Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
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Scheidung in Chemnitz
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Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Chemnitz
Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag oder Zugewinnausgleich? Als Rechtsanwalt für Familienrecht vertritt Thomas Raitzsch Sie vor dem Familiengericht Chemnitz und allen deutschen Gerichten.
Rechtsanwalt für Familienrecht
|
Deeskalierende Beratung
|
Kostenlose Ersteinschätzung
Familienrecht im Überblick: Was Sie wissen müssen
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Schwägerschaft miteinander verbunden sind. Konflikte in diesem Rechtsgebiet sind meist hochemotional und greifen tief in das persönliche und finanzielle Leben ein. Eine Scheidung, Streitigkeiten über den Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder belasten alle Beteiligten enorm. Zudem gilt es, formelle und gerichtliche Fristen strikt einzuhalten. Ohne anwaltliche Vertretung riskieren Betroffene, dass Unterhaltsansprüche verjähren, Eheverträge unwirksam sind oder der Zugewinnausgleich zu Ihren Ungunsten berechnet wird. Eine frühzeitige, professionelle und deeskalierende Beratung sichert Ihre Zukunft.
IHR ANSPRECHPARTNER

Thomas Raitzsch
Rechtsanwalt
Wie wir Ihnen helfen
Wählen Sie Ihr Thema, wir zeigen Ihnen, was wir konkret für Sie tun und welche vertieften Informationen wir für Sie bereithalten.
Wir begleiten Sie von der Trennung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Dabei klären wir Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Sorgerecht als zusammenhängendes System – nicht als isolierte Baustellen. Unser Ziel: eine zügige, wirtschaftlich vernünftige Lösung, die Rosenkriege vermeidet und Ihre Zukunft sichert.
Ob Sie Unterhalt geltend machen oder sich gegen überhöhte Forderungen verteidigen: Wir berechnen Ansprüche nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden, prüfen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit und setzen Ihre Position außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
Ein Ehevertrag schützt Betriebsvermögen, regelt den Zugewinn und sichert beide Partner fair ab – vor der Hochzeit, während der Ehe oder bei der Trennung. Wir gestalten Verträge, die vor Gericht halten: keine Knebelverträge, sondern ausgewogene Regelungen, die die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle berücksichtigen.
Der Zugewinnausgleich entscheidet über Hunderttausende – und scheitert in der Praxis an falschen Bewertungen und verspäteten Anträgen. Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen, bewerten Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Lebensversicherungen, decken Vermögensverschiebungen auf und setzen Ihren Ausgleichsanspruch durch oder wehren ihn ab.
Familienrecht in der Praxis - klar und realistisch
Im Familienrecht steht das Wohl der Betroffenen und insbesondere der gemeinsamen Kinder im Vordergrund. Wir vermeiden unnötige Eskalationen vor Gericht und streben stets nach einvernehmlichen, tragfähigen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
In 4 Schritten zur Lösung
Ein klarer, strukturierter Ablauf sorgt für Transparenz und emotionale Sicherheit – vom Erstkontakt bis zur rechtskräftigen Lösung Ihres familienrechtlichen Anliegens.
1
Erste Einschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder digital. Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die nächsten notwendigen Schritte auf.
2
Strategische Beratung
Gemeinsam entwickeln wir eine rechtlich fundierte, deeskalierende Strategie zur Regelung von Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht und Ehewohnung.
3
Rechtliche Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor dem Familiengericht – sachlich, einfühlsam, strukturiert und mit aller nötigen Konsequenz.
4
Abschluss & Klarheit
Sie erhalten einen rechtskräftigen Beschluss, verlässliche vertragliche Regelungen und emotionale sowie finanzielle Sicherheit für Ihren Neuanfang.

Thomas Raitzsch – Persönliche Beratung im Familienrecht
Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 1991 bin ich neben dem Erbrecht schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Familiäre Umbrüche wie Trennung, Scheidung oder Fragen des Sorge- und Umgangsrechts verlangen neben fundierter rechtlicher Kenntnis ein hohes Maß an Sorgfalt, Diskretion und vorausschauender Urteilskraft. Mein Ziel sind tragfähige und rechtssichere Lösungen – einvernehmlich, wo möglich, konsequent, wo nötig.
Rechtsanwalt Thomas Raitzsch
RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Berufliche Praxis
• Kanzleigründung 1991, seither schwerpunktmäßig auch im Familienrecht tätig • Begleitung streitiger wie einvernehmlicher familienrechtlicher Verfahren • Beratung bei familiären Umbrüchen mit erheblicher persönlicher und wirtschaftlicher Tragweite
Tätigkeitsschwerpunkte
• Trennung und Scheidung • Sorge- und Umgangsrecht • Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung
Arbeitsweise
• Sorgfalt und Diskretion in hochpersönlichen Angelegenheiten • Präzise rechtliche Bewertung • Klare, verbindliche Kommunikation
Häufige Fragen zum Thema Familienrecht
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Scheidung, Unterhalt und den Ablauf unserer Beratung.
Wie lange dauert das Trennungsjahr vor der Scheidung?
Das Gesetz schreibt vor der Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr von **mindestens einem Jahr** vor (§ 1566 BGB). In dieser Zeit müssen die Ehegatten „von Tisch und Bett“ getrennt leben, um das Scheitern der Ehe zu dokumentieren.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils and dem Alter des Kindes. Als anerkannte Richtlinie dient hierzu die **Düsseldorfer Tabelle**, die regelmäßig aktualisiert wird.
Ist ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch möglich?
Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit auch **während einer bereits bestehenden Ehe** geschlossen werden. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB).
Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Scheidung?
Nach einer Scheidung bleibt das **gemeinsame Sorgerecht** der Eltern grundsätzlich bestehen. Nur auf Antrag eines Elternteils und wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, kann das Familiengericht das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen.
Für rechtliche Sicherheit bei Trennung und Vorsorge jetzt unverbindlich beraten lassen.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Chemnitz
Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag oder Zugewinnausgleich? Als Rechtsanwalt für Familienrecht vertritt Thomas Raitzsch Sie vor dem Familiengericht Chemnitz und allen deutschen Gerichten.
Rechtsanwalt für Familienrecht
|
Deeskalierende Beratung
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Kostenlose Ersteinschätzung
Familienrecht im Überblick: Was Sie wissen müssen
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Schwägerschaft miteinander verbunden sind. Konflikte in diesem Rechtsgebiet sind meist hochemotional und greifen tief in das persönliche und finanzielle Leben ein. Eine Scheidung, Streitigkeiten über den Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder belasten alle Beteiligten enorm. Zudem gilt es, formelle und gerichtliche Fristen strikt einzuhalten. Ohne anwaltliche Vertretung riskieren Betroffene, dass Unterhaltsansprüche verjähren, Eheverträge unwirksam sind oder der Zugewinnausgleich zu Ihren Ungunsten berechnet wird. Eine frühzeitige, professionelle und deeskalierende Beratung sichert Ihre Zukunft.
IHR ANSPRECHPARTNER

Thomas Raitzsch
Rechtsanwalt
Wie wir Ihnen helfen
Wählen Sie Ihr Thema, wir zeigen Ihnen, was wir konkret für Sie tun und welche vertieften Informationen wir für Sie bereithalten.
Wir begleiten Sie von der Trennung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Dabei klären wir Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Sorgerecht als zusammenhängendes System – nicht als isolierte Baustellen. Unser Ziel: eine zügige, wirtschaftlich vernünftige Lösung, die Rosenkriege vermeidet und Ihre Zukunft sichert.
Ob Sie Unterhalt geltend machen oder sich gegen überhöhte Forderungen verteidigen: Wir berechnen Ansprüche nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden, prüfen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit und setzen Ihre Position außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
Ein Ehevertrag schützt Betriebsvermögen, regelt den Zugewinn und sichert beide Partner fair ab – vor der Hochzeit, während der Ehe oder bei der Trennung. Wir gestalten Verträge, die vor Gericht halten: keine Knebelverträge, sondern ausgewogene Regelungen, die die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle berücksichtigen.
Der Zugewinnausgleich entscheidet über Hunderttausende – und scheitert in der Praxis an falschen Bewertungen und verspäteten Anträgen. Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen, bewerten Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Lebensversicherungen, decken Vermögensverschiebungen auf und setzen Ihren Ausgleichsanspruch durch oder wehren ihn ab.
Familienrecht in der Praxis - klar und realistisch
Im Familienrecht steht das Wohl der Betroffenen und insbesondere der gemeinsamen Kinder im Vordergrund. Wir vermeiden unnötige Eskalationen vor Gericht und streben stets nach einvernehmlichen, tragfähigen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
In 4 Schritten zur Lösung
Ein klarer, strukturierter Ablauf sorgt für Transparenz und emotionale Sicherheit – vom Erstkontakt bis zur rechtskräftigen Lösung Ihres familienrechtlichen Anliegens.
1
Erste Einschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder digital. Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die nächsten notwendigen Schritte auf.
2
Strategische Beratung
Gemeinsam entwickeln wir eine rechtlich fundierte, deeskalierende Strategie zur Regelung von Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht und Ehewohnung.
3
Rechtliche Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor dem Familiengericht – sachlich, einfühlsam, strukturiert und mit aller nötigen Konsequenz.
4
Abschluss & Klarheit
Sie erhalten einen rechtskräftigen Beschluss, verlässliche vertragliche Regelungen und emotionale sowie finanzielle Sicherheit für Ihren Neuanfang.

Thomas Raitzsch – Persönliche Beratung im Familienrecht
Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 1991 bin ich neben dem Erbrecht schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Familiäre Umbrüche wie Trennung, Scheidung oder Fragen des Sorge- und Umgangsrechts verlangen neben fundierter rechtlicher Kenntnis ein hohes Maß an Sorgfalt, Diskretion und vorausschauender Urteilskraft. Mein Ziel sind tragfähige und rechtssichere Lösungen – einvernehmlich, wo möglich, konsequent, wo nötig.
Rechtsanwalt Thomas Raitzsch
RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Berufliche Praxis
• Kanzleigründung 1991, seither schwerpunktmäßig auch im Familienrecht tätig • Begleitung streitiger wie einvernehmlicher familienrechtlicher Verfahren • Beratung bei familiären Umbrüchen mit erheblicher persönlicher und wirtschaftlicher Tragweite
Tätigkeitsschwerpunkte
• Trennung und Scheidung • Sorge- und Umgangsrecht • Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung
Arbeitsweise
• Sorgfalt und Diskretion in hochpersönlichen Angelegenheiten • Präzise rechtliche Bewertung • Klare, verbindliche Kommunikation
Häufige Fragen zum Thema Familienrecht
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Scheidung, Unterhalt und den Ablauf unserer Beratung.
Wie lange dauert das Trennungsjahr vor der Scheidung?
Das Gesetz schreibt vor der Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr von **mindestens einem Jahr** vor (§ 1566 BGB). In dieser Zeit müssen die Ehegatten „von Tisch und Bett“ getrennt leben, um das Scheitern der Ehe zu dokumentieren.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils and dem Alter des Kindes. Als anerkannte Richtlinie dient hierzu die **Düsseldorfer Tabelle**, die regelmäßig aktualisiert wird.
Ist ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch möglich?
Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit auch **während einer bereits bestehenden Ehe** geschlossen werden. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB).
Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Scheidung?
Nach einer Scheidung bleibt das **gemeinsame Sorgerecht** der Eltern grundsätzlich bestehen. Nur auf Antrag eines Elternteils und wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, kann das Familiengericht das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen.
Für rechtliche Sicherheit bei Trennung und Vorsorge jetzt unverbindlich beraten lassen.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Chemnitz
Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag oder Zugewinnausgleich? Als Rechtsanwalt für Familienrecht vertritt Thomas Raitzsch Sie vor dem Familiengericht Chemnitz und allen deutschen Gerichten.
Rechtsanwalt für Familienrecht
Deeskalierende Beratung
Kostenlose Ersteinschätzung
Familienrecht im Überblick: Was Sie wissen müssen
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Schwägerschaft miteinander verbunden sind. Konflikte in diesem Rechtsgebiet sind meist hochemotional und greifen tief in das persönliche und finanzielle Leben ein. Eine Scheidung, Streitigkeiten über den Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder belasten alle Beteiligten enorm. Zudem gilt es, formelle und gerichtliche Fristen strikt einzuhalten. Ohne anwaltliche Vertretung riskieren Betroffene, dass Unterhaltsansprüche verjähren, Eheverträge unwirksam sind oder der Zugewinnausgleich zu Ihren Ungunsten berechnet wird. Eine frühzeitige, professionelle und deeskalierende Beratung sichert Ihre Zukunft.
Wie wir Ihnen helfen
Wählen Sie Ihr Thema, wir zeigen Ihnen, was wir konkret für Sie tun und welche vertieften Informationen wir für Sie bereithalten.
Wir begleiten Sie von der Trennung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Dabei klären wir Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Sorgerecht als zusammenhängendes System – nicht als isolierte Baustellen. Unser Ziel: eine zügige, wirtschaftlich vernünftige Lösung, die Rosenkriege vermeidet und Ihre Zukunft sichert.
Ob Sie Unterhalt geltend machen oder sich gegen überhöhte Forderungen verteidigen: Wir berechnen Ansprüche nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden, prüfen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit und setzen Ihre Position außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
Ein Ehevertrag schützt Betriebsvermögen, regelt den Zugewinn und sichert beide Partner fair ab – vor der Hochzeit, während der Ehe oder bei der Trennung. Wir gestalten Verträge, die vor Gericht halten: keine Knebelverträge, sondern ausgewogene Regelungen, die die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle berücksichtigen.
Der Zugewinnausgleich entscheidet über Hunderttausende – und scheitert in der Praxis an falschen Bewertungen und verspäteten Anträgen. Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen, bewerten Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Lebensversicherungen, decken Vermögensverschiebungen auf und setzen Ihren Ausgleichsanspruch durch oder wehren ihn ab.
Familienrecht in der Praxis - klar und realistisch
Im Familienrecht steht das Wohl der Betroffenen und insbesondere der gemeinsamen Kinder im Vordergrund. Wir vermeiden unnötige Eskalationen vor Gericht und streben stets nach einvernehmlichen, tragfähigen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
In 4 Schritten zur Lösung
Ein klarer, strukturierter Ablauf sorgt für Transparenz und emotionale Sicherheit – vom Erstkontakt bis zur rechtskräftigen Lösung Ihres familienrechtlichen Anliegens.
1
Erste Einschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder digital. Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die nächsten notwendigen Schritte auf.
2
Strategische Beratung
Gemeinsam entwickeln wir eine rechtlich fundierte, deeskalierende Strategie zur Regelung von Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht und Ehewohnung.
3
Rechtliche Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor dem Familiengericht – sachlich, einfühlsam, strukturiert und mit aller nötigen Konsequenz.
4
Abschluss & Klarheit
Sie erhalten einen rechtskräftigen Beschluss, verlässliche vertragliche Regelungen und emotionale sowie finanzielle Sicherheit für Ihren Neuanfang.

Thomas Raitzsch – Persönliche Beratung im Familienrecht
Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 1991 bin ich neben dem Erbrecht schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Familiäre Umbrüche wie Trennung, Scheidung oder Fragen des Sorge- und Umgangsrechts verlangen neben fundierter rechtlicher Kenntnis ein hohes Maß an Sorgfalt, Diskretion und vorausschauender Urteilskraft. Mein Ziel sind tragfähige und rechtssichere Lösungen – einvernehmlich, wo möglich, konsequent, wo nötig.
Rechtsanwalt Thomas Raitzsch
RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Berufliche Praxis
• Kanzleigründung 1991, seither schwerpunktmäßig auch im Familienrecht tätig • Begleitung streitiger wie einvernehmlicher familienrechtlicher Verfahren • Beratung bei familiären Umbrüchen mit erheblicher persönlicher und wirtschaftlicher Tragweite
Tätigkeitsschwerpunkte
• Trennung und Scheidung • Sorge- und Umgangsrecht • Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung
Arbeitsweise
• Sorgfalt und Diskretion in hochpersönlichen Angelegenheiten • Präzise rechtliche Bewertung • Klare, verbindliche Kommunikation
Häufige Fragen zum Thema Familienrecht
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Scheidung, Unterhalt und den Ablauf unserer Beratung.
Wie lange dauert das Trennungsjahr vor der Scheidung?
Das Gesetz schreibt vor der Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr von **mindestens einem Jahr** vor (§ 1566 BGB). In dieser Zeit müssen die Ehegatten „von Tisch und Bett“ getrennt leben, um das Scheitern der Ehe zu dokumentieren.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils and dem Alter des Kindes. Als anerkannte Richtlinie dient hierzu die **Düsseldorfer Tabelle**, die regelmäßig aktualisiert wird.
Ist ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch möglich?
Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit auch **während einer bereits bestehenden Ehe** geschlossen werden. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB).
Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Scheidung?
Nach einer Scheidung bleibt das **gemeinsame Sorgerecht** der Eltern grundsätzlich bestehen. Nur auf Antrag eines Elternteils und wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, kann das Familiengericht das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen.
