Ordnung vorhanden sind. (Sehr selten in der Praxis.)
Keiner von obigen Keine Verwandten vorhanden: In diesem Ausnahmefall erbt der Staat (Bundesland) gemäß § 1936 BGB den Nachlass.

Beispielhafte Berechnung der Erbanteile

Beispiel 1: Ehepartner + 2 Kinder

  • Ehepartner (in Zugewinngemeinschaft): 1/2
  • Kind 1: 1/4
  • Kind 2: 1/4

Beispiel 2: Nur Ehepartner + Eltern

  • Ehepartner (in Zugewinngemeinschaft): 3/4
  • Eltern: je 1/8

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Unterschied zur testamentarischen Erbfolge

Ein Testament erlaubt es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Der Erblasser kann bestimmte Personen bevorzugen oder enterben.

Es Gilt jedoch eine Einschränkung der Pflichtteil bleibt bestehen und sichert bestimmten Personen (z. B. Kindern, Ehepartnern) einen Mindestanteil.

Tipp: Die Kombination aus gesetzlicher Erbfolge und Testament ist ebenfalls möglich – etwa, um bestimmte Quoten zu verändern, ohne alle gesetzlichen Erben auszuschließen.

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Pflichtteil – Was passiert im Falle einer Enterbung?

Wer pflichtteilsberechtigt ist:

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden sind)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss vom Berechtigten aktiv eingefordert werden. Die Frist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Todesfalls.

Deine Fragen, unsere Antworten – kurz & verständlich erklärt

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie regelt, wer in welcher Reihenfolge erbt – basierend auf dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.

Dann erben die Verwandten nach Ordnungen: Zuerst Kinder, dann Eltern und Geschwister, danach Großeltern und deren Nachkommen. Ehegatten haben ein eigenes Erbrecht.

Der Ehepartner erbt neben den Verwandten und erhält je nach Güterstand einen festen Erbteil – meist 1/2 oder 1/4 des Nachlasses, ggf. mit einem Voraus.

Das sind die direkten Abkömmlinge des Erblassers: Kinder, Enkel, Urenkel. Sie erben vorrangig und schließen andere Ordnungen aus.

Ja, aber nur wenn keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel) vorhanden sind. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung.

Dann kommen sukzessive die weiteren Erbenordnungen zum Zuge. Falls keine erbberechtigten Verwandten auffindbar sind, erbt der Staat.

Ja. Auch bei gesetzlicher Erbfolge steht bestimmten nahen Angehörigen (z. B. Kindern, Ehepartnern) ein Pflichtteil zu, wenn sie enterbt wurden.

Die Verteilung richtet sich nach Ordnung, Anzahl der Erben und ggf. dem Güterstand. Online-Rechner oder ein Fachanwalt helfen bei der genauen Berechnung.

Die Erben übernehmen auch die Schulden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder eine Nachlassverwaltung zu beantragen.

Ja, durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge abgeändert oder vollständig ausgeschlossen werden.

Fazit: Wann ist Beratung sinnvoll?

Die gesetzliche Erbfolge bietet eine solide Grundstruktur – doch sie stößt schnell an Grenzen. Besonders in folgenden Fällen lohnt sich juristische oder notarielle Beratung einzuholen:

  • Patchworkfamilien und nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Hohe Vermögenswerte oder Immobilien
  • Unternehmernachfolge oder Beteiligungen
  • Streit unter möglichen Erben vermeiden

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