Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

GmbH gründen in Chemnitz – mit einer Satzung, die auch den Streitfall regelt
Von der Rechtsformwahl über den Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung beim Registergericht: Wir gründen Ihre GmbH rechtssicher – und bauen die Regeln ein, an denen Gesellschafterstreits später scheitern.
Die GmbH-Gründung: mehr als ein Notartermin
Eine GmbH ist schnell gegründet – gut gegründet ist sie selten. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz begleiten wir Gründer und Unternehmen von der Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister – und darüber hinaus als Ansprechpartner im laufenden Gesellschaftsrecht. Die Eckdaten sind klar geregelt: Die GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, von dem zur Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen; Gesellschaftsvertrag und Anmeldung laufen über den Notar zum Handelsregister. Die eigentlichen Weichen stellt aber die Satzung: Stimmrechte, Geschäftsführung, Ausscheiden, Abfindung, Nachfolge – alles, worüber Gesellschafter später streiten, wird hier entschieden oder eben nicht. Unser Vorteil: Wir gestalten Gesellschaftsverträge aus der Streitperspektive. Wer bei uns gründet, bekommt keine Formularsatzung, sondern ein Regelwerk, das Exit, Erbfall, Ehescheidung des Gesellschafters und Deadlock-Situationen von Anfang an beantwortet – verzahnt mit Ehevertrag und Unternehmensnachfolge.
Das Musterprotokoll regelt den Streitfall nicht
Die Gründung per Musterprotokoll ist billig – und genau das ist ihr Problem: kein Wort zu Ausscheiden, Abfindung, Vererbung, Wettbewerbsverbot oder Pattsituationen. Bei mehreren Gesellschaftern ist die individuelle Satzung keine Kür, sondern die günstigste Streitversicherung, die es gibt.
GmbH, UG oder Holding – welche Struktur passt?
Die GmbH ist der Standard des Mittelstands: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, hohes Ansehen im Geschäftsverkehr, volle Gestaltungsfreiheit in der Satzung. Wer die 25.000 Euro Stammkapital (§ 5 GmbHG) noch nicht aufbringen will, startet mit der UG (haftungsbeschränkt): gründbar ab einem Euro, verpflichtet aber zur Rücklagenbildung aus einem Viertel des Jahresüberschusses, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist (§ 5a GmbHG) – und im Marktauftritt erkennbar die „kleine Schwester“. Für wachstums- und verkaufsorientierte Gründer lohnt der Blick auf die Holding-Struktur: Eine vermögensverwaltende Obergesellschaft hält die Anteile an der operativen GmbH; Gewinnausschüttungen und spätere Veräußerungsgewinne werden auf Holding-Ebene weitgehend steuerbegünstigt vereinnahmt – ein Setup, das bei der Gründung wenige Zusatzschritte kostet und später kaum nachholbar ist. Daneben klären wir Geschäftsführerbestellung und -anstellungsvertrag, die Vertretungsregeln und – bei verheirateten Gesellschaftern – die Abstimmung mit dem Ehevertrag, damit eine Scheidung nicht die Gesellschaft trifft.
GmbH (§ 5 GmbHG)
Stammkapital 25.000 €, zur Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt. Voller Gestaltungsspielraum in der Satzung, hohes Standing bei Banken und Geschäftspartnern. Der Standard für ernsthafte unternehmerische Vorhaben.
UG haftungsbeschränkt (§ 5a GmbHG)
Gründung ab 1 € Stammkapital, dafür Pflicht zur Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses bis zum GmbH-Kapital. Sinnvoll für den kapitalarmen Start – mit geplanter „Aufstockung“ zur GmbH, sobald das Geschäft trägt.
So läuft die GmbH-Gründung in Chemnitz ab
Am Anfang stehen Struktur- und Satzungsentscheidungen: Gesellschafterkreis und Quoten, Geschäftsführung und Vertretung, Firma und Unternehmensgegenstand, dazu die Regelungen für später – Vinkulierung der Anteile, Ausscheiden und Einziehung, Abfindungsformel, Nachfolgeklauseln für den Erbfall, Wettbewerbsverbote und Streitlösungsmechanismen. Den fertigen Gesellschaftsvertrag beurkundet der Notar; anschließend wird das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt. Die Anmeldung reicht der Notar elektronisch beim Registergericht ein – für sächsische Gesellschaften zentral beim Amtsgericht Chemnitz, das die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Freistaats führt. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person; bis dahin haften die Handelnden persönlich, weshalb wir den Geschäftsstart sauber takten. Parallel kümmern wir uns um die Nebenschauplätze, die Gründer gern unterschätzen: Geschäftsführeranstellungsvertrag mit klaren Regeln zu Vergütung, Tantieme und Kündigung, Gesellschaftervereinbarungen außerhalb der Satzung, gewerberechtliche Anmeldungen und die Transparenzregister-Meldung. Bei klarer Vorbereitung vergehen von der ersten Besprechung bis zur Eintragung meist nur wenige Wochen.
Die Satzung als Streitversicherung: Diese Klauseln entscheiden
Fast jeder Gesellschafterstreit, den wir später auf den Tisch bekommen, wäre mit fünf Klauseln in der Gründungssatzung vermeidbar gewesen. Die Vinkulierung stellt sicher, dass Anteile nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragen werden – niemand will eines Morgens einen fremden Investor am Tisch sitzen haben. Einziehungs- und Ausschlussregelungen definieren, wann ein Gesellschafter gehen muss: Insolvenz, Pfändung, grobe Pflichtverletzung, auf Wunsch auch der Streitfall selbst. Die Abfindungsklausel regelt, zu welchem Wert und in welchen Raten ausgeschieden wird – ohne sie gilt der volle Verkehrswert sofort, was die Gesellschaft in die Knie zwingen kann; zu harte Buchwertklauseln kippen dagegen vor Gericht. Nachfolgeklauseln bestimmen, was im Todesfall geschieht: Erben die Erben mit, oder werden sie gegen Abfindung ausgeschlossen? Und für Zwei-Personen-Gesellschaften mit 50/50-Beteiligung gehören Deadlock-Mechanismen hinein, die Pattsituationen auflösen, bevor sie das Unternehmen lähmen. Wer diese Fragen bei der Gründung beantwortet, verhandelt sie in Friedenszeiten – wer sie offenlässt, verhandelt sie im Krieg.
Registerstandort Chemnitz als Heimvorteil
Das Amtsgericht Chemnitz führt als zentrales Registergericht die Handelsregister für ganz Sachsen. Für Gründer aus Chemnitz und der Region heißt das: kurze Wege zwischen Kanzlei, Notariat und Register – wir koordinieren den Ablauf so, dass zwischen Beurkundung und Eintragung keine unnötige Zeit verloren geht.


Dr. Nicolas Martens
Rechtsanwalt
BERATUNG ANFRAGEN
Gründung geplant oder Satzung im Umbau? Die richtigen Klauseln kosten jetzt wenig – und ersparen später den Gesellschafterstreit.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Häufige Gründungskonstellationen in Chemnitz
Gründerteam mit mehreren Gesellschaftern
Zwei oder drei Partner, gleiche Anteile, große Pläne: Genau hier entscheidet die Satzung über die Zukunft. Wir regeln Vesting, Ausscheiden, Abfindung und Pattauflösung – bevor die erste Meinungsverschiedenheit kommt.
Vom Einzelunternehmen zur GmbH
Das gewachsene Einzelunternehmen soll in die Haftungsbeschränkung: Wir strukturieren den Wechsel, gestalten Satzung und Geschäftsführervertrag und koordinieren die steuerliche Begleitung der Einbringung.
Holding von Anfang an
Wer Gewinne reinvestieren oder später verkaufen will, gründet gleich mit Obergesellschaft: Die Holding-Struktur sichert steuerbegünstigte Ausschüttungen und Exits – bei der Gründung einfach, nachträglich aufwendig.
Familien-GmbH und Nachfolge
Die GmbH als Vehikel der Vermögens- und Unternehmensnachfolge: Wir verzahnen Satzung, Nachfolgeklauseln, Ehevertrag und Testament, damit Anteile dort ankommen, wo sie hingehören.
So begleiten wir Ihre Gründung
Im Erstgespräch klären wir Geschäftsmodell, Gesellschafterkreis und Ziele – daraus folgt die Empfehlung zur Struktur: GmbH, UG oder Holding. Anschließend gestalten wir den Gesellschaftsvertrag mit allen Klauseln, die Ihre Konstellation braucht, sowie Geschäftsführeranstellungsvertrag und gegebenenfalls eine Gesellschaftervereinbarung. Wir stimmen die Beurkundung mit dem Notariat ab, begleiten Kapitaleinzahlung und Registeranmeldung beim Amtsgericht Chemnitz und takten den operativen Start so, dass keine Haftungslücken entstehen. Nach der Eintragung bleiben wir an Bord: Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen, Beteiligungen neuer Gesellschafter und – wenn es doch einmal kracht – die Vertretung im Gesellschafterstreit. Die Kosten besprechen wir vorab transparent; für Gründungen bieten wir klar kalkulierte Pauschalen. Jede Satzungsklausel, die wir bei der Gründung schreiben, ist ein Gesellschafterstreit, den Sie später nicht führen. Billiger als bei der Gründung wird gutes Gesellschaftsrecht nie wieder.
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung in Chemnitz
Wie viel Kapital brauche ich für eine GmbH?
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro; für die Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 Euro auf das Geschäftskonto eingezahlt sein (§§ 5, 7 GmbHG). Wer weniger einsetzen will, startet als UG (haftungsbeschränkt) ab einem Euro – mit gesetzlicher Rücklagenoflicht, bis das GmbH-Kapital erreicht ist.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung in Chemnitz?
Bei guter Vorbereitung wenige Wochen: Satzungsgestaltung, Notartermin, Kontoeröffnung und Kapitaleinzahlung, dann die elektronische Anmeldung zum Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz, das die Register für ganz Sachsen führt. Die Eintragungsdauer hängt von der Registerauslastung ab; vollständige, saubere Unterlagen sind der beste Beschleuniger.
Reicht das Musterprotokoll für die Gründung?
Für die Ein-Personen-GmbH ohne besondere Anforderungen kann es genügen. Bei mehreren Gesellschaftern raten wir davon ab: Das Musterprotokoll regelt weder Ausscheiden noch Abfindung, Vererbung, Wettbewerbsverbote oder Pattsituationen – also nichts von dem, worüber später gestritten wird. Die individuelle Satzung kostet einmalig mehr und spart genau diese Streitigkeiten.
GmbH oder UG – was ist besser?
Die UG ist die richtige Wahl, wenn das Kapital fehlt und der Start schnell gehen soll; sie muss ein Viertel ihrer Gewinne als Rücklage ansparen und firmiert erkennbar als UG. Die GmbH bietet mehr Standing und volle Flexibilität. Häufig sinnvoll: als UG starten und planvoll zur GmbH aufstocken – oder gleich mit Holding-Struktur gründen, wenn Wachstum oder Exit absehbar sind.
Wann hafte ich trotz GmbH persönlich?
Vor der Eintragung haften die Handelnden persönlich; danach schützt die GmbH – außer bei Pflichtverletzungen: Geschäftsführer haften der Gesellschaft nach § 43 GmbHG, etwa bei Zahlungen in der Krise, und persönliche Bürgschaften gegenüber Banken bleiben ohnehin bestehen. Sauberes Gründungs- und Krisenmanagement ist deshalb Teil unserer Beratung.
Was kostet die Gründung?
Notar- und Registerkosten richten sich nach Stammkapital und Gestaltung und liegen bei einer Standard-GmbH meist im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich. Die anwaltliche Satzungsgestaltung bieten wir als transparente Pauschale an – deren Höhe Sie im Erstgespräch erfahren, bevor Sie sich binden.
Jetzt GmbH in Chemnitz gründen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir klären Struktur und Satzung, koordinieren Notar und Registergericht – und stellen Ihre Gesellschaft von Tag eins auf ein streitfestes Fundament.

GmbH gründen in Chemnitz – mit einer Satzung, die auch den Streitfall regelt
Von der Rechtsformwahl über den Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung beim Registergericht: Wir gründen Ihre GmbH rechtssicher – und bauen die Regeln ein, an denen Gesellschafterstreits später scheitern.
Die GmbH-Gründung: mehr als ein Notartermin
Eine GmbH ist schnell gegründet – gut gegründet ist sie selten. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz begleiten wir Gründer und Unternehmen von der Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister – und darüber hinaus als Ansprechpartner im laufenden Gesellschaftsrecht. Die Eckdaten sind klar geregelt: Die GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, von dem zur Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen; Gesellschaftsvertrag und Anmeldung laufen über den Notar zum Handelsregister. Die eigentlichen Weichen stellt aber die Satzung: Stimmrechte, Geschäftsführung, Ausscheiden, Abfindung, Nachfolge – alles, worüber Gesellschafter später streiten, wird hier entschieden oder eben nicht. Unser Vorteil: Wir gestalten Gesellschaftsverträge aus der Streitperspektive. Wer bei uns gründet, bekommt keine Formularsatzung, sondern ein Regelwerk, das Exit, Erbfall, Ehescheidung des Gesellschafters und Deadlock-Situationen von Anfang an beantwortet – verzahnt mit Ehevertrag und Unternehmensnachfolge.
Das Musterprotokoll regelt den Streitfall nicht
Die Gründung per Musterprotokoll ist billig – und genau das ist ihr Problem: kein Wort zu Ausscheiden, Abfindung, Vererbung, Wettbewerbsverbot oder Pattsituationen. Bei mehreren Gesellschaftern ist die individuelle Satzung keine Kür, sondern die günstigste Streitversicherung, die es gibt.
GmbH, UG oder Holding – welche Struktur passt?
Die GmbH ist der Standard des Mittelstands: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, hohes Ansehen im Geschäftsverkehr, volle Gestaltungsfreiheit in der Satzung. Wer die 25.000 Euro Stammkapital (§ 5 GmbHG) noch nicht aufbringen will, startet mit der UG (haftungsbeschränkt): gründbar ab einem Euro, verpflichtet aber zur Rücklagenbildung aus einem Viertel des Jahresüberschusses, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist (§ 5a GmbHG) – und im Marktauftritt erkennbar die „kleine Schwester“. Für wachstums- und verkaufsorientierte Gründer lohnt der Blick auf die Holding-Struktur: Eine vermögensverwaltende Obergesellschaft hält die Anteile an der operativen GmbH; Gewinnausschüttungen und spätere Veräußerungsgewinne werden auf Holding-Ebene weitgehend steuerbegünstigt vereinnahmt – ein Setup, das bei der Gründung wenige Zusatzschritte kostet und später kaum nachholbar ist. Daneben klären wir Geschäftsführerbestellung und -anstellungsvertrag, die Vertretungsregeln und – bei verheirateten Gesellschaftern – die Abstimmung mit dem Ehevertrag, damit eine Scheidung nicht die Gesellschaft trifft.
GmbH (§ 5 GmbHG)
Stammkapital 25.000 €, zur Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt. Voller Gestaltungsspielraum in der Satzung, hohes Standing bei Banken und Geschäftspartnern. Der Standard für ernsthafte unternehmerische Vorhaben.
UG haftungsbeschränkt (§ 5a GmbHG)
Gründung ab 1 € Stammkapital, dafür Pflicht zur Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses bis zum GmbH-Kapital. Sinnvoll für den kapitalarmen Start – mit geplanter „Aufstockung“ zur GmbH, sobald das Geschäft trägt.
So läuft die GmbH-Gründung in Chemnitz ab
Am Anfang stehen Struktur- und Satzungsentscheidungen: Gesellschafterkreis und Quoten, Geschäftsführung und Vertretung, Firma und Unternehmensgegenstand, dazu die Regelungen für später – Vinkulierung der Anteile, Ausscheiden und Einziehung, Abfindungsformel, Nachfolgeklauseln für den Erbfall, Wettbewerbsverbote und Streitlösungsmechanismen. Den fertigen Gesellschaftsvertrag beurkundet der Notar; anschließend wird das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt. Die Anmeldung reicht der Notar elektronisch beim Registergericht ein – für sächsische Gesellschaften zentral beim Amtsgericht Chemnitz, das die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Freistaats führt. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person; bis dahin haften die Handelnden persönlich, weshalb wir den Geschäftsstart sauber takten. Parallel kümmern wir uns um die Nebenschauplätze, die Gründer gern unterschätzen: Geschäftsführeranstellungsvertrag mit klaren Regeln zu Vergütung, Tantieme und Kündigung, Gesellschaftervereinbarungen außerhalb der Satzung, gewerberechtliche Anmeldungen und die Transparenzregister-Meldung. Bei klarer Vorbereitung vergehen von der ersten Besprechung bis zur Eintragung meist nur wenige Wochen.
Die Satzung als Streitversicherung: Diese Klauseln entscheiden
Fast jeder Gesellschafterstreit, den wir später auf den Tisch bekommen, wäre mit fünf Klauseln in der Gründungssatzung vermeidbar gewesen. Die Vinkulierung stellt sicher, dass Anteile nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragen werden – niemand will eines Morgens einen fremden Investor am Tisch sitzen haben. Einziehungs- und Ausschlussregelungen definieren, wann ein Gesellschafter gehen muss: Insolvenz, Pfändung, grobe Pflichtverletzung, auf Wunsch auch der Streitfall selbst. Die Abfindungsklausel regelt, zu welchem Wert und in welchen Raten ausgeschieden wird – ohne sie gilt der volle Verkehrswert sofort, was die Gesellschaft in die Knie zwingen kann; zu harte Buchwertklauseln kippen dagegen vor Gericht. Nachfolgeklauseln bestimmen, was im Todesfall geschieht: Erben die Erben mit, oder werden sie gegen Abfindung ausgeschlossen? Und für Zwei-Personen-Gesellschaften mit 50/50-Beteiligung gehören Deadlock-Mechanismen hinein, die Pattsituationen auflösen, bevor sie das Unternehmen lähmen. Wer diese Fragen bei der Gründung beantwortet, verhandelt sie in Friedenszeiten – wer sie offenlässt, verhandelt sie im Krieg.
Registerstandort Chemnitz als Heimvorteil
Das Amtsgericht Chemnitz führt als zentrales Registergericht die Handelsregister für ganz Sachsen. Für Gründer aus Chemnitz und der Region heißt das: kurze Wege zwischen Kanzlei, Notariat und Register – wir koordinieren den Ablauf so, dass zwischen Beurkundung und Eintragung keine unnötige Zeit verloren geht.

Häufige Gründungskonstellationen in Chemnitz
Gründerteam mit mehreren Gesellschaftern
Zwei oder drei Partner, gleiche Anteile, große Pläne: Genau hier entscheidet die Satzung über die Zukunft. Wir regeln Vesting, Ausscheiden, Abfindung und Pattauflösung – bevor die erste Meinungsverschiedenheit kommt.
Vom Einzelunternehmen zur GmbH
Das gewachsene Einzelunternehmen soll in die Haftungsbeschränkung: Wir strukturieren den Wechsel, gestalten Satzung und Geschäftsführervertrag und koordinieren die steuerliche Begleitung der Einbringung.
Holding von Anfang an
Wer Gewinne reinvestieren oder später verkaufen will, gründet gleich mit Obergesellschaft: Die Holding-Struktur sichert steuerbegünstigte Ausschüttungen und Exits – bei der Gründung einfach, nachträglich aufwendig.
Familien-GmbH und Nachfolge
Die GmbH als Vehikel der Vermögens- und Unternehmensnachfolge: Wir verzahnen Satzung, Nachfolgeklauseln, Ehevertrag und Testament, damit Anteile dort ankommen, wo sie hingehören.
So begleiten wir Ihre Gründung
Im Erstgespräch klären wir Geschäftsmodell, Gesellschafterkreis und Ziele – daraus folgt die Empfehlung zur Struktur: GmbH, UG oder Holding. Anschließend gestalten wir den Gesellschaftsvertrag mit allen Klauseln, die Ihre Konstellation braucht, sowie Geschäftsführeranstellungsvertrag und gegebenenfalls eine Gesellschaftervereinbarung. Wir stimmen die Beurkundung mit dem Notariat ab, begleiten Kapitaleinzahlung und Registeranmeldung beim Amtsgericht Chemnitz und takten den operativen Start so, dass keine Haftungslücken entstehen. Nach der Eintragung bleiben wir an Bord: Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen, Beteiligungen neuer Gesellschafter und – wenn es doch einmal kracht – die Vertretung im Gesellschafterstreit. Die Kosten besprechen wir vorab transparent; für Gründungen bieten wir klar kalkulierte Pauschalen. Jede Satzungsklausel, die wir bei der Gründung schreiben, ist ein Gesellschafterstreit, den Sie später nicht führen. Billiger als bei der Gründung wird gutes Gesellschaftsrecht nie wieder.
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung in Chemnitz
Wie viel Kapital brauche ich für eine GmbH?
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro; für die Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 Euro auf das Geschäftskonto eingezahlt sein (§§ 5, 7 GmbHG). Wer weniger einsetzen will, startet als UG (haftungsbeschränkt) ab einem Euro – mit gesetzlicher Rücklagenoflicht, bis das GmbH-Kapital erreicht ist.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung in Chemnitz?
Bei guter Vorbereitung wenige Wochen: Satzungsgestaltung, Notartermin, Kontoeröffnung und Kapitaleinzahlung, dann die elektronische Anmeldung zum Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz, das die Register für ganz Sachsen führt. Die Eintragungsdauer hängt von der Registerauslastung ab; vollständige, saubere Unterlagen sind der beste Beschleuniger.
Reicht das Musterprotokoll für die Gründung?
Für die Ein-Personen-GmbH ohne besondere Anforderungen kann es genügen. Bei mehreren Gesellschaftern raten wir davon ab: Das Musterprotokoll regelt weder Ausscheiden noch Abfindung, Vererbung, Wettbewerbsverbote oder Pattsituationen – also nichts von dem, worüber später gestritten wird. Die individuelle Satzung kostet einmalig mehr und spart genau diese Streitigkeiten.
GmbH oder UG – was ist besser?
Die UG ist die richtige Wahl, wenn das Kapital fehlt und der Start schnell gehen soll; sie muss ein Viertel ihrer Gewinne als Rücklage ansparen und firmiert erkennbar als UG. Die GmbH bietet mehr Standing und volle Flexibilität. Häufig sinnvoll: als UG starten und planvoll zur GmbH aufstocken – oder gleich mit Holding-Struktur gründen, wenn Wachstum oder Exit absehbar sind.
Wann hafte ich trotz GmbH persönlich?
Vor der Eintragung haften die Handelnden persönlich; danach schützt die GmbH – außer bei Pflichtverletzungen: Geschäftsführer haften der Gesellschaft nach § 43 GmbHG, etwa bei Zahlungen in der Krise, und persönliche Bürgschaften gegenüber Banken bleiben ohnehin bestehen. Sauberes Gründungs- und Krisenmanagement ist deshalb Teil unserer Beratung.
Was kostet die Gründung?
Notar- und Registerkosten richten sich nach Stammkapital und Gestaltung und liegen bei einer Standard-GmbH meist im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich. Die anwaltliche Satzungsgestaltung bieten wir als transparente Pauschale an – deren Höhe Sie im Erstgespräch erfahren, bevor Sie sich binden.
Jetzt GmbH in Chemnitz gründen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir klären Struktur und Satzung, koordinieren Notar und Registergericht – und stellen Ihre Gesellschaft von Tag eins auf ein streitfestes Fundament.

GmbH gründen in Chemnitz – mit einer Satzung, die auch den Streitfall regelt
Von der Rechtsformwahl über den Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung beim Registergericht: Wir gründen Ihre GmbH rechtssicher – und bauen die Regeln ein, an denen Gesellschafterstreits später scheitern.
Die GmbH-Gründung: mehr als ein Notartermin
Eine GmbH ist schnell gegründet – gut gegründet ist sie selten. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz begleiten wir Gründer und Unternehmen von der Rechtsformwahl über die Satzungsgestaltung bis zur Eintragung ins Handelsregister – und darüber hinaus als Ansprechpartner im laufenden Gesellschaftsrecht. Die Eckdaten sind klar geregelt: Die GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, von dem zur Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen; Gesellschaftsvertrag und Anmeldung laufen über den Notar zum Handelsregister. Die eigentlichen Weichen stellt aber die Satzung: Stimmrechte, Geschäftsführung, Ausscheiden, Abfindung, Nachfolge – alles, worüber Gesellschafter später streiten, wird hier entschieden oder eben nicht. Unser Vorteil: Wir gestalten Gesellschaftsverträge aus der Streitperspektive. Wer bei uns gründet, bekommt keine Formularsatzung, sondern ein Regelwerk, das Exit, Erbfall, Ehescheidung des Gesellschafters und Deadlock-Situationen von Anfang an beantwortet – verzahnt mit Ehevertrag und Unternehmensnachfolge.
Das Musterprotokoll regelt den Streitfall nicht
Die Gründung per Musterprotokoll ist billig – und genau das ist ihr Problem: kein Wort zu Ausscheiden, Abfindung, Vererbung, Wettbewerbsverbot oder Pattsituationen. Bei mehreren Gesellschaftern ist die individuelle Satzung keine Kür, sondern die günstigste Streitversicherung, die es gibt.
GmbH, UG oder Holding – welche Struktur passt?
Die GmbH ist der Standard des Mittelstands: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, hohes Ansehen im Geschäftsverkehr, volle Gestaltungsfreiheit in der Satzung. Wer die 25.000 Euro Stammkapital (§ 5 GmbHG) noch nicht aufbringen will, startet mit der UG (haftungsbeschränkt): gründbar ab einem Euro, verpflichtet aber zur Rücklagenbildung aus einem Viertel des Jahresüberschusses, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist (§ 5a GmbHG) – und im Marktauftritt erkennbar die „kleine Schwester“. Für wachstums- und verkaufsorientierte Gründer lohnt der Blick auf die Holding-Struktur: Eine vermögensverwaltende Obergesellschaft hält die Anteile an der operativen GmbH; Gewinnausschüttungen und spätere Veräußerungsgewinne werden auf Holding-Ebene weitgehend steuerbegünstigt vereinnahmt – ein Setup, das bei der Gründung wenige Zusatzschritte kostet und später kaum nachholbar ist. Daneben klären wir Geschäftsführerbestellung und -anstellungsvertrag, die Vertretungsregeln und – bei verheirateten Gesellschaftern – die Abstimmung mit dem Ehevertrag, damit eine Scheidung nicht die Gesellschaft trifft.
GmbH (§ 5 GmbHG)
Stammkapital 25.000 €, zur Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt. Voller Gestaltungsspielraum in der Satzung, hohes Standing bei Banken und Geschäftspartnern. Der Standard für ernsthafte unternehmerische Vorhaben.
UG haftungsbeschränkt (§ 5a GmbHG)
Gründung ab 1 € Stammkapital, dafür Pflicht zur Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses bis zum GmbH-Kapital. Sinnvoll für den kapitalarmen Start – mit geplanter „Aufstockung“ zur GmbH, sobald das Geschäft trägt.
So läuft die GmbH-Gründung in Chemnitz ab
Am Anfang stehen Struktur- und Satzungsentscheidungen: Gesellschafterkreis und Quoten, Geschäftsführung und Vertretung, Firma und Unternehmensgegenstand, dazu die Regelungen für später – Vinkulierung der Anteile, Ausscheiden und Einziehung, Abfindungsformel, Nachfolgeklauseln für den Erbfall, Wettbewerbsverbote und Streitlösungsmechanismen. Den fertigen Gesellschaftsvertrag beurkundet der Notar; anschließend wird das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt. Die Anmeldung reicht der Notar elektronisch beim Registergericht ein – für sächsische Gesellschaften zentral beim Amtsgericht Chemnitz, das die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Freistaats führt. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person; bis dahin haften die Handelnden persönlich, weshalb wir den Geschäftsstart sauber takten. Parallel kümmern wir uns um die Nebenschauplätze, die Gründer gern unterschätzen: Geschäftsführeranstellungsvertrag mit klaren Regeln zu Vergütung, Tantieme und Kündigung, Gesellschaftervereinbarungen außerhalb der Satzung, gewerberechtliche Anmeldungen und die Transparenzregister-Meldung. Bei klarer Vorbereitung vergehen von der ersten Besprechung bis zur Eintragung meist nur wenige Wochen.
Die Satzung als Streitversicherung: Diese Klauseln entscheiden
Fast jeder Gesellschafterstreit, den wir später auf den Tisch bekommen, wäre mit fünf Klauseln in der Gründungssatzung vermeidbar gewesen. Die Vinkulierung stellt sicher, dass Anteile nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragen werden – niemand will eines Morgens einen fremden Investor am Tisch sitzen haben. Einziehungs- und Ausschlussregelungen definieren, wann ein Gesellschafter gehen muss: Insolvenz, Pfändung, grobe Pflichtverletzung, auf Wunsch auch der Streitfall selbst. Die Abfindungsklausel regelt, zu welchem Wert und in welchen Raten ausgeschieden wird – ohne sie gilt der volle Verkehrswert sofort, was die Gesellschaft in die Knie zwingen kann; zu harte Buchwertklauseln kippen dagegen vor Gericht. Nachfolgeklauseln bestimmen, was im Todesfall geschieht: Erben die Erben mit, oder werden sie gegen Abfindung ausgeschlossen? Und für Zwei-Personen-Gesellschaften mit 50/50-Beteiligung gehören Deadlock-Mechanismen hinein, die Pattsituationen auflösen, bevor sie das Unternehmen lähmen. Wer diese Fragen bei der Gründung beantwortet, verhandelt sie in Friedenszeiten – wer sie offenlässt, verhandelt sie im Krieg.
Registerstandort Chemnitz als Heimvorteil
Das Amtsgericht Chemnitz führt als zentrales Registergericht die Handelsregister für ganz Sachsen. Für Gründer aus Chemnitz und der Region heißt das: kurze Wege zwischen Kanzlei, Notariat und Register – wir koordinieren den Ablauf so, dass zwischen Beurkundung und Eintragung keine unnötige Zeit verloren geht.


Dr. Nicolas Martens
Rechtsanwalt
BERATUNG ANFRAGEN
Gründung geplant oder Satzung im Umbau? Die richtigen Klauseln kosten jetzt wenig – und ersparen später den Gesellschafterstreit.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Häufige Gründungskonstellationen in Chemnitz
Gründerteam mit mehreren Gesellschaftern
Zwei oder drei Partner, gleiche Anteile, große Pläne: Genau hier entscheidet die Satzung über die Zukunft. Wir regeln Vesting, Ausscheiden, Abfindung und Pattauflösung – bevor die erste Meinungsverschiedenheit kommt.
Vom Einzelunternehmen zur GmbH
Das gewachsene Einzelunternehmen soll in die Haftungsbeschränkung: Wir strukturieren den Wechsel, gestalten Satzung und Geschäftsführervertrag und koordinieren die steuerliche Begleitung der Einbringung.
Holding von Anfang an
Wer Gewinne reinvestieren oder später verkaufen will, gründet gleich mit Obergesellschaft: Die Holding-Struktur sichert steuerbegünstigte Ausschüttungen und Exits – bei der Gründung einfach, nachträglich aufwendig.
Familien-GmbH und Nachfolge
Die GmbH als Vehikel der Vermögens- und Unternehmensnachfolge: Wir verzahnen Satzung, Nachfolgeklauseln, Ehevertrag und Testament, damit Anteile dort ankommen, wo sie hingehören.
So begleiten wir Ihre Gründung
Im Erstgespräch klären wir Geschäftsmodell, Gesellschafterkreis und Ziele – daraus folgt die Empfehlung zur Struktur: GmbH, UG oder Holding. Anschließend gestalten wir den Gesellschaftsvertrag mit allen Klauseln, die Ihre Konstellation braucht, sowie Geschäftsführeranstellungsvertrag und gegebenenfalls eine Gesellschaftervereinbarung. Wir stimmen die Beurkundung mit dem Notariat ab, begleiten Kapitaleinzahlung und Registeranmeldung beim Amtsgericht Chemnitz und takten den operativen Start so, dass keine Haftungslücken entstehen. Nach der Eintragung bleiben wir an Bord: Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen, Beteiligungen neuer Gesellschafter und – wenn es doch einmal kracht – die Vertretung im Gesellschafterstreit. Die Kosten besprechen wir vorab transparent; für Gründungen bieten wir klar kalkulierte Pauschalen. Jede Satzungsklausel, die wir bei der Gründung schreiben, ist ein Gesellschafterstreit, den Sie später nicht führen. Billiger als bei der Gründung wird gutes Gesellschaftsrecht nie wieder.
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung in Chemnitz
Wie viel Kapital brauche ich für eine GmbH?
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro; für die Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 Euro auf das Geschäftskonto eingezahlt sein (§§ 5, 7 GmbHG). Wer weniger einsetzen will, startet als UG (haftungsbeschränkt) ab einem Euro – mit gesetzlicher Rücklagenoflicht, bis das GmbH-Kapital erreicht ist.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung in Chemnitz?
Bei guter Vorbereitung wenige Wochen: Satzungsgestaltung, Notartermin, Kontoeröffnung und Kapitaleinzahlung, dann die elektronische Anmeldung zum Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz, das die Register für ganz Sachsen führt. Die Eintragungsdauer hängt von der Registerauslastung ab; vollständige, saubere Unterlagen sind der beste Beschleuniger.
Reicht das Musterprotokoll für die Gründung?
Für die Ein-Personen-GmbH ohne besondere Anforderungen kann es genügen. Bei mehreren Gesellschaftern raten wir davon ab: Das Musterprotokoll regelt weder Ausscheiden noch Abfindung, Vererbung, Wettbewerbsverbote oder Pattsituationen – also nichts von dem, worüber später gestritten wird. Die individuelle Satzung kostet einmalig mehr und spart genau diese Streitigkeiten.
GmbH oder UG – was ist besser?
Die UG ist die richtige Wahl, wenn das Kapital fehlt und der Start schnell gehen soll; sie muss ein Viertel ihrer Gewinne als Rücklage ansparen und firmiert erkennbar als UG. Die GmbH bietet mehr Standing und volle Flexibilität. Häufig sinnvoll: als UG starten und planvoll zur GmbH aufstocken – oder gleich mit Holding-Struktur gründen, wenn Wachstum oder Exit absehbar sind.
Wann hafte ich trotz GmbH persönlich?
Vor der Eintragung haften die Handelnden persönlich; danach schützt die GmbH – außer bei Pflichtverletzungen: Geschäftsführer haften der Gesellschaft nach § 43 GmbHG, etwa bei Zahlungen in der Krise, und persönliche Bürgschaften gegenüber Banken bleiben ohnehin bestehen. Sauberes Gründungs- und Krisenmanagement ist deshalb Teil unserer Beratung.
Was kostet die Gründung?
Notar- und Registerkosten richten sich nach Stammkapital und Gestaltung und liegen bei einer Standard-GmbH meist im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich. Die anwaltliche Satzungsgestaltung bieten wir als transparente Pauschale an – deren Höhe Sie im Erstgespräch erfahren, bevor Sie sich binden.
Jetzt GmbH in Chemnitz gründen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir klären Struktur und Satzung, koordinieren Notar und Registergericht – und stellen Ihre Gesellschaft von Tag eins auf ein streitfestes Fundament.