Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
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Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

Unterhalt berechnen und durchsetzen – Anwalt für Unterhaltsrecht in Chemnitz
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt: Wir berechnen, was Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen – und setzen das Ergebnis durch, außergerichtlich oder vor dem Familiengericht.
Unterhalt: Die Rechenaufgabe mit den größten Folgen
Kaum eine Zahl prägt das Leben nach der Trennung so sehr wie der Unterhalt – über Jahre, oft über Jahrzehnte. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz berechnen wir Unterhaltsansprüche präzise, setzen sie durch oder wehren überhöhte Forderungen ab – für Zahlende wie für Berechtigte. Das Unterhaltsrecht kennt mehrere Ebenen: den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, den Trennungsunterhalt zwischen Trennung und Scheidung (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt, der nur in gesetzlich geregelten Fällen besteht – etwa wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder als Aufstockung (§§ 1570 ff. BGB). Jede Ebene hat eigene Regeln, und fast jede Zahl darin ist gestaltbar. Unser Ansatz: Wir rechnen mit dem tatsächlichen, bereinigten Einkommen – nicht mit Behauptungen. Auskunftsansprüche, verdeckte Einkünfte, fiktive Erwerbsobliegenheiten und Selbstbehalte entscheiden über hunderte Euro im Monat. Genau dort setzen wir an.
Unterhalt gibt es nicht rückwirkend – ohne Aufforderung
Unterhalt für die Vergangenheit kann grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Jeder Monat ohne formelle Aufforderung ist verlorenes Geld – handeln Sie deshalb sofort nach der Trennung.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Am Anfang jeder Berechnung steht das bereinigte Nettoeinkommen: Vom Erwerbseinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und Vorsorgeaufwendungen abgezogen; hinzu kommen weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder geldwerte Vorteile. Beim Kindesunterhalt bestimmt dieses Einkommen die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, das Alter des Kindes die Stufe; vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen (§ 1612b BGB), übrig bleibt der Zahlbetrag. Beim Ehegattenunterhalt gilt der Halbteilungsgrundsatz: Der Bedarf bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, verteilt wird die Einkommensdifferenz unter Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus nach den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts – für Chemnitz des OLG Dresden. Grundlage all dessen ist die Auskunft: Beide Seiten können alle zwei Jahre vollständige Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen (§ 1605 BGB) – und genau bei dieser Auskunft entscheidet sich, ob mit echten Zahlen gerechnet wird.
Kindesunterhalt
Vorrangig vor allen anderen Ansprüchen. Höhe nach Düsseldorfer Tabelle je nach Einkommen und Alter, abzüglich des halben Kindergeldes. Der Mindestunterhalt ist gesetzlich garantiert – gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Pflichtigen.
Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt ab Trennung bis zur Scheidung (§ 1361 BGB), danach nachehelicher Unterhalt nur bei gesetzlichem Tatbestand: Betreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung (§§ 1570 ff. BGB). Grundsatz der Eigenverantwortung – Ansprüche sind befristbar und herabsetzbar.
Unterhalt durchsetzen, abwehren, anpassen
Die Durchsetzung beginnt außergerichtlich: Aufforderung zur Auskunft, Berechnung, Zahlungsaufforderung mit Verzugswirkung. Zahlt der Pflichtige nicht, beantragen wir beim Familiengericht – für Chemnitz beim Amtsgericht Chemnitz – einen Unterhaltstitel; beim Kindesunterhalt geht es oft schneller über das vereinfachte Verfahren oder eine kostenfreie Jugendamtsurkunde, die wir vorbereiten. Ein dynamischer Titel passt sich den Altersstufen und Tabellenänderungen automatisch an. Auf der anderen Seite prüfen wir für Zahlende, ob die Forderung trägt: Ist das Einkommen richtig bereinigt, sind Selbstbehalte gewahrt, besteht überhaupt Bedürftigkeit, wird eine zumutbare Erwerbstätigkeit ausgeübt oder muss sich der Berechtigte fiktives Einkommen zurechnen lassen? Und weil sich Leben ändert, enden Unterhaltsfragen nicht mit dem Titel: Bei neuen Einkommensverhältnissen, weiteren Kindern oder verändertem Betreuungsmodell passen wir bestehende Titel im Abänderungsverfahren an – nach oben wie nach unten.
Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt: die Leitplanken der Berechnung
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine starre Rechtsnorm, sondern eine bundesweit anerkannte Leitlinie – und sie wird regelmäßig angepasst: Einkommensgruppen, Altersstufen und Bedarfssätze ändern sich. Nach unten begrenzt der Selbstbehalt die Zahlungspflicht: Dem Erwerbstätigen muss gegenüber minderjährigen Kindern ein Mindestbetrag zum eigenen Leben bleiben, gegenüber Ehegatten gilt ein höherer Eigenbedarf. Zwischen diesen Leitplanken liegt der Gestaltungsspielraum, der in der Praxis über die tatsächliche Zahlhöhe entscheidet: die Bereinigung des Einkommens, die Einstufung bei schwankenden oder selbstständigen Einkünften, Mangelfallberechnungen, wenn das Einkommen für alle Berechtigten nicht reicht, und die Rangfolge der Ansprüche, in der minderjährige Kinder immer zuerst bedient werden. Wer hier mit pauschalen Online-Rechnern arbeitet, verschenkt regelmäßig Geld – in die eine oder die andere Richtung.
Auskunft ist der halbe Anspruch
In unserer Beratungspraxis in Chemnitz zeigt sich regelmäßig: Die größten Unterhaltsfehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Einkommensermittlung – verschwiegene Boni, Selbstständigen-Gewinne, geldwerte Vorteile. Wir setzen den Auskunftsanspruch (§ 1605 BGB) konsequent durch, bevor gerechnet wird.


Thomas Raitzsch
Rechtsanwalt
BERATUNG ANFRAGEN
Unterhalt zu hoch, zu niedrig oder gar nicht gezahlt? Wir rechnen nach. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.
Häufige Unterhaltskonstellationen in Chemnitz
Kindesunterhalt nach der Trennung
Der betreuende Elternteil braucht verlässliche Zahlungen: Wir berechnen den Zahlbetrag, titulieren den Anspruch dynamisch und setzen ihn notfalls per Vollstreckung durch – auch rückwirkend ab Verzug.
Selbstständige und Unternehmer
Schwankende Gewinne, Privatentnahmen, Abschreibungen: Bei Selbstständigen entscheidet die richtige Einkommensermittlung über die Unterhaltshöhe. Wir werten Bilanzen und BWA aus – auf beiden Seiten des Anspruchs.
Zu hohe Forderung abwehren
Sie sollen mehr zahlen, als Ihnen bleibt? Wir prüfen Bereinigung, Selbstbehalt, Bedürftigkeit und fiktive Einkünfte der Gegenseite – und korrigieren überzogene Forderungen außergerichtlich oder im Verfahren.
Wechselmodell und neue Lebensverhältnisse
Hälftige Betreuung, neuer Partner, Jobwechsel, weiteres Kind: Wir passen bestehende Titel und Vereinbarungen an die neue Realität an – im Abänderungsverfahren oder einvernehmlich.
So arbeiten wir in Unterhaltssachen
Zuerst schaffen wir die Datenbasis: vollständige Auskunft beider Seiten, Belege, bereinigtes Einkommen. Auf dieser Grundlage berechnen wir jeden Anspruch nach den Leitlinien des OLG Dresden und legen Ihnen das Ergebnis transparent offen – inklusive der Stellschrauben und Risiken. Danach folgt die Umsetzung: außergerichtliche Einigung und Titulierung, wo möglich; Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht, wo nötig; Vollstreckung, wenn trotz Titel nicht gezahlt wird. Zahlungspflichtige vertreten wir mit derselben Konsequenz – von der Abwehr überhöhter Forderungen bis zur Herabsetzung bestehender Titel. Und wir denken die Unterhaltsfrage im Gesamtbild: verzahnt mit Scheidung, Zugewinn und – bei Unternehmern – dem Schutz des Betriebs. Unterhalt ist kein Bauchgefühl, sondern eine Rechnung mit klaren Regeln. Wer die Regeln kennt und die echten Zahlen auf dem Tisch hat, zahlt nicht zu viel – und bekommt nicht zu wenig.
Häufige Fragen zum Unterhalt in Chemnitz
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes gemäß Düsseldorfer Tabelle; vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen. Entscheidend ist die richtige Einkommensbereinigung – berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und Vorsorge verändern die Einstufung. Wir berechnen Ihren konkreten Zahlbetrag im Erstgespräch.
Wie lange bekomme ich Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt besteht ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung (§ 1361 BGB), wenn ein Einkommensgefälle besteht. Im ersten Trennungsjahr muss der bisher nicht erwerbstätige Ehegatte in der Regel keine Arbeit aufnehmen; danach steigen die Anforderungen. Nach der Scheidung gelten die strengeren Regeln des nachehelichen Unterhalts.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensbedarf verbleiben muss. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern am niedrigsten und gegenüber Ehegatten höher; die aktuellen Sätze werden regelmäßig angepasst. Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, wird im Mangelfall nach gesetzlicher Rangfolge verteilt – minderjährige Kinder zuerst.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Grundsätzlich erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Deshalb gilt: sofort nach der Trennung formell auffordern – jede Verzögerung kostet bares Geld. Wir übernehmen das mit der ersten Mandatierung.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Mit einem Unterhaltstitel – Beschluss, Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde – kann direkt vollstreckt werden: Gehaltspfändung, Kontopfändung, Zwangsvollstreckung. Für Kinder kann übergangsweise der Unterhaltsvorschuss der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden; der Staat holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück.
Kann ein bestehender Unterhaltstitel geändert werden?
Ja, bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse – Einkommensveränderungen, weitere Unterhaltspflichten, geändertes Betreuungsmodell oder neue Tabellenwerte. Die Anpassung erfolgt einvernehmlich oder im gerichtlichen Abänderungsverfahren; bis dahin bleibt der alte Titel vollstreckbar, weshalb schnelles Handeln wichtig ist.
Jetzt Unterhalt in Chemnitz berechnen lassen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir ermitteln die echten Zahlen, berechnen jeden Anspruch nachvollziehbar – und sorgen dafür, dass am Ende das Richtige gezahlt wird.

Unterhalt berechnen und durchsetzen – Anwalt für Unterhaltsrecht in Chemnitz
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt: Wir berechnen, was Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen – und setzen das Ergebnis durch, außergerichtlich oder vor dem Familiengericht.
Unterhalt: Die Rechenaufgabe mit den größten Folgen
Kaum eine Zahl prägt das Leben nach der Trennung so sehr wie der Unterhalt – über Jahre, oft über Jahrzehnte. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz berechnen wir Unterhaltsansprüche präzise, setzen sie durch oder wehren überhöhte Forderungen ab – für Zahlende wie für Berechtigte. Das Unterhaltsrecht kennt mehrere Ebenen: den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, den Trennungsunterhalt zwischen Trennung und Scheidung (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt, der nur in gesetzlich geregelten Fällen besteht – etwa wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder als Aufstockung (§§ 1570 ff. BGB). Jede Ebene hat eigene Regeln, und fast jede Zahl darin ist gestaltbar. Unser Ansatz: Wir rechnen mit dem tatsächlichen, bereinigten Einkommen – nicht mit Behauptungen. Auskunftsansprüche, verdeckte Einkünfte, fiktive Erwerbsobliegenheiten und Selbstbehalte entscheiden über hunderte Euro im Monat. Genau dort setzen wir an.
Unterhalt gibt es nicht rückwirkend – ohne Aufforderung
Unterhalt für die Vergangenheit kann grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Jeder Monat ohne formelle Aufforderung ist verlorenes Geld – handeln Sie deshalb sofort nach der Trennung.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Am Anfang jeder Berechnung steht das bereinigte Nettoeinkommen: Vom Erwerbseinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und Vorsorgeaufwendungen abgezogen; hinzu kommen weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder geldwerte Vorteile. Beim Kindesunterhalt bestimmt dieses Einkommen die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, das Alter des Kindes die Stufe; vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen (§ 1612b BGB), übrig bleibt der Zahlbetrag. Beim Ehegattenunterhalt gilt der Halbteilungsgrundsatz: Der Bedarf bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, verteilt wird die Einkommensdifferenz unter Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus nach den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts – für Chemnitz des OLG Dresden. Grundlage all dessen ist die Auskunft: Beide Seiten können alle zwei Jahre vollständige Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen (§ 1605 BGB) – und genau bei dieser Auskunft entscheidet sich, ob mit echten Zahlen gerechnet wird.
Kindesunterhalt
Vorrangig vor allen anderen Ansprüchen. Höhe nach Düsseldorfer Tabelle je nach Einkommen und Alter, abzüglich des halben Kindergeldes. Der Mindestunterhalt ist gesetzlich garantiert – gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Pflichtigen.
Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt ab Trennung bis zur Scheidung (§ 1361 BGB), danach nachehelicher Unterhalt nur bei gesetzlichem Tatbestand: Betreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung (§§ 1570 ff. BGB). Grundsatz der Eigenverantwortung – Ansprüche sind befristbar und herabsetzbar.
Unterhalt durchsetzen, abwehren, anpassen
Die Durchsetzung beginnt außergerichtlich: Aufforderung zur Auskunft, Berechnung, Zahlungsaufforderung mit Verzugswirkung. Zahlt der Pflichtige nicht, beantragen wir beim Familiengericht – für Chemnitz beim Amtsgericht Chemnitz – einen Unterhaltstitel; beim Kindesunterhalt geht es oft schneller über das vereinfachte Verfahren oder eine kostenfreie Jugendamtsurkunde, die wir vorbereiten. Ein dynamischer Titel passt sich den Altersstufen und Tabellenänderungen automatisch an. Auf der anderen Seite prüfen wir für Zahlende, ob die Forderung trägt: Ist das Einkommen richtig bereinigt, sind Selbstbehalte gewahrt, besteht überhaupt Bedürftigkeit, wird eine zumutbare Erwerbstätigkeit ausgeübt oder muss sich der Berechtigte fiktives Einkommen zurechnen lassen? Und weil sich Leben ändert, enden Unterhaltsfragen nicht mit dem Titel: Bei neuen Einkommensverhältnissen, weiteren Kindern oder verändertem Betreuungsmodell passen wir bestehende Titel im Abänderungsverfahren an – nach oben wie nach unten.
Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt: die Leitplanken der Berechnung
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine starre Rechtsnorm, sondern eine bundesweit anerkannte Leitlinie – und sie wird regelmäßig angepasst: Einkommensgruppen, Altersstufen und Bedarfssätze ändern sich. Nach unten begrenzt der Selbstbehalt die Zahlungspflicht: Dem Erwerbstätigen muss gegenüber minderjährigen Kindern ein Mindestbetrag zum eigenen Leben bleiben, gegenüber Ehegatten gilt ein höherer Eigenbedarf. Zwischen diesen Leitplanken liegt der Gestaltungsspielraum, der in der Praxis über die tatsächliche Zahlhöhe entscheidet: die Bereinigung des Einkommens, die Einstufung bei schwankenden oder selbstständigen Einkünften, Mangelfallberechnungen, wenn das Einkommen für alle Berechtigten nicht reicht, und die Rangfolge der Ansprüche, in der minderjährige Kinder immer zuerst bedient werden. Wer hier mit pauschalen Online-Rechnern arbeitet, verschenkt regelmäßig Geld – in die eine oder die andere Richtung.
Auskunft ist der halbe Anspruch
In unserer Beratungspraxis in Chemnitz zeigt sich regelmäßig: Die größten Unterhaltsfehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Einkommensermittlung – verschwiegene Boni, Selbstständigen-Gewinne, geldwerte Vorteile. Wir setzen den Auskunftsanspruch (§ 1605 BGB) konsequent durch, bevor gerechnet wird.

Häufige Unterhaltskonstellationen in Chemnitz
Kindesunterhalt nach der Trennung
Der betreuende Elternteil braucht verlässliche Zahlungen: Wir berechnen den Zahlbetrag, titulieren den Anspruch dynamisch und setzen ihn notfalls per Vollstreckung durch – auch rückwirkend ab Verzug.
Selbstständige und Unternehmer
Schwankende Gewinne, Privatentnahmen, Abschreibungen: Bei Selbstständigen entscheidet die richtige Einkommensermittlung über die Unterhaltshöhe. Wir werten Bilanzen und BWA aus – auf beiden Seiten des Anspruchs.
Zu hohe Forderung abwehren
Sie sollen mehr zahlen, als Ihnen bleibt? Wir prüfen Bereinigung, Selbstbehalt, Bedürftigkeit und fiktive Einkünfte der Gegenseite – und korrigieren überzogene Forderungen außergerichtlich oder im Verfahren.
Wechselmodell und neue Lebensverhältnisse
Hälftige Betreuung, neuer Partner, Jobwechsel, weiteres Kind: Wir passen bestehende Titel und Vereinbarungen an die neue Realität an – im Abänderungsverfahren oder einvernehmlich.
So arbeiten wir in Unterhaltssachen
Zuerst schaffen wir die Datenbasis: vollständige Auskunft beider Seiten, Belege, bereinigtes Einkommen. Auf dieser Grundlage berechnen wir jeden Anspruch nach den Leitlinien des OLG Dresden und legen Ihnen das Ergebnis transparent offen – inklusive der Stellschrauben und Risiken. Danach folgt die Umsetzung: außergerichtliche Einigung und Titulierung, wo möglich; Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht, wo nötig; Vollstreckung, wenn trotz Titel nicht gezahlt wird. Zahlungspflichtige vertreten wir mit derselben Konsequenz – von der Abwehr überhöhter Forderungen bis zur Herabsetzung bestehender Titel. Und wir denken die Unterhaltsfrage im Gesamtbild: verzahnt mit Scheidung, Zugewinn und – bei Unternehmern – dem Schutz des Betriebs. Unterhalt ist kein Bauchgefühl, sondern eine Rechnung mit klaren Regeln. Wer die Regeln kennt und die echten Zahlen auf dem Tisch hat, zahlt nicht zu viel – und bekommt nicht zu wenig.
Häufige Fragen zum Unterhalt in Chemnitz
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes gemäß Düsseldorfer Tabelle; vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen. Entscheidend ist die richtige Einkommensbereinigung – berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und Vorsorge verändern die Einstufung. Wir berechnen Ihren konkreten Zahlbetrag im Erstgespräch.
Wie lange bekomme ich Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt besteht ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung (§ 1361 BGB), wenn ein Einkommensgefälle besteht. Im ersten Trennungsjahr muss der bisher nicht erwerbstätige Ehegatte in der Regel keine Arbeit aufnehmen; danach steigen die Anforderungen. Nach der Scheidung gelten die strengeren Regeln des nachehelichen Unterhalts.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensbedarf verbleiben muss. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern am niedrigsten und gegenüber Ehegatten höher; die aktuellen Sätze werden regelmäßig angepasst. Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, wird im Mangelfall nach gesetzlicher Rangfolge verteilt – minderjährige Kinder zuerst.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Grundsätzlich erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Deshalb gilt: sofort nach der Trennung formell auffordern – jede Verzögerung kostet bares Geld. Wir übernehmen das mit der ersten Mandatierung.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Mit einem Unterhaltstitel – Beschluss, Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde – kann direkt vollstreckt werden: Gehaltspfändung, Kontopfändung, Zwangsvollstreckung. Für Kinder kann übergangsweise der Unterhaltsvorschuss der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden; der Staat holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück.
Kann ein bestehender Unterhaltstitel geändert werden?
Ja, bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse – Einkommensveränderungen, weitere Unterhaltspflichten, geändertes Betreuungsmodell oder neue Tabellenwerte. Die Anpassung erfolgt einvernehmlich oder im gerichtlichen Abänderungsverfahren; bis dahin bleibt der alte Titel vollstreckbar, weshalb schnelles Handeln wichtig ist.
Jetzt Unterhalt in Chemnitz berechnen lassen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir ermitteln die echten Zahlen, berechnen jeden Anspruch nachvollziehbar – und sorgen dafür, dass am Ende das Richtige gezahlt wird.

Unterhalt berechnen und durchsetzen – Anwalt für Unterhaltsrecht in Chemnitz
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt: Wir berechnen, was Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen – und setzen das Ergebnis durch, außergerichtlich oder vor dem Familiengericht.
Unterhalt: Die Rechenaufgabe mit den größten Folgen
Kaum eine Zahl prägt das Leben nach der Trennung so sehr wie der Unterhalt – über Jahre, oft über Jahrzehnte. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz berechnen wir Unterhaltsansprüche präzise, setzen sie durch oder wehren überhöhte Forderungen ab – für Zahlende wie für Berechtigte. Das Unterhaltsrecht kennt mehrere Ebenen: den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, den Trennungsunterhalt zwischen Trennung und Scheidung (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt, der nur in gesetzlich geregelten Fällen besteht – etwa wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder als Aufstockung (§§ 1570 ff. BGB). Jede Ebene hat eigene Regeln, und fast jede Zahl darin ist gestaltbar. Unser Ansatz: Wir rechnen mit dem tatsächlichen, bereinigten Einkommen – nicht mit Behauptungen. Auskunftsansprüche, verdeckte Einkünfte, fiktive Erwerbsobliegenheiten und Selbstbehalte entscheiden über hunderte Euro im Monat. Genau dort setzen wir an.
Unterhalt gibt es nicht rückwirkend – ohne Aufforderung
Unterhalt für die Vergangenheit kann grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Jeder Monat ohne formelle Aufforderung ist verlorenes Geld – handeln Sie deshalb sofort nach der Trennung.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Am Anfang jeder Berechnung steht das bereinigte Nettoeinkommen: Vom Erwerbseinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und Vorsorgeaufwendungen abgezogen; hinzu kommen weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder geldwerte Vorteile. Beim Kindesunterhalt bestimmt dieses Einkommen die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, das Alter des Kindes die Stufe; vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen (§ 1612b BGB), übrig bleibt der Zahlbetrag. Beim Ehegattenunterhalt gilt der Halbteilungsgrundsatz: Der Bedarf bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, verteilt wird die Einkommensdifferenz unter Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus nach den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts – für Chemnitz des OLG Dresden. Grundlage all dessen ist die Auskunft: Beide Seiten können alle zwei Jahre vollständige Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen (§ 1605 BGB) – und genau bei dieser Auskunft entscheidet sich, ob mit echten Zahlen gerechnet wird.
Kindesunterhalt
Vorrangig vor allen anderen Ansprüchen. Höhe nach Düsseldorfer Tabelle je nach Einkommen und Alter, abzüglich des halben Kindergeldes. Der Mindestunterhalt ist gesetzlich garantiert – gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Pflichtigen.
Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt ab Trennung bis zur Scheidung (§ 1361 BGB), danach nachehelicher Unterhalt nur bei gesetzlichem Tatbestand: Betreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung (§§ 1570 ff. BGB). Grundsatz der Eigenverantwortung – Ansprüche sind befristbar und herabsetzbar.
Unterhalt durchsetzen, abwehren, anpassen
Die Durchsetzung beginnt außergerichtlich: Aufforderung zur Auskunft, Berechnung, Zahlungsaufforderung mit Verzugswirkung. Zahlt der Pflichtige nicht, beantragen wir beim Familiengericht – für Chemnitz beim Amtsgericht Chemnitz – einen Unterhaltstitel; beim Kindesunterhalt geht es oft schneller über das vereinfachte Verfahren oder eine kostenfreie Jugendamtsurkunde, die wir vorbereiten. Ein dynamischer Titel passt sich den Altersstufen und Tabellenänderungen automatisch an. Auf der anderen Seite prüfen wir für Zahlende, ob die Forderung trägt: Ist das Einkommen richtig bereinigt, sind Selbstbehalte gewahrt, besteht überhaupt Bedürftigkeit, wird eine zumutbare Erwerbstätigkeit ausgeübt oder muss sich der Berechtigte fiktives Einkommen zurechnen lassen? Und weil sich Leben ändert, enden Unterhaltsfragen nicht mit dem Titel: Bei neuen Einkommensverhältnissen, weiteren Kindern oder verändertem Betreuungsmodell passen wir bestehende Titel im Abänderungsverfahren an – nach oben wie nach unten.
Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt: die Leitplanken der Berechnung
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine starre Rechtsnorm, sondern eine bundesweit anerkannte Leitlinie – und sie wird regelmäßig angepasst: Einkommensgruppen, Altersstufen und Bedarfssätze ändern sich. Nach unten begrenzt der Selbstbehalt die Zahlungspflicht: Dem Erwerbstätigen muss gegenüber minderjährigen Kindern ein Mindestbetrag zum eigenen Leben bleiben, gegenüber Ehegatten gilt ein höherer Eigenbedarf. Zwischen diesen Leitplanken liegt der Gestaltungsspielraum, der in der Praxis über die tatsächliche Zahlhöhe entscheidet: die Bereinigung des Einkommens, die Einstufung bei schwankenden oder selbstständigen Einkünften, Mangelfallberechnungen, wenn das Einkommen für alle Berechtigten nicht reicht, und die Rangfolge der Ansprüche, in der minderjährige Kinder immer zuerst bedient werden. Wer hier mit pauschalen Online-Rechnern arbeitet, verschenkt regelmäßig Geld – in die eine oder die andere Richtung.
Auskunft ist der halbe Anspruch
In unserer Beratungspraxis in Chemnitz zeigt sich regelmäßig: Die größten Unterhaltsfehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Einkommensermittlung – verschwiegene Boni, Selbstständigen-Gewinne, geldwerte Vorteile. Wir setzen den Auskunftsanspruch (§ 1605 BGB) konsequent durch, bevor gerechnet wird.


Thomas Raitzsch
Rechtsanwalt
BERATUNG ANFRAGEN
Unterhalt zu hoch, zu niedrig oder gar nicht gezahlt? Wir rechnen nach. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.
Häufige Unterhaltskonstellationen in Chemnitz
Kindesunterhalt nach der Trennung
Der betreuende Elternteil braucht verlässliche Zahlungen: Wir berechnen den Zahlbetrag, titulieren den Anspruch dynamisch und setzen ihn notfalls per Vollstreckung durch – auch rückwirkend ab Verzug.
Selbstständige und Unternehmer
Schwankende Gewinne, Privatentnahmen, Abschreibungen: Bei Selbstständigen entscheidet die richtige Einkommensermittlung über die Unterhaltshöhe. Wir werten Bilanzen und BWA aus – auf beiden Seiten des Anspruchs.
Zu hohe Forderung abwehren
Sie sollen mehr zahlen, als Ihnen bleibt? Wir prüfen Bereinigung, Selbstbehalt, Bedürftigkeit und fiktive Einkünfte der Gegenseite – und korrigieren überzogene Forderungen außergerichtlich oder im Verfahren.
Wechselmodell und neue Lebensverhältnisse
Hälftige Betreuung, neuer Partner, Jobwechsel, weiteres Kind: Wir passen bestehende Titel und Vereinbarungen an die neue Realität an – im Abänderungsverfahren oder einvernehmlich.
So arbeiten wir in Unterhaltssachen
Zuerst schaffen wir die Datenbasis: vollständige Auskunft beider Seiten, Belege, bereinigtes Einkommen. Auf dieser Grundlage berechnen wir jeden Anspruch nach den Leitlinien des OLG Dresden und legen Ihnen das Ergebnis transparent offen – inklusive der Stellschrauben und Risiken. Danach folgt die Umsetzung: außergerichtliche Einigung und Titulierung, wo möglich; Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht, wo nötig; Vollstreckung, wenn trotz Titel nicht gezahlt wird. Zahlungspflichtige vertreten wir mit derselben Konsequenz – von der Abwehr überhöhter Forderungen bis zur Herabsetzung bestehender Titel. Und wir denken die Unterhaltsfrage im Gesamtbild: verzahnt mit Scheidung, Zugewinn und – bei Unternehmern – dem Schutz des Betriebs. Unterhalt ist kein Bauchgefühl, sondern eine Rechnung mit klaren Regeln. Wer die Regeln kennt und die echten Zahlen auf dem Tisch hat, zahlt nicht zu viel – und bekommt nicht zu wenig.
Häufige Fragen zum Unterhalt in Chemnitz
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes gemäß Düsseldorfer Tabelle; vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen. Entscheidend ist die richtige Einkommensbereinigung – berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und Vorsorge verändern die Einstufung. Wir berechnen Ihren konkreten Zahlbetrag im Erstgespräch.
Wie lange bekomme ich Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt besteht ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung (§ 1361 BGB), wenn ein Einkommensgefälle besteht. Im ersten Trennungsjahr muss der bisher nicht erwerbstätige Ehegatte in der Regel keine Arbeit aufnehmen; danach steigen die Anforderungen. Nach der Scheidung gelten die strengeren Regeln des nachehelichen Unterhalts.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensbedarf verbleiben muss. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern am niedrigsten und gegenüber Ehegatten höher; die aktuellen Sätze werden regelmäßig angepasst. Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, wird im Mangelfall nach gesetzlicher Rangfolge verteilt – minderjährige Kinder zuerst.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Grundsätzlich erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Deshalb gilt: sofort nach der Trennung formell auffordern – jede Verzögerung kostet bares Geld. Wir übernehmen das mit der ersten Mandatierung.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Mit einem Unterhaltstitel – Beschluss, Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde – kann direkt vollstreckt werden: Gehaltspfändung, Kontopfändung, Zwangsvollstreckung. Für Kinder kann übergangsweise der Unterhaltsvorschuss der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden; der Staat holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück.
Kann ein bestehender Unterhaltstitel geändert werden?
Ja, bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse – Einkommensveränderungen, weitere Unterhaltspflichten, geändertes Betreuungsmodell oder neue Tabellenwerte. Die Anpassung erfolgt einvernehmlich oder im gerichtlichen Abänderungsverfahren; bis dahin bleibt der alte Titel vollstreckbar, weshalb schnelles Handeln wichtig ist.
Jetzt Unterhalt in Chemnitz berechnen lassen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir ermitteln die echten Zahlen, berechnen jeden Anspruch nachvollziehbar – und sorgen dafür, dass am Ende das Richtige gezahlt wird.