Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
Erbrecht
Testament
Pflichtteil
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Nachlassregelung
Erbvertrag
Nachlasspflege & Nachlassverwaltung
Erbenermittlung
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterstreit
Unternehmensnachfolge
Geschäftsführerhaftung
Familienrecht
Scheidung in Chemnitz
Unterhalt berechnen
Ehevertrag erstellen
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

Unternehmensnachfolge in Chemnitz – das Lebenswerk geordnet übergeben
Ob Übergabe an die Kinder, Verkauf oder Management-Buy-out: Wir verzahnen Gesellschaftsvertrag, Erbrecht und Steuer zu einer Nachfolge, die das Unternehmen handlungsfähig hält – und die Familie zusammen.
Die Unternehmensnachfolge: drei Rechtsgebiete, ein Plan
Kaum eine unternehmerische Entscheidung hat so viele Dimensionen wie die Nachfolge: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht greifen ineinander – und jeder unkoordinierte Baustein kann die anderen entwerten. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz gestalten wir Unternehmensnachfolgen aus einer Hand: vom Gesellschaftsvertrag über Erbvertrag und Testament bis zum Übergabe- oder Kaufvertrag. Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Lösung, sondern die fehlende: Ohne Regelung entscheidet im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge – GmbH-Anteile fallen in eine Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche entziehen dem Betrieb Liquidität, und der Gesellschaftsvertrag kollidiert mit dem Testament. Wer dagegen früh plant, nutzt Steuerfreibeträge mehrfach, sichert sich Versorgung und Einfluss – und übergibt ein handlungsfähiges Unternehmen. Unser Vorteil: Wir beraten Erbrecht und Gesellschaftsrecht unter einem Dach. Nachfolgeklauseln, Pflichtteilsverzichte, Eheverträge und Übergabeverträge entstehen bei uns als ein abgestimmtes System – nicht als Einzeldokumente, die sich im Ernstfall widersprechen.
Ohne Nachfolgeregelung entscheidet die Erbengemeinschaft
Verstirbt ein Gesellschafter ohne Regelung, fallen seine Anteile in die Erbengemeinschaft – und plötzlich stimmen streitende Erben über die Zukunft des Unternehmens ab, während Pflichtteilsansprüche sofort fällige Liquidität fordern. Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung müssen diese Lücke gemeinsam schließen, bevor sie entsteht.
Die Bausteine jeder Unternehmensnachfolge
Am Anfang steht der Gesellschaftsvertrag: GmbH-Anteile sind kraft Gesetzes frei vererblich – wer das nicht will, braucht Nachfolgeklauseln, die bestimmen, ob Erben eintreten oder ihre Anteile gegen Abfindung eingezogen bzw. an bestimmte Nachfolger abgetreten werden. Qualifizierte Klauseln lenken die Beteiligung gezielt auf den geeigneten Nachfolger, statt sie auf alle Erben zu streuen. Der zweite Baustein ist das Erbrecht: Testament oder – wegen der Bindungswirkung meist besser – ein Erbvertrag setzen den Nachfolger ein, ordnen Ausgleichszahlungen an weichende Geschwister an und sichern das Ganze über notarielle Pflichtteilsverzichte (§ 2346 BGB) gegen liquiditätszehrende Ansprüche ab. Der dritte Baustein ist das Familienrecht: Ohne Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich einer Scheidung das Unternehmen genauso treffen wie ein Erbfall – die Herausnahme des Betriebsvermögens gehört deshalb in jede Nachfolgeplanung. Und schließlich die Übergabe selbst: schrittweise Anteilsübertragungen zu Lebzeiten, Nießbrauchsvorbehalte für Einfluss und Versorgung, Rückforderungsrechte für den Krisenfall. Erst wenn alle vier Bausteine zusammenpassen, ist die Nachfolge wirklich geregelt.
Familieninterne Nachfolge
Übergabe an Kinder oder Familienmitglieder – schrittweise zu Lebzeiten mit Nießbrauch und Rückforderungsrechten oder von Todes wegen per Erbvertrag. Steuerfreibeträge (400.000 € je Kind und Elternteil) alle zehn Jahre nutzbar, plus Verschonung für Betriebsvermögen. Pflichtteilsverzichte der Geschwister sind der Schlüssel.
Verkauf / Management-Buy-out
Kein geeigneter Nachfolger in der Familie? Verkauf an Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder Dritte – als Anteils- oder Asset-Deal, mit Kaufpreisstruktur, Garantien und Übergangsbegleitung. Emotional nüchterner, dafür mit klarem Erlös für die Altersversorgung – und planbarem Zeitfenster.
So läuft eine geordnete Unternehmensnachfolge ab
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsstruktur, bestehende Testamente und Eheverträge, Vermögens- und Familiensituation – und die ehrliche Frage, wer die Nachfolge fachlich und persönlich tragen kann. Darauf folgt das Nachfolgekonzept: familienintern, Verkauf oder eine Kombination, mit Zeitplan, Versorgungslösung für den Übergeber und Fairness-Regeln für die übrige Familie. In der Umsetzungsphase bringen wir die Dokumente in Einklang – Anpassung der Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag oder Testament, Pflichtteilsverzichte, Ehevertrag des Nachfolgers, Übergabe- oder Kaufvertrag mit Nießbrauch, Ratenzahlung oder Earn-out. Bei größeren Strukturen prüfen wir Holding- oder Familiengesellschaftslösungen, die Beteiligungen bündeln und die Übergabe über Generationen steuerbar machen. Die Beurkundungen koordinieren wir mit dem Notariat, die steuerliche Optimierung mit Ihrem Steuerberater; Registeranmeldungen laufen für sächsische Gesellschaften zentral über das Amtsgericht Chemnitz. Und weil Nachfolge kein Einzeltermin ist: Wir begleiten die Übergangsphase, in der Alt und Jung parallel Verantwortung tragen – rechtlich sauber geregelt über Geschäftsführungs- und Beiratsstrukturen.
Betriebsvermögen und Erbschaftsteuer: die Verschonungsregeln nutzen
Der Staat privilegiert die Unternehmensnachfolge – aber nur bei sauberer Gestaltung. Begünstigtes Betriebsvermögen kann bei Schenkung oder Erbschaft zu 85 Prozent steuerfrei übergehen (Regelverschonung, § 13a ErbStG); auf Antrag sind sogar 100 Prozent möglich (Optionsverschonung). Der Preis sind Bindungen: Behaltensfristen von fünf bzw. sieben Jahren, in denen der Betrieb fortgeführt werden muss, und Lohnsummenregeln, die den Erhalt der Arbeitsplätze über diese Zeit verlangen – wer vorzeitig verkauft, wesentliche Betriebsgrundlagen entnimmt oder die Lohnsumme reißt, zahlt anteilig nach. Schädlich ist zudem zu viel Verwaltungsvermögen: vermietete Immobilien, Wertpapiere und hohe Liquiditätsreserven mindern die Begünstigung und sollten vor der Übergabe strukturiert werden. Dazu kommen die persönlichen Freibeträge – 400.000 Euro je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre neu –, die für gestaffelte Übertragungen sprechen. Die Verschonung ist also kein Automatismus, sondern ein Gestaltungsauftrag: Wer Übergabezeitpunkt, Vermögensstruktur und Fristen plant, überträgt auch größere Betriebe nahezu steuerfrei; wer den Erbfall abwartet, verschenkt genau diese Spielräume. Die steuerliche Feinplanung stimmen wir eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Der Pflichtteilsverzicht als Liquiditätsschutz
In unserer Beratungspraxis in Chemnitz ist es der wirksamste Einzelbaustein der familieninternen Nachfolge: Weichende Geschwister erklären gegen eine faire Abfindung den notariellen Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB). Das Unternehmen bleibt vor plötzlichen Geldforderungen geschützt – und die Familie hat die Verteilungsfrage geklärt, solange alle an einem Tisch sitzen.


Dr. Nicolas Martens
Rechtsanwalt
BERATUNG ANFRAGEN
Eine geordnete Nachfolge braucht Jahre Vorlauf – der Erbfall fragt nicht danach. Der beste Zeitpunkt zu beginnen ist jetzt.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Häufige Nachfolgekonstellationen in Chemnitz
Übergabe an ein Kind – Geschwister abfinden
Ein Kind übernimmt den Betrieb, die anderen sollen fair beteiligt werden, ohne das Unternehmen auszubluten: Wir strukturieren Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsverzichte und Erbvertrag zu einem Paket, das hält.
Schrittweise Übergabe mit Absicherung
Anteile wandern in Etappen an die nächste Generation – der Übergeber behält über Nießbrauch, Stimmrechte oder Geschäftsführung Einfluss und Einkommen. Rückforderungsrechte sichern gegen Scheidung, Insolvenz und Vorversterben des Nachfolgers.
Kein Nachfolger in der Familie
Verkauf an Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder externe Erwerber: Wir begleiten von der Vorbereitung über Kaufvertrag, Garantien und Kaufpreisstruktur bis zur Übergangsphase – diskret und mit Blick auf Ihre Versorgung.
Notfallplan für den Ernstfall
Was passiert, wenn dem Inhaber morgen etwas zustößt? Notfallkoffer mit Vollmachten, Testamentsvollstreckung und abgestimmten Nachfolgeklauseln stellt sicher, dass der Betrieb auch im Ernstfall führbar bleibt.
So begleiten wir Ihre Unternehmensnachfolge
Wir beginnen mit der Analyse aller bestehenden Regelwerke – Gesellschaftsvertrag, Testamente, Eheverträge – und decken die Widersprüche auf, die im Ernstfall teuer würden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir das Nachfolgekonzept: Wer übernimmt wann, wie bleiben Versorgung und Einfluss des Übergebers gesichert, wie wird die übrige Familie fair behandelt, welcher steuerliche Rahmen gilt? Anschließend setzen wir um: Nachfolgeklauseln, Erbvertrag, Pflichtteilsverzichte, Übergabe- oder Kaufverträge, abgestimmt beurkundet und im Register vollzogen. Auf Wunsch moderieren wir die Familiengespräche, in denen die Weichen gestellt werden – oft der schwierigste und wichtigste Teil. Und nach der Übergabe bleiben wir Ansprechpartner der nächsten Generation: für Satzungsfragen, Beiratsstrukturen und die Nachfolge der Nachfolge. Eine Unternehmensnachfolge scheitert selten am fehlenden Nachfolger – sondern an Dokumenten, die einander widersprechen: Gesellschaftsvertrag gegen Testament, Testament gegen Pflichtteil. Unsere Arbeit ist es, aus vier Rechtsgebieten einen Plan zu machen.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge in Chemnitz
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe: Steuerfreibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung, Verschonungsfristen laufen über fünf bis sieben Jahre, und Nachfolger brauchen Einarbeitungszeit. Unabhängig davon gehört ein Notfallplan – Vollmachten, abgestimmte Nachfolgeklauseln – in jedes Unternehmen, sofort.
Was passiert mit GmbH-Anteilen im Erbfall?
Ohne Regelung sind sie frei vererblich und fallen bei mehreren Erben in die Erbengemeinschaft – ein Blockaderisiko für die Gesellschaft. Nachfolgeklauseln in der Satzung steuern, ob Erben eintreten oder gegen Abfindung ausscheiden; Testament oder Erbvertrag müssen dazu passen, sonst kollidieren die Regelwerke.
Wie vermeide ich, dass Pflichtteilsansprüche das Unternehmen gefährden?
Durch notarielle Pflichtteilsverzichte der weichenden Angehörigen (§ 2346 BGB), meist gegen eine vereinbarte Abfindung – idealerweise eingebettet in einen Erbvertrag. Ergänzend wirken lebzeitige Übertragungen: Mit wachsendem zeitlichem Abstand schmelzen Pflichtteilsergänzungsansprüche ab.
Welche Steuern fallen bei der Übergabe an?
Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer nach Abzug der persönlichen Freibeträge (400.000 Euro je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre). Für begünstigtes Betriebsvermögen greifen die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG: 85 oder 100 Prozent Steuerbefreiung gegen Behaltensfristen und Lohnsummenauflagen. Die konkrete Optimierung stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.
Familieninterne Übergabe oder Verkauf – was ist besser?
Das entscheiden Eignung und Wille der nächsten Generation, Ihre Versorgungssituation und der Zustand des Unternehmens – nicht die Tradition. Beide Wege lassen sich auch kombinieren, etwa durch Beteiligung eines Managers neben der Familie. Wir rechnen und strukturieren beide Szenarien, bevor Sie sich festlegen.
Kann ich nach der Übergabe noch Einfluss behalten?
Ja – über Nießbrauch an den Anteilen, vorbehaltene Stimmrechte, eine fortgeführte Geschäftsführung oder einen Beiratssitz. Wir gestalten die Übergangsphase so, dass Erfahrung verfügbar bleibt, ohne die neue Generation zu blockieren – mit klaren Regeln und Auslauffristen.
Jetzt Unternehmensnachfolge in Chemnitz planen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir analysieren Ihre Verträge, entwickeln das Nachfolgekonzept und setzen es um – damit Ihr Lebenswerk geordnet in die nächsten Hände übergeht.

Unternehmensnachfolge in Chemnitz – das Lebenswerk geordnet übergeben
Ob Übergabe an die Kinder, Verkauf oder Management-Buy-out: Wir verzahnen Gesellschaftsvertrag, Erbrecht und Steuer zu einer Nachfolge, die das Unternehmen handlungsfähig hält – und die Familie zusammen.
Die Unternehmensnachfolge: drei Rechtsgebiete, ein Plan
Kaum eine unternehmerische Entscheidung hat so viele Dimensionen wie die Nachfolge: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht greifen ineinander – und jeder unkoordinierte Baustein kann die anderen entwerten. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz gestalten wir Unternehmensnachfolgen aus einer Hand: vom Gesellschaftsvertrag über Erbvertrag und Testament bis zum Übergabe- oder Kaufvertrag. Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Lösung, sondern die fehlende: Ohne Regelung entscheidet im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge – GmbH-Anteile fallen in eine Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche entziehen dem Betrieb Liquidität, und der Gesellschaftsvertrag kollidiert mit dem Testament. Wer dagegen früh plant, nutzt Steuerfreibeträge mehrfach, sichert sich Versorgung und Einfluss – und übergibt ein handlungsfähiges Unternehmen. Unser Vorteil: Wir beraten Erbrecht und Gesellschaftsrecht unter einem Dach. Nachfolgeklauseln, Pflichtteilsverzichte, Eheverträge und Übergabeverträge entstehen bei uns als ein abgestimmtes System – nicht als Einzeldokumente, die sich im Ernstfall widersprechen.
Ohne Nachfolgeregelung entscheidet die Erbengemeinschaft
Verstirbt ein Gesellschafter ohne Regelung, fallen seine Anteile in die Erbengemeinschaft – und plötzlich stimmen streitende Erben über die Zukunft des Unternehmens ab, während Pflichtteilsansprüche sofort fällige Liquidität fordern. Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung müssen diese Lücke gemeinsam schließen, bevor sie entsteht.
Die Bausteine jeder Unternehmensnachfolge
Am Anfang steht der Gesellschaftsvertrag: GmbH-Anteile sind kraft Gesetzes frei vererblich – wer das nicht will, braucht Nachfolgeklauseln, die bestimmen, ob Erben eintreten oder ihre Anteile gegen Abfindung eingezogen bzw. an bestimmte Nachfolger abgetreten werden. Qualifizierte Klauseln lenken die Beteiligung gezielt auf den geeigneten Nachfolger, statt sie auf alle Erben zu streuen. Der zweite Baustein ist das Erbrecht: Testament oder – wegen der Bindungswirkung meist besser – ein Erbvertrag setzen den Nachfolger ein, ordnen Ausgleichszahlungen an weichende Geschwister an und sichern das Ganze über notarielle Pflichtteilsverzichte (§ 2346 BGB) gegen liquiditätszehrende Ansprüche ab. Der dritte Baustein ist das Familienrecht: Ohne Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich einer Scheidung das Unternehmen genauso treffen wie ein Erbfall – die Herausnahme des Betriebsvermögens gehört deshalb in jede Nachfolgeplanung. Und schließlich die Übergabe selbst: schrittweise Anteilsübertragungen zu Lebzeiten, Nießbrauchsvorbehalte für Einfluss und Versorgung, Rückforderungsrechte für den Krisenfall. Erst wenn alle vier Bausteine zusammenpassen, ist die Nachfolge wirklich geregelt.
Familieninterne Nachfolge
Übergabe an Kinder oder Familienmitglieder – schrittweise zu Lebzeiten mit Nießbrauch und Rückforderungsrechten oder von Todes wegen per Erbvertrag. Steuerfreibeträge (400.000 € je Kind und Elternteil) alle zehn Jahre nutzbar, plus Verschonung für Betriebsvermögen. Pflichtteilsverzichte der Geschwister sind der Schlüssel.
Verkauf / Management-Buy-out
Kein geeigneter Nachfolger in der Familie? Verkauf an Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder Dritte – als Anteils- oder Asset-Deal, mit Kaufpreisstruktur, Garantien und Übergangsbegleitung. Emotional nüchterner, dafür mit klarem Erlös für die Altersversorgung – und planbarem Zeitfenster.
So läuft eine geordnete Unternehmensnachfolge ab
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsstruktur, bestehende Testamente und Eheverträge, Vermögens- und Familiensituation – und die ehrliche Frage, wer die Nachfolge fachlich und persönlich tragen kann. Darauf folgt das Nachfolgekonzept: familienintern, Verkauf oder eine Kombination, mit Zeitplan, Versorgungslösung für den Übergeber und Fairness-Regeln für die übrige Familie. In der Umsetzungsphase bringen wir die Dokumente in Einklang – Anpassung der Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag oder Testament, Pflichtteilsverzichte, Ehevertrag des Nachfolgers, Übergabe- oder Kaufvertrag mit Nießbrauch, Ratenzahlung oder Earn-out. Bei größeren Strukturen prüfen wir Holding- oder Familiengesellschaftslösungen, die Beteiligungen bündeln und die Übergabe über Generationen steuerbar machen. Die Beurkundungen koordinieren wir mit dem Notariat, die steuerliche Optimierung mit Ihrem Steuerberater; Registeranmeldungen laufen für sächsische Gesellschaften zentral über das Amtsgericht Chemnitz. Und weil Nachfolge kein Einzeltermin ist: Wir begleiten die Übergangsphase, in der Alt und Jung parallel Verantwortung tragen – rechtlich sauber geregelt über Geschäftsführungs- und Beiratsstrukturen.
Betriebsvermögen und Erbschaftsteuer: die Verschonungsregeln nutzen
Der Staat privilegiert die Unternehmensnachfolge – aber nur bei sauberer Gestaltung. Begünstigtes Betriebsvermögen kann bei Schenkung oder Erbschaft zu 85 Prozent steuerfrei übergehen (Regelverschonung, § 13a ErbStG); auf Antrag sind sogar 100 Prozent möglich (Optionsverschonung). Der Preis sind Bindungen: Behaltensfristen von fünf bzw. sieben Jahren, in denen der Betrieb fortgeführt werden muss, und Lohnsummenregeln, die den Erhalt der Arbeitsplätze über diese Zeit verlangen – wer vorzeitig verkauft, wesentliche Betriebsgrundlagen entnimmt oder die Lohnsumme reißt, zahlt anteilig nach. Schädlich ist zudem zu viel Verwaltungsvermögen: vermietete Immobilien, Wertpapiere und hohe Liquiditätsreserven mindern die Begünstigung und sollten vor der Übergabe strukturiert werden. Dazu kommen die persönlichen Freibeträge – 400.000 Euro je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre neu –, die für gestaffelte Übertragungen sprechen. Die Verschonung ist also kein Automatismus, sondern ein Gestaltungsauftrag: Wer Übergabezeitpunkt, Vermögensstruktur und Fristen plant, überträgt auch größere Betriebe nahezu steuerfrei; wer den Erbfall abwartet, verschenkt genau diese Spielräume. Die steuerliche Feinplanung stimmen wir eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Der Pflichtteilsverzicht als Liquiditätsschutz
In unserer Beratungspraxis in Chemnitz ist es der wirksamste Einzelbaustein der familieninternen Nachfolge: Weichende Geschwister erklären gegen eine faire Abfindung den notariellen Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB). Das Unternehmen bleibt vor plötzlichen Geldforderungen geschützt – und die Familie hat die Verteilungsfrage geklärt, solange alle an einem Tisch sitzen.

Häufige Nachfolgekonstellationen in Chemnitz
Übergabe an ein Kind – Geschwister abfinden
Ein Kind übernimmt den Betrieb, die anderen sollen fair beteiligt werden, ohne das Unternehmen auszubluten: Wir strukturieren Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsverzichte und Erbvertrag zu einem Paket, das hält.
Schrittweise Übergabe mit Absicherung
Anteile wandern in Etappen an die nächste Generation – der Übergeber behält über Nießbrauch, Stimmrechte oder Geschäftsführung Einfluss und Einkommen. Rückforderungsrechte sichern gegen Scheidung, Insolvenz und Vorversterben des Nachfolgers.
Kein Nachfolger in der Familie
Verkauf an Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder externe Erwerber: Wir begleiten von der Vorbereitung über Kaufvertrag, Garantien und Kaufpreisstruktur bis zur Übergangsphase – diskret und mit Blick auf Ihre Versorgung.
Notfallplan für den Ernstfall
Was passiert, wenn dem Inhaber morgen etwas zustößt? Notfallkoffer mit Vollmachten, Testamentsvollstreckung und abgestimmten Nachfolgeklauseln stellt sicher, dass der Betrieb auch im Ernstfall führbar bleibt.
So begleiten wir Ihre Unternehmensnachfolge
Wir beginnen mit der Analyse aller bestehenden Regelwerke – Gesellschaftsvertrag, Testamente, Eheverträge – und decken die Widersprüche auf, die im Ernstfall teuer würden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir das Nachfolgekonzept: Wer übernimmt wann, wie bleiben Versorgung und Einfluss des Übergebers gesichert, wie wird die übrige Familie fair behandelt, welcher steuerliche Rahmen gilt? Anschließend setzen wir um: Nachfolgeklauseln, Erbvertrag, Pflichtteilsverzichte, Übergabe- oder Kaufverträge, abgestimmt beurkundet und im Register vollzogen. Auf Wunsch moderieren wir die Familiengespräche, in denen die Weichen gestellt werden – oft der schwierigste und wichtigste Teil. Und nach der Übergabe bleiben wir Ansprechpartner der nächsten Generation: für Satzungsfragen, Beiratsstrukturen und die Nachfolge der Nachfolge. Eine Unternehmensnachfolge scheitert selten am fehlenden Nachfolger – sondern an Dokumenten, die einander widersprechen: Gesellschaftsvertrag gegen Testament, Testament gegen Pflichtteil. Unsere Arbeit ist es, aus vier Rechtsgebieten einen Plan zu machen.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge in Chemnitz
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe: Steuerfreibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung, Verschonungsfristen laufen über fünf bis sieben Jahre, und Nachfolger brauchen Einarbeitungszeit. Unabhängig davon gehört ein Notfallplan – Vollmachten, abgestimmte Nachfolgeklauseln – in jedes Unternehmen, sofort.
Was passiert mit GmbH-Anteilen im Erbfall?
Ohne Regelung sind sie frei vererblich und fallen bei mehreren Erben in die Erbengemeinschaft – ein Blockaderisiko für die Gesellschaft. Nachfolgeklauseln in der Satzung steuern, ob Erben eintreten oder gegen Abfindung ausscheiden; Testament oder Erbvertrag müssen dazu passen, sonst kollidieren die Regelwerke.
Wie vermeide ich, dass Pflichtteilsansprüche das Unternehmen gefährden?
Durch notarielle Pflichtteilsverzichte der weichenden Angehörigen (§ 2346 BGB), meist gegen eine vereinbarte Abfindung – idealerweise eingebettet in einen Erbvertrag. Ergänzend wirken lebzeitige Übertragungen: Mit wachsendem zeitlichem Abstand schmelzen Pflichtteilsergänzungsansprüche ab.
Welche Steuern fallen bei der Übergabe an?
Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer nach Abzug der persönlichen Freibeträge (400.000 Euro je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre). Für begünstigtes Betriebsvermögen greifen die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG: 85 oder 100 Prozent Steuerbefreiung gegen Behaltensfristen und Lohnsummenauflagen. Die konkrete Optimierung stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.
Familieninterne Übergabe oder Verkauf – was ist besser?
Das entscheiden Eignung und Wille der nächsten Generation, Ihre Versorgungssituation und der Zustand des Unternehmens – nicht die Tradition. Beide Wege lassen sich auch kombinieren, etwa durch Beteiligung eines Managers neben der Familie. Wir rechnen und strukturieren beide Szenarien, bevor Sie sich festlegen.
Kann ich nach der Übergabe noch Einfluss behalten?
Ja – über Nießbrauch an den Anteilen, vorbehaltene Stimmrechte, eine fortgeführte Geschäftsführung oder einen Beiratssitz. Wir gestalten die Übergangsphase so, dass Erfahrung verfügbar bleibt, ohne die neue Generation zu blockieren – mit klaren Regeln und Auslauffristen.
Jetzt Unternehmensnachfolge in Chemnitz planen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir analysieren Ihre Verträge, entwickeln das Nachfolgekonzept und setzen es um – damit Ihr Lebenswerk geordnet in die nächsten Hände übergeht.

Unternehmensnachfolge in Chemnitz – das Lebenswerk geordnet übergeben
Ob Übergabe an die Kinder, Verkauf oder Management-Buy-out: Wir verzahnen Gesellschaftsvertrag, Erbrecht und Steuer zu einer Nachfolge, die das Unternehmen handlungsfähig hält – und die Familie zusammen.
Die Unternehmensnachfolge: drei Rechtsgebiete, ein Plan
Kaum eine unternehmerische Entscheidung hat so viele Dimensionen wie die Nachfolge: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht greifen ineinander – und jeder unkoordinierte Baustein kann die anderen entwerten. In unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz gestalten wir Unternehmensnachfolgen aus einer Hand: vom Gesellschaftsvertrag über Erbvertrag und Testament bis zum Übergabe- oder Kaufvertrag. Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Lösung, sondern die fehlende: Ohne Regelung entscheidet im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge – GmbH-Anteile fallen in eine Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche entziehen dem Betrieb Liquidität, und der Gesellschaftsvertrag kollidiert mit dem Testament. Wer dagegen früh plant, nutzt Steuerfreibeträge mehrfach, sichert sich Versorgung und Einfluss – und übergibt ein handlungsfähiges Unternehmen. Unser Vorteil: Wir beraten Erbrecht und Gesellschaftsrecht unter einem Dach. Nachfolgeklauseln, Pflichtteilsverzichte, Eheverträge und Übergabeverträge entstehen bei uns als ein abgestimmtes System – nicht als Einzeldokumente, die sich im Ernstfall widersprechen.
Ohne Nachfolgeregelung entscheidet die Erbengemeinschaft
Verstirbt ein Gesellschafter ohne Regelung, fallen seine Anteile in die Erbengemeinschaft – und plötzlich stimmen streitende Erben über die Zukunft des Unternehmens ab, während Pflichtteilsansprüche sofort fällige Liquidität fordern. Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung müssen diese Lücke gemeinsam schließen, bevor sie entsteht.
Die Bausteine jeder Unternehmensnachfolge
Am Anfang steht der Gesellschaftsvertrag: GmbH-Anteile sind kraft Gesetzes frei vererblich – wer das nicht will, braucht Nachfolgeklauseln, die bestimmen, ob Erben eintreten oder ihre Anteile gegen Abfindung eingezogen bzw. an bestimmte Nachfolger abgetreten werden. Qualifizierte Klauseln lenken die Beteiligung gezielt auf den geeigneten Nachfolger, statt sie auf alle Erben zu streuen. Der zweite Baustein ist das Erbrecht: Testament oder – wegen der Bindungswirkung meist besser – ein Erbvertrag setzen den Nachfolger ein, ordnen Ausgleichszahlungen an weichende Geschwister an und sichern das Ganze über notarielle Pflichtteilsverzichte (§ 2346 BGB) gegen liquiditätszehrende Ansprüche ab. Der dritte Baustein ist das Familienrecht: Ohne Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich einer Scheidung das Unternehmen genauso treffen wie ein Erbfall – die Herausnahme des Betriebsvermögens gehört deshalb in jede Nachfolgeplanung. Und schließlich die Übergabe selbst: schrittweise Anteilsübertragungen zu Lebzeiten, Nießbrauchsvorbehalte für Einfluss und Versorgung, Rückforderungsrechte für den Krisenfall. Erst wenn alle vier Bausteine zusammenpassen, ist die Nachfolge wirklich geregelt.
Familieninterne Nachfolge
Übergabe an Kinder oder Familienmitglieder – schrittweise zu Lebzeiten mit Nießbrauch und Rückforderungsrechten oder von Todes wegen per Erbvertrag. Steuerfreibeträge (400.000 € je Kind und Elternteil) alle zehn Jahre nutzbar, plus Verschonung für Betriebsvermögen. Pflichtteilsverzichte der Geschwister sind der Schlüssel.
Verkauf / Management-Buy-out
Kein geeigneter Nachfolger in der Familie? Verkauf an Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder Dritte – als Anteils- oder Asset-Deal, mit Kaufpreisstruktur, Garantien und Übergangsbegleitung. Emotional nüchterner, dafür mit klarem Erlös für die Altersversorgung – und planbarem Zeitfenster.
So läuft eine geordnete Unternehmensnachfolge ab
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsstruktur, bestehende Testamente und Eheverträge, Vermögens- und Familiensituation – und die ehrliche Frage, wer die Nachfolge fachlich und persönlich tragen kann. Darauf folgt das Nachfolgekonzept: familienintern, Verkauf oder eine Kombination, mit Zeitplan, Versorgungslösung für den Übergeber und Fairness-Regeln für die übrige Familie. In der Umsetzungsphase bringen wir die Dokumente in Einklang – Anpassung der Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag oder Testament, Pflichtteilsverzichte, Ehevertrag des Nachfolgers, Übergabe- oder Kaufvertrag mit Nießbrauch, Ratenzahlung oder Earn-out. Bei größeren Strukturen prüfen wir Holding- oder Familiengesellschaftslösungen, die Beteiligungen bündeln und die Übergabe über Generationen steuerbar machen. Die Beurkundungen koordinieren wir mit dem Notariat, die steuerliche Optimierung mit Ihrem Steuerberater; Registeranmeldungen laufen für sächsische Gesellschaften zentral über das Amtsgericht Chemnitz. Und weil Nachfolge kein Einzeltermin ist: Wir begleiten die Übergangsphase, in der Alt und Jung parallel Verantwortung tragen – rechtlich sauber geregelt über Geschäftsführungs- und Beiratsstrukturen.
Betriebsvermögen und Erbschaftsteuer: die Verschonungsregeln nutzen
Der Staat privilegiert die Unternehmensnachfolge – aber nur bei sauberer Gestaltung. Begünstigtes Betriebsvermögen kann bei Schenkung oder Erbschaft zu 85 Prozent steuerfrei übergehen (Regelverschonung, § 13a ErbStG); auf Antrag sind sogar 100 Prozent möglich (Optionsverschonung). Der Preis sind Bindungen: Behaltensfristen von fünf bzw. sieben Jahren, in denen der Betrieb fortgeführt werden muss, und Lohnsummenregeln, die den Erhalt der Arbeitsplätze über diese Zeit verlangen – wer vorzeitig verkauft, wesentliche Betriebsgrundlagen entnimmt oder die Lohnsumme reißt, zahlt anteilig nach. Schädlich ist zudem zu viel Verwaltungsvermögen: vermietete Immobilien, Wertpapiere und hohe Liquiditätsreserven mindern die Begünstigung und sollten vor der Übergabe strukturiert werden. Dazu kommen die persönlichen Freibeträge – 400.000 Euro je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre neu –, die für gestaffelte Übertragungen sprechen. Die Verschonung ist also kein Automatismus, sondern ein Gestaltungsauftrag: Wer Übergabezeitpunkt, Vermögensstruktur und Fristen plant, überträgt auch größere Betriebe nahezu steuerfrei; wer den Erbfall abwartet, verschenkt genau diese Spielräume. Die steuerliche Feinplanung stimmen wir eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Der Pflichtteilsverzicht als Liquiditätsschutz
In unserer Beratungspraxis in Chemnitz ist es der wirksamste Einzelbaustein der familieninternen Nachfolge: Weichende Geschwister erklären gegen eine faire Abfindung den notariellen Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB). Das Unternehmen bleibt vor plötzlichen Geldforderungen geschützt – und die Familie hat die Verteilungsfrage geklärt, solange alle an einem Tisch sitzen.


Dr. Nicolas Martens
Rechtsanwalt
BERATUNG ANFRAGEN
Eine geordnete Nachfolge braucht Jahre Vorlauf – der Erbfall fragt nicht danach. Der beste Zeitpunkt zu beginnen ist jetzt.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Häufige Nachfolgekonstellationen in Chemnitz
Übergabe an ein Kind – Geschwister abfinden
Ein Kind übernimmt den Betrieb, die anderen sollen fair beteiligt werden, ohne das Unternehmen auszubluten: Wir strukturieren Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsverzichte und Erbvertrag zu einem Paket, das hält.
Schrittweise Übergabe mit Absicherung
Anteile wandern in Etappen an die nächste Generation – der Übergeber behält über Nießbrauch, Stimmrechte oder Geschäftsführung Einfluss und Einkommen. Rückforderungsrechte sichern gegen Scheidung, Insolvenz und Vorversterben des Nachfolgers.
Kein Nachfolger in der Familie
Verkauf an Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder externe Erwerber: Wir begleiten von der Vorbereitung über Kaufvertrag, Garantien und Kaufpreisstruktur bis zur Übergangsphase – diskret und mit Blick auf Ihre Versorgung.
Notfallplan für den Ernstfall
Was passiert, wenn dem Inhaber morgen etwas zustößt? Notfallkoffer mit Vollmachten, Testamentsvollstreckung und abgestimmten Nachfolgeklauseln stellt sicher, dass der Betrieb auch im Ernstfall führbar bleibt.
So begleiten wir Ihre Unternehmensnachfolge
Wir beginnen mit der Analyse aller bestehenden Regelwerke – Gesellschaftsvertrag, Testamente, Eheverträge – und decken die Widersprüche auf, die im Ernstfall teuer würden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir das Nachfolgekonzept: Wer übernimmt wann, wie bleiben Versorgung und Einfluss des Übergebers gesichert, wie wird die übrige Familie fair behandelt, welcher steuerliche Rahmen gilt? Anschließend setzen wir um: Nachfolgeklauseln, Erbvertrag, Pflichtteilsverzichte, Übergabe- oder Kaufverträge, abgestimmt beurkundet und im Register vollzogen. Auf Wunsch moderieren wir die Familiengespräche, in denen die Weichen gestellt werden – oft der schwierigste und wichtigste Teil. Und nach der Übergabe bleiben wir Ansprechpartner der nächsten Generation: für Satzungsfragen, Beiratsstrukturen und die Nachfolge der Nachfolge. Eine Unternehmensnachfolge scheitert selten am fehlenden Nachfolger – sondern an Dokumenten, die einander widersprechen: Gesellschaftsvertrag gegen Testament, Testament gegen Pflichtteil. Unsere Arbeit ist es, aus vier Rechtsgebieten einen Plan zu machen.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge in Chemnitz
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe: Steuerfreibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung, Verschonungsfristen laufen über fünf bis sieben Jahre, und Nachfolger brauchen Einarbeitungszeit. Unabhängig davon gehört ein Notfallplan – Vollmachten, abgestimmte Nachfolgeklauseln – in jedes Unternehmen, sofort.
Was passiert mit GmbH-Anteilen im Erbfall?
Ohne Regelung sind sie frei vererblich und fallen bei mehreren Erben in die Erbengemeinschaft – ein Blockaderisiko für die Gesellschaft. Nachfolgeklauseln in der Satzung steuern, ob Erben eintreten oder gegen Abfindung ausscheiden; Testament oder Erbvertrag müssen dazu passen, sonst kollidieren die Regelwerke.
Wie vermeide ich, dass Pflichtteilsansprüche das Unternehmen gefährden?
Durch notarielle Pflichtteilsverzichte der weichenden Angehörigen (§ 2346 BGB), meist gegen eine vereinbarte Abfindung – idealerweise eingebettet in einen Erbvertrag. Ergänzend wirken lebzeitige Übertragungen: Mit wachsendem zeitlichem Abstand schmelzen Pflichtteilsergänzungsansprüche ab.
Welche Steuern fallen bei der Übergabe an?
Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer nach Abzug der persönlichen Freibeträge (400.000 Euro je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre). Für begünstigtes Betriebsvermögen greifen die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG: 85 oder 100 Prozent Steuerbefreiung gegen Behaltensfristen und Lohnsummenauflagen. Die konkrete Optimierung stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.
Familieninterne Übergabe oder Verkauf – was ist besser?
Das entscheiden Eignung und Wille der nächsten Generation, Ihre Versorgungssituation und der Zustand des Unternehmens – nicht die Tradition. Beide Wege lassen sich auch kombinieren, etwa durch Beteiligung eines Managers neben der Familie. Wir rechnen und strukturieren beide Szenarien, bevor Sie sich festlegen.
Kann ich nach der Übergabe noch Einfluss behalten?
Ja – über Nießbrauch an den Anteilen, vorbehaltene Stimmrechte, eine fortgeführte Geschäftsführung oder einen Beiratssitz. Wir gestalten die Übergangsphase so, dass Erfahrung verfügbar bleibt, ohne die neue Generation zu blockieren – mit klaren Regeln und Auslauffristen.
Jetzt Unternehmensnachfolge in Chemnitz planen
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei am Theodor-Körner-Platz in Chemnitz. Wir analysieren Ihre Verträge, entwickeln das Nachfolgekonzept und setzen es um – damit Ihr Lebenswerk geordnet in die nächsten Hände übergeht.