Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
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Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

Ihr Rechtsanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung, Gesellschafterstreit oder Unternehmensnachfolge? Als erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht begleitet Dr. Nicolas Martens Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit.
Handels- & Gesellschaftsrecht
|
Beratung für Gründer & Mittelstand
|
Pragmatische Lösungen für Unternehmer
Gesellschaftsrecht im Überblick: Struktur und Sicherheit
Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit. Es regelt die Gründung, Führung, Umstrukturierung und Liquidation von Personen- und Kapitalgesellschaften. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder unklare Regelungen in der Satzung führen in der Praxis häufig zu existenzbedrohenden Gesellschafterstreitigkeiten. Zudem sind Geschäftsführer und Gesellschafter mit strengen gesetzlichen Pflichten und Haftungsrisiken konfrontiert. Eine frühzeitige, vorausschauende gesellschaftsrechtliche Beratung schützt Ihr Privatvermögen und sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Ohne spezialisierte Beratung riskieren Unternehmer, dass Satzungsmängel erst im Streitfall auffallen, Geschäftsführer persönlich haften oder die Nachfolge ungeplant in eine Krise mündet. Wir verhindern das.
IHR ANSPRECHPARTNER

Dr. Nicolas Martens
Rechtsanwalt
Wie wir Ihnen helfen
Wählen Sie Ihr Thema, wir zeigen Ihnen, was wir konkret für Sie tun und welche vertieften Informationen wir für Sie bereithalten.
Wir begleiten Gründer und Unternehmen von der Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Die eigentlichen Weichen stellt die Satzung: Stimmrechte, Geschäftsführung, Ausscheiden, Abfindung, Nachfolge – alles, worüber Gesellschafter später streiten, wird hier entschieden. Wir gestalten Gesellschaftsverträge aus der Streitperspektive: kein Musterprotokoll, sondern ein Regelwerk, das Exit, Erbfall und Deadlock von Anfang an beantwortet.
Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und prüfen bestehende Satzungen auf Lücken. Im Mittelpunkt stehen Stimmrechte und Beschlussmehrheiten, Geschäftsführungsbefugnis, Vinkulierung, Einziehung und Abfindung, Wettbewerbsverbote und Nachfolgeklauseln. Änderungen begleiten wir vom Beschluss bis zur Eintragung im Handelsregister.
Kaum ein Konflikt ist so existenziell wie der Streit unter Gesellschaftern: Er lähmt Entscheidungen, verunsichert Mitarbeiter und Banken. Wir sichern Ihre Position, setzen Informationsrechte durch, fechten fehlerhafte Beschlüsse an und führen Ausschluss- oder Abfindungsverfahren – oder verhandeln die geordnete Trennung gegen faire Abfindung aus gesicherter Position.
Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht greifen bei der Nachfolge ineinander. Wir verzahnen Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag mit Erbvertrag, Pflichtteilsverzichten und Ehevertrag zu einem abgestimmten System. Ob schrittweise Übergabe mit Nießbrauch, Holding-Struktur oder Verkauf an Dritte: Wir planen den Übergang so, dass Steuerfreibeträge genutzt und Pflichtteilsrisiken ausgeschaltet werden.
Wir verteidigen Geschäftsführer gegen Ansprüche aus § 43 GmbHG, § 15b InsO, § 69 AO und § 266a StGB. Ebenso prüfen wir Ressortverteilung, Entlastung und D&O-Deckung, bevor der Ernstfall eintritt. Für Gesellschaften setzen wir Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer durch.
Gesellschaftsrecht in der Praxis - pragmatisch und fokussiert
Unternehmer benötigen keine theoretischen Abhandlungen, sondern klare, wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Wir verbinden juristische Präzision mit unternehmerischem Denken, um Ihre geschäftlichen Ziele rechtssicher zu realisieren.
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
Ein strukturierter Ablauf sichert Transparenz, Planbarkeit und Effizienz bei der Umsetzung Ihres gesellschaftsrechtlichen Vorhabens.
1
Erstkontakt & Analyse
Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir analysieren die gesellschaftsrechtliche Ausgangslage und definieren gemeinsam das wirtschaftliche Ziel.
2
Konzeption & Entwurf
Wir erarbeiten die rechtliche Struktur, entwerfen Verträge, Satzungen oder Beschlussvorlagen und stimmen diese detailliert mit Ihnen ab.
3
Verhandlung & Beurkundung
Wir führen die Verhandlungen mit Partnern oder Gesellschaftern und begleiten Sie kompetent bis zur rechtswirksamen Beurkundung beim Notar.
4
Vollzug & Betreuung
Wir überwachen die Eintragungen im Handelsregister und betreuen Ihr Unternehmen fortlaufend bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Dr. Nicolas Martens – Gesellschaftsrechtliche Expertise für den Mittelstand
Bereits während meines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena habe ich mich intensiv mit dem Aktien- und GmbH-Recht befasst – als wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Veröffentlichungen in ZIP und NZG und mit meiner Promotion im Kapitalgesellschaftsrecht. Nach Stationen bei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf und in einer mittelständischen Kanzlei berate ich heute Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter im Handels- und Gesellschaftsrecht – präzise, gründlich und immer mit Blick für die praktische Lösung.
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Martens
RECHTSANWALT FÜR HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT
Berufliche Praxis
• Stationen bei CMS Hasche Sigle (Düsseldorf) und in einer mittelständischen Kanzlei • Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Gesellschaftern • Handels- und Gesellschaftsrecht, Prozessführung und Erbrecht
Studium & Promotion
• Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Walter Bayer • Promotion zu den Rechtsfolgen unrechtmäßiger Bezugsrechtsausschlüsse bei Kapitalerhöhungen
Veröffentlichungen (Auswahl)
• Das Herabsetzungsrecht gem. § 87 Abs. 2 AktG, NZG 2019, 495 ff. – zitiert vom BGH (Urt. v. 22.10.2024 – II ZR 97/23) • Die Claw-Back-Klausel als Element nachhaltiger Vorstandsvergütung, ZIP 2019, 104 ff. • Dissertation zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen Erschienen unter dem Namen Nicolas Raitzsch.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Klare, präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Gründung, Verträge und Haftung.
Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH?
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt **25.000 Euro** (§ 5 GmbHG). Zur Anmeldung beim Handelsregister muss mindestens die Hälfte, also **12.500 Euro**, tatsächlich auf das Geschäftskonto eingezahlt sein.
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Ein Geschäftsführer haftet persönlich (Innenhaftung nach § 43 GmbHG), wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt. Typische Fälle sind verspätete Insolvenzanmeldung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Verstöße gegen das Stammkapitalerhaltungsgebot.
Warum reicht eine Mustersatzung für eine GmbH oft nicht aus?
Mustersatzungen (wie das Musterprotokoll) enthalten keine Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, für Abfindungen, Erbfolgeregelungen oder Vorkaufsrechte. Bei mehr als einem Gesellschafter führt dies im Streitfall fast immer zu Blockaden und langwierigen Prozessen.
Wie läuft eine Unternehmensnachfolge rechtlich ab?
Eine Nachfolge kann durch Verkauf (M&A), Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung geregelt werden. Sie erfordert eine präzise Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Erbrecht und steuerlichen Aspekten, um Streit und Steuerlasten zu minimieren.
Für rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit Ihres Unternehmens jetzt unverbindlich beraten lassen.

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GmbH-Gründung, Gesellschafterstreit oder Unternehmensnachfolge? Als erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht begleitet Dr. Nicolas Martens Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit.
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Beratung für Gründer & Mittelstand
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Pragmatische Lösungen für Unternehmer
Gesellschaftsrecht im Überblick: Struktur und Sicherheit
Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit. Es regelt die Gründung, Führung, Umstrukturierung und Liquidation von Personen- und Kapitalgesellschaften. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder unklare Regelungen in der Satzung führen in der Praxis häufig zu existenzbedrohenden Gesellschafterstreitigkeiten. Zudem sind Geschäftsführer und Gesellschafter mit strengen gesetzlichen Pflichten und Haftungsrisiken konfrontiert. Eine frühzeitige, vorausschauende gesellschaftsrechtliche Beratung schützt Ihr Privatvermögen und sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Ohne spezialisierte Beratung riskieren Unternehmer, dass Satzungsmängel erst im Streitfall auffallen, Geschäftsführer persönlich haften oder die Nachfolge ungeplant in eine Krise mündet. Wir verhindern das.
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Dr. Nicolas Martens
Rechtsanwalt
Wie wir Ihnen helfen
Wählen Sie Ihr Thema, wir zeigen Ihnen, was wir konkret für Sie tun und welche vertieften Informationen wir für Sie bereithalten.
Wir begleiten Gründer und Unternehmen von der Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Die eigentlichen Weichen stellt die Satzung: Stimmrechte, Geschäftsführung, Ausscheiden, Abfindung, Nachfolge – alles, worüber Gesellschafter später streiten, wird hier entschieden. Wir gestalten Gesellschaftsverträge aus der Streitperspektive: kein Musterprotokoll, sondern ein Regelwerk, das Exit, Erbfall und Deadlock von Anfang an beantwortet.
Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und prüfen bestehende Satzungen auf Lücken. Im Mittelpunkt stehen Stimmrechte und Beschlussmehrheiten, Geschäftsführungsbefugnis, Vinkulierung, Einziehung und Abfindung, Wettbewerbsverbote und Nachfolgeklauseln. Änderungen begleiten wir vom Beschluss bis zur Eintragung im Handelsregister.
Kaum ein Konflikt ist so existenziell wie der Streit unter Gesellschaftern: Er lähmt Entscheidungen, verunsichert Mitarbeiter und Banken. Wir sichern Ihre Position, setzen Informationsrechte durch, fechten fehlerhafte Beschlüsse an und führen Ausschluss- oder Abfindungsverfahren – oder verhandeln die geordnete Trennung gegen faire Abfindung aus gesicherter Position.
Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht greifen bei der Nachfolge ineinander. Wir verzahnen Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag mit Erbvertrag, Pflichtteilsverzichten und Ehevertrag zu einem abgestimmten System. Ob schrittweise Übergabe mit Nießbrauch, Holding-Struktur oder Verkauf an Dritte: Wir planen den Übergang so, dass Steuerfreibeträge genutzt und Pflichtteilsrisiken ausgeschaltet werden.
Wir verteidigen Geschäftsführer gegen Ansprüche aus § 43 GmbHG, § 15b InsO, § 69 AO und § 266a StGB. Ebenso prüfen wir Ressortverteilung, Entlastung und D&O-Deckung, bevor der Ernstfall eintritt. Für Gesellschaften setzen wir Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer durch.
Gesellschaftsrecht in der Praxis - pragmatisch und fokussiert
Unternehmer benötigen keine theoretischen Abhandlungen, sondern klare, wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Wir verbinden juristische Präzision mit unternehmerischem Denken, um Ihre geschäftlichen Ziele rechtssicher zu realisieren.
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
Ein strukturierter Ablauf sichert Transparenz, Planbarkeit und Effizienz bei der Umsetzung Ihres gesellschaftsrechtlichen Vorhabens.
1
Erstkontakt & Analyse
Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir analysieren die gesellschaftsrechtliche Ausgangslage und definieren gemeinsam das wirtschaftliche Ziel.
2
Konzeption & Entwurf
Wir erarbeiten die rechtliche Struktur, entwerfen Verträge, Satzungen oder Beschlussvorlagen und stimmen diese detailliert mit Ihnen ab.
3
Verhandlung & Beurkundung
Wir führen die Verhandlungen mit Partnern oder Gesellschaftern und begleiten Sie kompetent bis zur rechtswirksamen Beurkundung beim Notar.
4
Vollzug & Betreuung
Wir überwachen die Eintragungen im Handelsregister und betreuen Ihr Unternehmen fortlaufend bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Dr. Nicolas Martens – Gesellschaftsrechtliche Expertise für den Mittelstand
Bereits während meines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena habe ich mich intensiv mit dem Aktien- und GmbH-Recht befasst – als wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Veröffentlichungen in ZIP und NZG und mit meiner Promotion im Kapitalgesellschaftsrecht. Nach Stationen bei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf und in einer mittelständischen Kanzlei berate ich heute Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter im Handels- und Gesellschaftsrecht – präzise, gründlich und immer mit Blick für die praktische Lösung.
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Martens
RECHTSANWALT FÜR HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT
Berufliche Praxis
• Stationen bei CMS Hasche Sigle (Düsseldorf) und in einer mittelständischen Kanzlei • Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Gesellschaftern • Handels- und Gesellschaftsrecht, Prozessführung und Erbrecht
Studium & Promotion
• Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Walter Bayer • Promotion zu den Rechtsfolgen unrechtmäßiger Bezugsrechtsausschlüsse bei Kapitalerhöhungen
Veröffentlichungen (Auswahl)
• Das Herabsetzungsrecht gem. § 87 Abs. 2 AktG, NZG 2019, 495 ff. – zitiert vom BGH (Urt. v. 22.10.2024 – II ZR 97/23) • Die Claw-Back-Klausel als Element nachhaltiger Vorstandsvergütung, ZIP 2019, 104 ff. • Dissertation zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen Erschienen unter dem Namen Nicolas Raitzsch.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Klare, präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Gründung, Verträge und Haftung.
Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH?
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt **25.000 Euro** (§ 5 GmbHG). Zur Anmeldung beim Handelsregister muss mindestens die Hälfte, also **12.500 Euro**, tatsächlich auf das Geschäftskonto eingezahlt sein.
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Ein Geschäftsführer haftet persönlich (Innenhaftung nach § 43 GmbHG), wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt. Typische Fälle sind verspätete Insolvenzanmeldung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Verstöße gegen das Stammkapitalerhaltungsgebot.
Warum reicht eine Mustersatzung für eine GmbH oft nicht aus?
Mustersatzungen (wie das Musterprotokoll) enthalten keine Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, für Abfindungen, Erbfolgeregelungen oder Vorkaufsrechte. Bei mehr als einem Gesellschafter führt dies im Streitfall fast immer zu Blockaden und langwierigen Prozessen.
Wie läuft eine Unternehmensnachfolge rechtlich ab?
Eine Nachfolge kann durch Verkauf (M&A), Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung geregelt werden. Sie erfordert eine präzise Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Erbrecht und steuerlichen Aspekten, um Streit und Steuerlasten zu minimieren.
Für rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit Ihres Unternehmens jetzt unverbindlich beraten lassen.

Ihr Rechtsanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung, Gesellschafterstreit oder Unternehmensnachfolge? Als erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht begleitet Dr. Nicolas Martens Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Beratung für Gründer & Mittelstand
Pragmatische Lösungen für Unternehmer
Gesellschaftsrecht im Überblick: Struktur und Sicherheit
Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit. Es regelt die Gründung, Führung, Umstrukturierung und Liquidation von Personen- und Kapitalgesellschaften. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder unklare Regelungen in der Satzung führen in der Praxis häufig zu existenzbedrohenden Gesellschafterstreitigkeiten. Zudem sind Geschäftsführer und Gesellschafter mit strengen gesetzlichen Pflichten und Haftungsrisiken konfrontiert. Eine frühzeitige, vorausschauende gesellschaftsrechtliche Beratung schützt Ihr Privatvermögen und sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Ohne spezialisierte Beratung riskieren Unternehmer, dass Satzungsmängel erst im Streitfall auffallen, Geschäftsführer persönlich haften oder die Nachfolge ungeplant in eine Krise mündet. Wir verhindern das.
Wie wir Ihnen helfen
Wählen Sie Ihr Thema, wir zeigen Ihnen, was wir konkret für Sie tun und welche vertieften Informationen wir für Sie bereithalten.
Wir begleiten Gründer und Unternehmen von der Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Die eigentlichen Weichen stellt die Satzung: Stimmrechte, Geschäftsführung, Ausscheiden, Abfindung, Nachfolge – alles, worüber Gesellschafter später streiten, wird hier entschieden. Wir gestalten Gesellschaftsverträge aus der Streitperspektive: kein Musterprotokoll, sondern ein Regelwerk, das Exit, Erbfall und Deadlock von Anfang an beantwortet.
Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und prüfen bestehende Satzungen auf Lücken. Im Mittelpunkt stehen Stimmrechte und Beschlussmehrheiten, Geschäftsführungsbefugnis, Vinkulierung, Einziehung und Abfindung, Wettbewerbsverbote und Nachfolgeklauseln. Änderungen begleiten wir vom Beschluss bis zur Eintragung im Handelsregister.
Kaum ein Konflikt ist so existenziell wie der Streit unter Gesellschaftern: Er lähmt Entscheidungen, verunsichert Mitarbeiter und Banken. Wir sichern Ihre Position, setzen Informationsrechte durch, fechten fehlerhafte Beschlüsse an und führen Ausschluss- oder Abfindungsverfahren – oder verhandeln die geordnete Trennung gegen faire Abfindung aus gesicherter Position.
Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht greifen bei der Nachfolge ineinander. Wir verzahnen Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag mit Erbvertrag, Pflichtteilsverzichten und Ehevertrag zu einem abgestimmten System. Ob schrittweise Übergabe mit Nießbrauch, Holding-Struktur oder Verkauf an Dritte: Wir planen den Übergang so, dass Steuerfreibeträge genutzt und Pflichtteilsrisiken ausgeschaltet werden.
Wir verteidigen Geschäftsführer gegen Ansprüche aus § 43 GmbHG, § 15b InsO, § 69 AO und § 266a StGB. Ebenso prüfen wir Ressortverteilung, Entlastung und D&O-Deckung, bevor der Ernstfall eintritt. Für Gesellschaften setzen wir Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer durch.
Gesellschaftsrecht in der Praxis - pragmatisch und fokussiert
Unternehmer benötigen keine theoretischen Abhandlungen, sondern klare, wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Wir verbinden juristische Präzision mit unternehmerischem Denken, um Ihre geschäftlichen Ziele rechtssicher zu realisieren.
In 4 Schritten zu Ihrem Recht
Ein strukturierter Ablauf sichert Transparenz, Planbarkeit und Effizienz bei der Umsetzung Ihres gesellschaftsrechtlichen Vorhabens.
1
Erstkontakt & Analyse
Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir analysieren die gesellschaftsrechtliche Ausgangslage und definieren gemeinsam das wirtschaftliche Ziel.
2
Konzeption & Entwurf
Wir erarbeiten die rechtliche Struktur, entwerfen Verträge, Satzungen oder Beschlussvorlagen und stimmen diese detailliert mit Ihnen ab.
3
Verhandlung & Beurkundung
Wir führen die Verhandlungen mit Partnern oder Gesellschaftern und begleiten Sie kompetent bis zur rechtswirksamen Beurkundung beim Notar.
4
Vollzug & Betreuung
Wir überwachen die Eintragungen im Handelsregister und betreuen Ihr Unternehmen fortlaufend bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Dr. Nicolas Martens – Gesellschaftsrechtliche Expertise für den Mittelstand
Bereits während meines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena habe ich mich intensiv mit dem Aktien- und GmbH-Recht befasst – als wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Veröffentlichungen in ZIP und NZG und mit meiner Promotion im Kapitalgesellschaftsrecht. Nach Stationen bei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf und in einer mittelständischen Kanzlei berate ich heute Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter im Handels- und Gesellschaftsrecht – präzise, gründlich und immer mit Blick für die praktische Lösung.
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Martens
RECHTSANWALT FÜR HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT
Berufliche Praxis
• Stationen bei CMS Hasche Sigle (Düsseldorf) und in einer mittelständischen Kanzlei • Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Gesellschaftern • Handels- und Gesellschaftsrecht, Prozessführung und Erbrecht
Studium & Promotion
• Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Walter Bayer • Promotion zu den Rechtsfolgen unrechtmäßiger Bezugsrechtsausschlüsse bei Kapitalerhöhungen
Veröffentlichungen (Auswahl)
• Das Herabsetzungsrecht gem. § 87 Abs. 2 AktG, NZG 2019, 495 ff. – zitiert vom BGH (Urt. v. 22.10.2024 – II ZR 97/23) • Die Claw-Back-Klausel als Element nachhaltiger Vorstandsvergütung, ZIP 2019, 104 ff. • Dissertation zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen Erschienen unter dem Namen Nicolas Raitzsch.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Klare, präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Gründung, Verträge und Haftung.
Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH?
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt **25.000 Euro** (§ 5 GmbHG). Zur Anmeldung beim Handelsregister muss mindestens die Hälfte, also **12.500 Euro**, tatsächlich auf das Geschäftskonto eingezahlt sein.
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Ein Geschäftsführer haftet persönlich (Innenhaftung nach § 43 GmbHG), wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt. Typische Fälle sind verspätete Insolvenzanmeldung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Verstöße gegen das Stammkapitalerhaltungsgebot.
Warum reicht eine Mustersatzung für eine GmbH oft nicht aus?
Mustersatzungen (wie das Musterprotokoll) enthalten keine Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, für Abfindungen, Erbfolgeregelungen oder Vorkaufsrechte. Bei mehr als einem Gesellschafter führt dies im Streitfall fast immer zu Blockaden und langwierigen Prozessen.
Wie läuft eine Unternehmensnachfolge rechtlich ab?
Eine Nachfolge kann durch Verkauf (M&A), Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung geregelt werden. Sie erfordert eine präzise Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Erbrecht und steuerlichen Aspekten, um Streit und Steuerlasten zu minimieren.
